Forum: Konzeptionelle Überlegungen für die Ausstellungen der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“

Von
Martin Schulze Wessel, Abteilung für Geschichte Ost- und Südosteuropas, Ludwig-Maximilians-Universität München

Konzeptionelle Überlegungen für die Ausstellungen der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“

9. September 2010

Autoren
Prof. Dr. Martin Schulze Wessel
Dr. K. Erik Franzen
Prof. Dr. Claudia Kraft
Prof. Dr. Stefanie Schüler-Springorum
Tim Völkering
PD Dr. Volker Zimmermann
Dr. Martin Zückert

Eine layoutete PDF-Fassung dieses Konzeptpapiers können Sie unter folgender Adresse abrufen:http://www.hsozkult.de/daten/2010/Konzeptpapier_Vertreibungen_ausstellen_Aber_wie.pdf.

Vorwort

Der vorliegende Text wird von den Vorsitzenden der „Deutsch-Tschechischen und Deutsch-Slowakischen Historikerkommission“ (Miloš Rezník, Edita Ivanicková, Martin Schulze Wessel) und der „Deutsch-Polnischen Schulbuchkommission“ (Robert Traba, Michael G. Müller) einhellig unterstützt. Den Mitgliedern der Kommissionen ist der Text elektronisch zugeschickt worden, viele weiterführende Hinweise der Mitglieder wurden in den Text integriert. Von allen Kommissionsmitgliedern, die sich zu Wort gemeldet haben, kamen nachdrücklich positive Stellungnahmen. Eine förmliche Abstimmung hat weder in der „Deutsch-Tschechischen und Deutsch-Slowakischen Historikerkommission“ noch in der „Deutsch-Polnischen Schulbuchkommission“ stattgefunden.

Der Text versteht sich als Anstoß zu einer Debatte.

Inhalt

1 – Politischer Handlungsrahmen

2 – Historiografische Entscheidungen

3 – Flucht, Vertreibung, Integration: Problemorientierte Zugänge
3.1 – Staat – Nation – Rasse
3.2 – Zusammenleben
3.3 – Integration
3.4 – Erinnerung und Begegnung

4 – Orte von Flucht, Vertreibung und Integration: Topografische Modularisierung als Ausstellungsprinzip
4.1 – Wroclaw / Breslau
4.2 – Ústí nad Labem / Aussig
4.3 – Vilnius / Wilna / Wilno / Wilne

5 – Methoden und Medien der Darstellung

6 – Zielgruppen, Gegenwartsbezüge und geschichtsdidaktische Anliegen des historischen Lernortes

7 – Orte der Vernetzung – die Ausstellungen der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ als Plattformen europäischer Geschichtsvermittlung

1 – Politischer Handlungsrahmen

In der öffentlichen Diskussion über die geplante museale Dokumentationsstätte zu „Flucht und Vertreibung“ war zuletzt viel von der Stiftung, dem Austritt von Beiratsmitgliedern, der Berufung neuer Stiftungsratmitglieder u. ä. die Rede. Eine konzeptionelle Auseinandersetzung fand hingegen bislang nicht statt. Sie wird durch die Tatsache behindert, dass die Stiftung keinen Einblick in ihre konkreten Planungen zulässt und auch fast zwei Jahre nach dem Stiftungsgesetz noch immer nicht mit einem schlüssigen Gesamtkonzept an die Öffentlichkeit getreten ist. In diesem Papier werden ein konkretes Konzept und museumsdidaktische Überlegungen vorgestellt, die vom gesetzlich bestimmten Stiftungszweck ausgehen. Damit wird die Absicht verfolgt, endlich in eine konstruktive inhaltliche Diskussion unter internationaler Beteiligung einzutreten.

