Potestas ecclesiae. Zur geistlichen und weltlichen Herrschaft von Bischöfen und Domkapiteln im Südwesten des Reiches

Potestas ecclesiae. Zur geistlichen und weltlichen Herrschaft von Bischöfen und Domkapiteln im Südwesten des Reiches

Organisatoren
Geschichtsverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart; Germania Sacra an der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Ort
Weingarten (Oberschwaben)
Land
Deutschland
Vom - Bis
20.09.2012 - 22.09.2012
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Von
Maria E. Gründig, Geschichtsverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Für den Geschichtsverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart und in Vertretung des erkrankten Tagungsleiters Konstantin Maier begrüßte WOLFGANG ZIMMERMANN (Karlsruhe), die Tagungsteilnehmer. Er machte darauf aufmerksam, dass sich in den vergangenen 25 Jahren für das hier zu behandelte Forschungsfeld bezüglich Herangehensweise, Fragestellung und Forschungsmethode viel gewandelt hätte. Dadurch sei neues Wissen zu einem weitgehend erforscht geglaubten Themenkomplex erarbeitet worden. Tagungsleiterin HEDWIG RÖCKELEIN (Göttingen), führte anschließend in die Tagung ein. Deren Ziel sei es, die Genese der kirchlichen Führungsebenen – vornehmlich von Bischöfen und Domkapiteln – im deutschen Südwesten seit dem frühen Mittelalter nachzuzeichnen. Gleichzeitig sollten Selbstbilder, Selbstkonzepte und Identität der Personen und Ämter in den Blick genommen und Identifikationsmerkmale benannt werden.

ANDREAS BIHRER (Freiburg/Heidelberg) betrachtete bei seinen Forschungen zu den Konstanzer Bischofswahlen des 13. und 14. Jahrhunderts nicht einzelne Führungspersönlichkeiten. Vielmehr nutzte er Netzwerkanalysen, durch die das Herrschaftsgeflecht des „ganzen Hofes“ dargestellt werden könne. An die Stelle von Bischofsgeschichte tritt somit Elitengeschichte. Im Falle der Konstanzer Bischofswahlen betrachtete der Historiker überfamiliale Netzwerke, die sogenannten „Hofparteien“, die aus bischöflichen Amtsträgern, Pfründenbesitzern und informellen Personen bestanden und in die Bischofswahlen eingriffen. Der Historiker analysierte diese Hofparteien: Die (letztendlich einflussreichere) „Klingenberger Partei“ und die „Grafenpartei“ und erkannte, wer an welcher Stelle Kandidaturen blockierte oder förderte. Die Netzwerkanalyse zeigte zudem, dass die Bischofmacht relativ und wandelbar war: Das Personal am Bischofshof blieb bei Bischofswechseln meist konstant, woraus zu folgern sei, dass in Konstanz nach 1310 nicht der Bischof, sondern der Hof die Politik bestimmte.

THOMAS KRÜGER (Augsburg) stellte den Identitätswandel des Augsburger Domkapitels zwischen dem 10. und 13. Jahrhundert anhand ihrer Statuten dar. Statutenwandel ist für den Historiker ein Beleg für korporative Identitätsentwicklung. Diese habe sich in vier Phasen vollzogen: Im späten 10. Jahrhundert bilden sich erste, korporative Rechte aus, etwa das Versammlungs- und Wahlrecht des Domkapitels. Da diese nicht festgeschrieben waren, blieben sie zunächst instabil. Gegen Ende des 10. Jahrhunderts stärkt jedoch ein Vermögenszuwachs das Domkapitel, dem es im 11. und 12. Jahrhundert gelingt, die Rechte zu verschriftlichen. In einer dritten Phase werden Rechte und Pflichten des Domkapitel nochmals exakter definiert, wobei dieser Prozess durch päpstliche Legaten unterstützt wurde. Symbole korporativer Identität bilden sich aus (Amtssiegel), sowie die Idee der „juristischen Person“. In dieser Epoche distanziert sich das Stadtbürgertum Augsburgs von Bischof und Domkapitel. Es entwickelt eine eigene korporative Identität und formuliert diese 1276 im „Stadtrechtsbuch“. Im 14. und 15. Jahrhundert gibt sich das Kapitel ein exaktes Statut, das unter anderem durch päpstliche Bestätigungen aufwändig zur Geltung gebracht wird.

