Abrechnung VG Wort / METIS

Wer seine Texte im Internet veröffentlicht, möchte erreichen, dass sie von anderen gelesen werden. Dazu haben die Autoren das Nutzungsrecht für die Veröffentlichung ihrer Beiträge im Internet H-Soz-Kult überlassen. Allerdings kann H-Soz-Kult – wie fast alle Fachzeitschriften in den Geistes- und Kulturwissenschaften auch – den Autoren keine Vergütung dafür zahlen. Doch gibt es dafür nun von anderer Seite unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich für die Autoren und Autorinnen von Online-Texten und für diejenigen, die diese Texte ins Internet stellen und zugänglich halten – und zwar von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort).

Die VG Wort zahlt keine Vergütungen oder Honorare für die Veröffentlichung von Texten, weder in Zeitschriften noch im Internet. Verwertungsgesellschaften dienen dazu, den Autoren einen finanziellen Ausgleich einzuräumen, wenn urheberrechtlich geschützte Werke ohne Genehmigung des Urhebers zum Beispiel durch die Anfertigung von Kopien oder durch das Speichern auf Datenträgern genutzt werden. Die Ausschüttungen der VG Wort dienen also dazu, einen Interessenausgleich zwischen dem Informationsrecht der Allgemeinheit und den Rechten der Urheber sicherzustellen. Schon seit einigen Jahren fließen der VG Wort "Abgaben" auf Geräte zu, die der Vervielfältigung dienen, und auch auf Speichermedien, zum Beispiel für Kopier- und Faxgeräte, Scanner, CD- und DVD-Brenner, Kassettenrecorder und Videogeräte sowie für Musikkassetten, Videobänder oder CD-ROMs. Um eine angemessene Ausschüttung dieser Abgaben für elektronische Veröffentlichungen zu ermöglichen, hat die VG Wort das neue Meldesystem METIS installiert

Meldesystem METIS: Sonderausschüttung

H-Soz-Kult hat bisher Rezensionen, Tagungsberichte und Artikel mit einem sogenannten „Vorpixel“ der VG Wort versehen, um die Einzelabrechnung mit der VG WORT im Rahmen des METIS-Systems zu ermöglichen. Aufgrund neuer Vertragsbedingungen wird diese Verpixelung eingestellt.

Ab 2018 können alle Autorinnen und Autoren im Rahmen der METIS-Sonderausschüttung melden. Weitere Informationen finden Sie bei der VG WORT .

Stand: Oktober 2017