Schon lange ist die Schaffung einer zentralen musealen Erinnerung an „Flucht und Vertreibung“ Thema von politischen Planungen. 1999 erhob der Bund der Vertriebenen (BdV) mit der Gründung einer „Stiftung Zentrum gegen Vertreibungen“ die Forderung nach der Einrichtung einer musealen Gedenkstätte zum Thema „Flucht, Vertreibung und Integration“. 2005 vereinbarten CDU / CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag die Schaffung eines „sichtbaren Zeichens“, und 2008 einigte sich die Regierung darauf, einen konkreten Erinnerungsort in Berlin zu schaffen. Am 20. Mai 2010 wurde schließlich vom Deutschen Bundestag in 3. Lesung das 2008 erlassene „Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Deutsches Historisches Museum“ modifiziert. Die Änderungen betrafen die mit dem genannten Gesetz verbundene Einrichtung der unselbständigen „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“, die den Auftrag hat, eine Dauer- sowie Wechselausstellungen zu realisieren.1

Spätestens nun ist es damit an der Zeit, eine öffentliche Diskussion über die geplante museale Gedenkstätte zu beginnen, die, einmal realisiert, weit reichende Wirkungen als Dokumentations- und Lernort über Flucht und Vertreibung erzielen wird.

2 – Historiografische Entscheidungen

Der Gesetzesteil zur Errichtung der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ bestimmt in Abschnitt 2, § 16, Absatz 1 den Stiftungszweck so:
„Zweck der unselbständigen Stiftung ist es, im Geiste der Versöhnung, die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihrer Folgen wach zu halten.“ Die Stiftung soll, so die Gesetzesbegründung, der „Aufklärung und Versöhnung“ dienen.

Die Politik hat den Aufklärungs- und Versöhnungsauftrag der Stiftung so eindeutig wie nur möglich formuliert. Ein Hauptakzent der zukünftigen Dauerausstellung der Stiftung solle dabei auf der Vertreibung der Deutschen liegen, so die Gesetzesbegründung. Zwischen diesen beiden Vorgaben besteht kein Widerspruch: Nur eine Ausstellung, die einen Aufklärungs- und Versöhnungsauftrag hat, wird auch der Vertreibung der Deutschen gerecht werden. Aber es besteht offenbar Unklarheit, wie eine solche Ausstellung zu realisieren ist. Zwei sehr einfache Grundanforderungen drohen aus dem Blick zu geraten: Die Ausstellung muss deutlich zeigen, welche Politik zu den Vertreibungen geführt hat. Und sie muss den kategorialen Unterschied zwischen den Vertreibungen und den systematisch betriebenen Massenmorden an Juden und anderen Gruppen deutlich machen.

Die Stiftung geht, wie jüngste Äußerungen ihres Direktors zeigen, offensichtlich einen anderen Weg: Gedacht wird an die Darstellung eines breiten Panoramas europäischer Vertreibungsphänomene.2 Eine solche Perspektive, wie sie in der Ausstellung „Erzwungene Wege“ im Jahr 2006 bereits erprobt wurde, ist vor allem deshalb verfehlt, weil sie nicht zu einer vertieften Beschäftigung mit Vertreibungen und Zwangsmigrationen hinführt. Das Ausstellungskonzept der „Erzwungenen Wege“ bringt nämlich sehr verschiedene Vertreibungen mit unterschiedlichen Gewalterfahrungen und politischen Hintergründen auf einen Nenner: die anonyme Macht des zu ethnischer Homogenität drängenden Nationalismus. Dieser habe das 20. Jahrhundert zu einem vermeintlichen „Jahrhundert der Vertreibungen“ gemacht. Konkrete Täter und konkrete historische Hintergründe bleiben in dieser Perspektive unsichtbar. Die Fixierung auf den modernen Nationalismus als primäre oder gar alleinige Triebkraft von ethnischer Homogenisierung und Vertreibung blendet wesentliche Unterschiede systematisch aus: Die rassenbiologisch begründeten, mit Vernichtungswillen gepaarten Umsiedlungen des Generalplans Ost sind nicht auf derselben Ebene zu verhandeln wie die gewaltsamen, aber eben nicht mit einer umfassenden Vernichtungsabsicht verbundenen Vertreibungen der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Ausstellung eines Nebeneinanders europäischer Vertreibungen geht über eine ganz grundlegende Frage hinweg: Was waren die Ursachen, was die Folgen? Eine museale Dokumentation, die sich den Vertreibungen der Deutschen widmen soll, kann nicht davon absehen, den Zweiten Weltkrieg als den primären Kontext der Zwangsmigrationen darzustellen.