Die Historikerin BRIGITTE HOTZ (Aachen) zeigte auf, wie sich das große Abendländische Schisma von 1378 direkt auf das Konstanzer Domkapitel auswirkte. Bei den Streitigkeiten um die Besetzung des Konstanzer Bischofsstuhls (in den sechs Bischöfe involviert waren), waren immer die Päpste in Rom und Avignon beteiligt, weil sie von den betroffenen Bischöfen oder Bischofsanwärtern angerufen wurden, um ihre Stellung zu bestätigen. Im Bistum Konstanz kam es in dessen Folge zu einer Lagerbildung (Obödienz) und einer Verdoppelung der kirchlichen Strukturen. Die Lager suchten sich gegenseitig zu diskreditieren, zu inkriminieren und ihre Macht durch Konzessionen und Konversionen zu erhöhen. Somit habe sich in Konstanz zusätzlich zur horizontalen Spaltung eine vertikale Spaltung entwickelt.

SABINE AREND (Heidelberg) referierte über die Entstehung und Verdichtung des Pfarreinetzes im Bistum Konstanz. Erste Pfarreien entstanden im 9. Jahrhundert, als vorwiegend weltliche Grundherren Kirchen erbauten und mit einer Pfarrpfründe (Sprengel und Zehnt) ausstatteten. Eine zweite Stiftungs- und Gründungswelle vollzog sich im 12. Jahrhundert, die durch den Landesausbau verursacht war. Die Kirchen der zweiten Welle blieben zunächst Filialen. Um 1130 hatte sich eine vollständige diözesane Verwaltungsstruktur entwickelt: Dekanate waren Archidiakonaten zugeordnet. Für das Jahr 1275 sind in der Steuerliste „Liber decimationis“ 1.522 Pfarreien verzeichnet, die 64 Dekanaten und 10 Archidiakonaten zugeordnet sind. Bis zum 15. Jahrhundert sei, so die Historikerin, nur noch eine knapp zehnprozentige Steigerung der Pfarreien zu verzeichnen gewesen.

Der Historiker GUY P. MARCHAL (Luzern) stellte dar, wie das Basler Domkapitel eine existentielle Identitätskrise meisterte, die sich während ihres Freiburger Exils im 16. und 17. Jahrhundert entwickelt hatte. Die traditionelle identitätsstiftende Aufgabe des Domkapitels war der Chor- und Gottesdienst. Diese Aufgabe wurde während ihres Exils an Kapläne delegiert, um neue Aufgaben übernehmen zu können, an denen die Domkapitulare sehr interessiert waren: Dieser zweite Aufgabenbereich war entstanden, nachdem das bislang rein kirchliche Bischofsamt um administrative, weltliche Aufgaben in Diözese und Hochstift Basel erweitert wurde. So wurde ihr „transpersonales Handlungsziel“ erweitert und damit Selbstbeschreibung und Identität verändert. Hier waren sie „Pioniere“, hatten sie doch nun Anteil an der Genese einer institutionell geregelten, kollektiven Kontrolle von Herrschaft und Macht, wie sie sich auch für weltliche Institutionen entwickeln sollte.

JÖRG BÖLLING (Göttingen) untersuchte die Bilder und Deutungen, die Zeitgenossen und folgende Generationen über die Bischöfe Ulrich von Augsburg (890-973) und Konrad von Konstanz (um 900-975) in Bischofsviten zeichneten. Bei kritischer und komparativer Relecture dieser Texte unterscheidet der Historiker und Kirchenhistoriker zwischen Glaubwürdigem und Fraglichem, zwischen Aufzeichnungen älteren Datums und späteren Einfügungen und hinterfragt die Gründe für den Wandel der Personenkonzepte. Je nach Darstellungsabsicht, Zeit und Kontext habe sich das Bild des jeweils zu Verehrenden gewandelt. Diese Veränderungen sind als Folge der jeweiligen Liturgie- und Frömmigkeitsgeschichte zu verstehen und spiegeln den religiösen, aber auch den gesellschaftlichen Wandel wider. Die veränderte Darstellung der beiden Bischöfe als Heilige wirkte sich im 11. Jahrhundert als identitätsstiftend für die Bischofsorte Konstanz und Augsburg aus.

HARALD DERSCHKA (Konstanz) untersuchte die Münzprägung zwischen dem 11. und 14. Jahrhundert. Er fragt danach, ob das Münzrecht eine wesentliche Funktion der Bischöfe von Konstanz gewesen sei. Das Münzrecht hatte im 9. Jahrhundert zunächst der Kaiser inne, der es später dem Bischof von Konstanz zugestand. Dieser hatte großes Interesse an der Erweiterung dieses Rechtes. Die Zeit zwischen 1150 und 1400 gilt als Epoche des regionalen Pfennigs und des Konstanzer Pfennigs, der in zwanzig Städten (unter anderem Rottweil, Ulm, Memmingen) geprägt wurde. Er war die maßgebliche Silbermünze für den gesamten Bodenseeraum und Oberschwaben. Der Referent widerspricht der Ansicht, die das Bistum Konstanz als „bedeutender Münzherr“ und das 12. und 13. Jahrhundert als „Glanzzeit“ der Münzprägung betrachtet, an der sich die Bedeutung des Konstanzer Bischofshof spiegele. Zum einen sei der Hauptakteur der Münzprägung immer der König geblieben; Zum andern sei die Metapher von der „Glanzzeit“ falsch, werde damit doch konnotiert, dass der „Niedergang“ der Münze seit dem 14. Jahrhundert mit zurückgehender Bischofsmacht verbunden sei. Tatsächlich sei der Rückgang der Konstanzer Münzprägung durch strukturelle und makroökonomische Veränderung verursacht gewesen.

Über den Rückgang weltlicher Herrschaft im Hochstift bzw. im Bistum Chur des 16. und 17. Jahrhunderts referierte der Theologe und Archivar ALBERT FISCHER (Chur). Während die Gebietsgrenzen bis zur Auflösung des Hochstifts unverändert blieben, schwächte sich die weltliche Macht des Bischofs schon im 14. und 15. Jahrhundert aufgrund der Anlehnung an Österreich, der Autonomiebestrebungen der Stadt Chur und der daraus folgenden Abnahme der Bindung der bischöflichen Beamten zugunsten der Kommunen ab. Durch die Reformation endete die weltliche landesherrliche Stellung des Bischofs und die materielle Existenz des Bistums wurde prekär. Die Rekatholisierung durch österreichische Truppen und Kapuzinermission stabilisierte das Bistum. Nach Jahren des spannungsgeladenen Kirche-Staat-Verhältnisses wurde im Vertrag von Lindau (1622) die freie Ausübung des katholischen Bekenntnisses garantiert, ohne die Vermögensverhältnisse wiederherzustellen. In den Reichstagen erhielten die Churer Bischöfe – anders als die Eidgenossenschaft – seit 1648 allerdings wieder Sitz und Stimme.

Eine Exkursion unter der Leitung von WOLFGANG ZIMMERMANN führte nach Meersburg zum Sitz des bischöflich-konstanzischen Priesterseminars und zum Neuen Schloss: Das Schloss war 1710 als bischöfliche Residenz errichtet und u.a. als Kanzleigebäude genutzt worden. Was in den Vorträgen angeklungen war, wurde nun anschaulich: Die Gebäude lassen auf das Selbstbild eines Fürstbischofs um 1700 schließen und zeigen, wie Fürstbischöfe damals residierten, regierten und repräsentierten.