Das hier vorgeschlagene Konzept betont demzufolge die Bedeutung der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik für die Gewaltphänomene des 20. Jahrhunderts, ohne dabei vorangegangene bzw. parallele Gewaltpolitiken auszublenden. Die nationalsozialistische Politik lässt sich nicht anders als permanente Gewalt gegen ganz verschiedene Gruppen auffassen, die in ihrer Konsequenz zur geplanten und systematischen Ermordung der europäischen Juden sowie zur menschenverachtenden Expansions- und Siedlungspolitik führte. Auch deutsche Bevölkerungen im östlichen Europa wurden zum Gegenstand von nationalsozialistischen Umsiedlungsmaßnahmen („Heim ins Reich“). Darüber hinaus machte aber auch die stalinistische Politik bereits viele Bevölkerungsgruppen vor dem Zweiten Weltkrieg zum Gegenstand von Zwangsumsiedlungen: Von 1935 bis 1938 wurden Minderheiten an den Grenzen der Sowjetunion wie Deutsche und Polen in der Westukraine oder Finnen, Letten, Esten, Chinesen und Koreaner ins Landesinnere deportiert. Der im Kriegsverlauf deutlich hervortretende expansionistische Impetus der stalinistischen Politik zog weitere Zwangsumsiedlungen nach sich.

Ostmittel- und Südosteuropa wurden zwischen 1938 und 1945 zu einem Schauplatz von expansionistischen Machtpolitiken, die auf regionale Konflikte zwischen verschiedenen Ethnien in diesen Ländern aufbauten: So machte sich Hitlers zerstörerische Politik gegenüber der Tschechoslowakei die Konflikte zwischen Sudetendeutschen und Tschechen zunutze; der bürgerkriegsähnliche Konflikt zwischen Polen und Ukrainern 1943 / 44 spielte der von der Sowjetunion geplanten Westverschiebung Polens in die Hände. Vertreibung war sowohl ein Mittel der großen Politik als auch ein Instrument von lokalen „kleinen“ Bürgerkriegsakteuren.

Die sechsjährige Erfahrung mit entgrenzter Kriegsgewalt führte auch auf der Ebene der individuellen historischen Akteure zu einem Anwachsen alltäglicher Gewalttaten. Die vom nationalsozialistischen Regime propagierte und praktizierte Politik „ethnischer Homogenisierung“ stimulierte konkurrierende nationale Projekte; die Ausnahmesituation des Krieges schien für die historischen Akteure ein Fenster zur möglichen gewalthaften „Lösung“ ethnischer Konflikte zu öffnen.

So wenig Vertreibungen auf bestimmte Akteure – staatliche oder nicht-staatliche – festzulegen sind, so entzieht sich das Phänomen der Vertreibung auch einer präzisen Abgrenzung. Wenn etwa heute von der „Deportation“ von Litauern nach Sibirien im Juni 1941 gesprochen wird, so nur deshalb, weil diese Litauer später nach Litauen zurückkehrten. Für die Betroffenen war dies im Juni 1941 aber noch durchaus ungewiss, ihre »Deportation« war aus ihrer zeitgenössischen Sicht nichts anderes als eine Vertreibung. Sehr häufig entstand aufgrund unerträglicher Lebensverhältnisse oder dem Herannahen der Front ein situativer Zwang, die Heimat zu verlassen. Die Furcht der vor den propagandistisch heraufbeschworenen bzw. den tatsächlichen Gewalttaten der Roten Armee verursachte die massenhafte Flucht der ostdeutschen Bevölkerung seit dem Winter 1944 / 45. Auch nach Ende der Kampfhandlungen war in vielen dieser Gebiete eine antideutsche Politik zu beobachten, die durch die bewusste Vernachlässigung der deutschen Bevölkerung deren Lebensgrundlage zunehmend prekär werden ließ und sie sich somit zum Verlassen der Heimat gezwungen sahen, noch bevor die organisierten Zwangsumsiedlungen eingeleitet wurden.