MELANIE PRANGE (Stuttgart) referierte über den Konstanzer Domschatz und dessen Bedeutung für Bischof, Domkapitel und Stadt. Die Sammlung wertvoller Preziosen und Gewänder war seit 850 zusammengetragen worden, ging im reformierten Konstanz jedoch verloren. Heute ermöglichen es Inventare, sich ein fundiertes Bild über Art und Umfang des Schatzes zu machen. Durch den Vergleich mit anderen Domschätzen zeigte die Kunsthistorikerin zudem dessen wahrscheinliches Aussehen auf. Der Domschatz belegt zunächst den materiellen Reichtum von Kirche und Stadt. Er galt zudem als Symbol für die Präsenz und die Wirkungsmacht des Bistums und der Stadt. Für Bischof, Domherren und Volk war der Schatz eine Art Heilsgarant und trug damit zur Stiftung von Identität bei. Für die reformierten Konstanzer Herrschaftseliten waren diese Repräsentationsformen jedoch obsolet: Der protestantische Rat der Stadt ließ 1528 die goldenen und silbernen Kultgegenstände einschmelzen, die Kleinodien und Gewänder verkaufen. Wie das Sammeln und Präsentieren des Schatzes in den vorherigen Jahrhunderten, war auch seine Zerstörung ein hochsymbolischer Akt, aus dem die jeweils vorherrschenden Denk- und Verhaltensmuster und Identitäten deutlich werden und aus denen Wandel ablesbar ist.

Wie der Kirchenhistoriker FRANZ-XAVER BISCHOF (München) ausführte, erfolgte in Konstanz schon 1802, und damit vor Abschluss des Reichsdeputationshauptschlusses, eine Art „bad occupation“, die von Bischof Dalberg passiv hingenommen wurde. Damit war der Verlust von Vermögen und politischer Macht verbunden. Die mit 1.233 Pfarreien (1794) gut geordnete kirchliche Struktur wurde mit dieser Übernahme nicht verändert und auch das Domkapitel verblieb in Konstanz. Weitere Abtretungsschritte folgten, die letztendlich 1821 zur Auflösung – zur „Vertilgung“, wie die Bulle Provida Solersque von 1821 formuliert – des Bistums führte. Für die (Erz-)Diözesen Freiburg und Rottenburg[-Stuttgart], aber auch für die Diözesen der Nordschweiz bedeutete die schrittweise Auflösung des Bistums Konstanz den Beginn ihrer jeweils eigenen Geschichte.

Der Kirchenhistoriker DOMINIK BURKARD (Würzburg) stellte am Beispiel des Bistums Konstanz und der oberrheinischen Kirchenprovinz dar, wie sich die Beteiligung der Domkapitel innerhalb der kirchlichen Regierung wandelte. Ihr Einfluss wuchs in mehreren „Schüben“: Sie erhielten das Bischofswahlrecht zurück und erreichten, dass die Bischöfe an die Entscheidungen ihrer Domkapitel gebunden waren. Es kam zur wichtigen Unterscheidung von Maßnahmen, die der Zustimmung (also dem consensus capituli), und Maßnahmen, die nur des Rates der Kapitel (des consilium capituli) bedurften. Sie erhielten damit einen beträchtlichen Einfluss auf das "regimen ecclesiasticum". Seit dem hohen Mittelalter – und offenbar noch einmal seit dem 15. Jahrhundert - verlangten die Domkapitel die Berücksichtigung bei den höheren bischöflichen Ämtern (Archidiakonate, Offizial, Generalvikar, Weihbischof). Die Entwicklung fand schließlich im 18. Jahrhundert ihren Höhepunkt. Nach 1803 regulierten staatliche Reformen die kirchliche Verwaltung (Staatskirchenrecht). Die neuen Domkapitel wurden meist zum einzigen Mitarbeiterstab des Bischofs; Ihre Auswahl erfolgte nach ‚modernen‘ Qualifikationsanforderungen. Auch versuchte man in der Oberrheinischen Kirchenprovinz, den Bischof den kollegialischen Beschlüssen des Domkapitels zu unterwerfen. Das 1917 kodifizierte allgemeine Kirchenrecht führte zu einer gegenläufigen Entwicklung: Die Domkapitel wurden entmachtet; ihre vorrangige Aufgabe bestand nun in der feierlichen Gestaltung der Domliturgie. Die Kapitulare gehörten nicht mehr automatisch zur bischöflichen Kurie. Die Neufassung des kirchlichen Gesetzbuchs von 1983 verstärkte diese Tendenz. Auch wenn in Deutschland diese Neuregelungen nur bedingt zu faktischen Änderungen führten, steht die Funktion der Domkapitel als diözesanes Leitungsgremium heute auf tönernen Füßen.

HEDWIG RÖCKELEIN fasste am Ende der Tagung die Ergebnisse zusammen. Sie stellte fest, dass die Referate und die diesen zugrundeliegenden Forschungen das Ergebnis neuer Forschungsperspektiven und -methoden seien. So habe der Blick über die Epochengrenzen hinweg und in benachbarte Disziplinen hinein neue Interdependenzen und Verflechtungen sichtbar gemacht. Wie im Forschungsprozess, hätten auch während der Tagung Historiker von Kunst- und Kirchenhistorikern und Theologen ebenso voneinander profitiert wie Mittelalterforscher von Neuzeitforschern – und umgekehrt.

Die Vorträge und Diskussionen der Tagung „potestas ecclesiae“ zeigten, dass das Ausmaß an Einfluss und Macht bei Bischöfen und Domkapiteln zu keiner Zeit eine feste Größe, sondern von der jeweiligen kirchen-, stadt- und staatspolitischen Situation abhängig war. Die Referate zur Entwicklung von Bischofsamt und Domkapitel machten deutlich, dass von einem Prozess der „longue duree“ auszugehen ist und somit von einer „permanenten Institutionalisierung“ (Röckelein). Neben den eigenständigeren Städten tritt seit dem 11. Jahrhundert als neue Kraft der bis in die heutige Zeit wachsende Einfluss Roms hinzu. Der päpstlichen Behörde gelang es schrittweise, und verstärkt noch einmal seit dem 19. Jahrhundert, in Europa unter anderem den Einfluss auf das Bischofswahlrecht zu steigern; Der Einfluss der Domkapitel ging zurück. Die Beiträge zur Sachkultur zeigten, dass die kirchlichen Deutungseliten ihre geistliche und weltliche Macht in Mittelalter und Frühneuzeit mit Hilfe von sakralen Kunst- und Bauwerken oder durch Münzprägung darstellten. Zusammen mit den Heiligenlegenden waren sie Mittel zur internen Identitätenbildung und zur externen Repräsentation.

Die Veröffentlichung der Tagungsbeiträge ist für Band 33 des Rottenburger Jahrbuchs für Kirchengeschichte (RJKG) vorgesehen.

Konferenzübersicht:

Andreas Bihrer (Freiburg/Heidelberg): Gruppenbildung am Konstanzer Bischofshof und im Domkapitel im 13. und 14. Jahrhunderts

Thomas Krüger (Augsburg): Korporative Identitätsentwicklung des Augsburger Domkapitels im Spiegel seiner mittelalterlichen Statuten

Brigitte Hotz (Aachen): Die Konstanzer Domkirche nach 1378. Aspekte einer gespaltenen Potestas ecclesiae

Sabine Arend (Heidelberg): Entstehung und Verdichtung des Pfarreinetzes im Bistum Konstanz

Guy P. Marchal (Luzern): Was tut das Basler Domkapitel in Freiburg? Einige Überlegungen zur geschichtlichen Bedeutung der Domkapitel

Harald Derschka (Konstanz): Die hochmittelalterlichen Bischöfe von Konstanz als Münzherren

Albert Fischer (Chur): Zwischen Niedergang weltlicher Herrschaft und Neuaufbau geistlichen Lebens. – Das Hochstift und Bistum Chur im Zeitalter der Reformation und innerkirchlicher Erneuerung (16./17. Jahrhundert)

Jörg Bölling (Göttingen): Heilige Bischöfe: Ulrich von Augsburg und Konrad von Konstanz

Wolfgang Zimmermann (Karlsruhe): Meersburg als frühneuzeitliche Residenz der Bischöfe von Konstanz.

Melanie Prange (Stuttgart/Rottenburg): Thesaurus Ecclesiae Nostrae. Der Konstanzer Domschatz und seine Bedeutung für Bischof, Domkapitel und Stadt

Franz Xaver Bischof (München): Die Säkularisation des Hochstifts Konstanz 1802/03

Dominik Burkard (Würzburg): Die Beteiligung der Domkapitel am Kirchenregiment. Ein kritischer Ausblick

Hedwig Röckelein (Göttingen): Zusammenfassung und Schlussdiskussion


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