Von den Phänomenen der staatlich oder situativ erzwungenen Flucht bzw. Vertreibung sind grundsätzlich die Praktiken und Planungen des Genozids zu unterscheiden, die Juden, aber auch Sinti und Roma, Polen und andere Gruppen betrafen. So weist die Shoah mit den massenhaften Deportationen und der anschließenden systematischen Ermordung der Juden mit dem erklärten Ziel ihrer völligen Vernichtung einen Charakter auf, der diese deutlich aus dem Zwangsmigrationsgeschehen heraushebt. Die Ermordung von Millionen von Menschen führte zur unwiederbringlichen Auslöschung sowohl des familiären Gedächtnisses als auch der Erinnerungskultur ganzer sozialer Gruppen. Die durch das NS-Besatzungsregime systematisch betriebene Vernichtung der polnischen Eliten, die aufs Äußerste brutale Verfolgung vermeintlicher Gegner der „neuen Ordnung“ sowie die Politik der „Umvolkung“ im Besatzungsgebiet kostete auch zwei bis drei Millionen nicht-jüdischer Polen das Leben. Die mit der NS-Besatzungsherrschaft bzw. mit der sowjetischen Besatzungsherrschaft in Ostpolen zwischen 1939 und 1941 verbundenen Vertreibungs- und Zwangsumsiedlungsprozesse betrafen Polen sowie Esten, Letten, Litauer, Ukrainer und Weißrussen hart – in großem Umfang und mit gravierenden Folgen für die individuellen und Familienschicksale der Betroffenen. Bei der Vertreibung deutscher und anderer Bevölkerungsgruppen waren sehr viele Opfer zu beklagen. Doch das soziale Leben der meisten Vertriebenen konnte sich an anderem Ort fortsetzen, Familien- und Gruppentraditionen dort weiterleben. Dieser Unterschied zu einer Politik der Genozids muss gezeigt werden, ohne die Vertreibungen in ihrer Grausamkeit zu bagatellisieren.

Zur angemessenen Darstellung dieser historischen Vorgänge in der Ausstellung setzt das hier vorgeschlagene Konzept auf topografische Module, auf die Darstellung anhand von Orten des Zusammenlebens und der Zwangsmigrationen wie z. B. Breslau / Wroclaw, Aussig / Ústí oder Vilnius / Wilna / Wilno / Wilne. Der ausgesprochenen Komplexität der von den Deutschen und Sowjets angestoßenen Vertreibungsvorgänge, die dann gegen Ende des Krieges auch auf die deutsche Bevölkerung in Ostmittel- und Südosteuropa zurückwirkten, wird man am besten gerecht, wenn die häufig parallel ablaufenden bzw. in einem kausalen Zusammenhang stehenden Vertreibungen an konkreten historischen Orten aufgezeigt werden. Die Betrachtung solcher Orte trägt dazu bei, sich von eindimensionalen Erklärungsansätzen zu lösen, simple Opfer-Täter-Schemata aufzubrechen und nach dem Zusammenhang von staatlicher Planung und individuellem Akteurshandeln zu fragen. Dabei ist es notwendig, auch die historische Komplexität auszuhalten, dass aus Opfern Täter werden konnten und umgekehrt. Durch Krieg und Zwangsmigration entstanden in den realen und symbolischen Topographien „Leerstellen“, die von neu Ankommenden mit eigenen oftmals traumatischen Erfahrungen angeeignet und transformiert wurden. Zugleich führten die zahlreichen Zwangsmigrationen zu neuen Nachbarschaften, das heißt zum nur vorübergehenden oder dauerhaften Miteinander von alten und neuen Einwohnern. Für die Vertriebenen wurden ihre Herkunftsorte vielfach zu lieux de mémoire, die, nostalgisch verklärt, auf das Heimischwerden der Ausgesiedelten am neuen Ort zurückwirkten. Nach Jahren des Schweigens und der Kontaktlosigkeit fanden jedoch nicht zuletzt auf Initiative kirchlicher Gruppen sowie verstärkt durch die Politik vielfältige Begegnungen statt. Daran waren die verschiedensten Bevölkerungsgruppen, nicht zuletzt ehemals Vertriebene beteiligt. Das zusammenwachsende Europa brachte nochmals einen Schub in diese Entwicklung, bei der lokale Partnerschaften eine starke Brückenfunktion über die Grenzen hinweg einnahmen. Die lieux de mémoire der Erlebnisgenerationen der alten wie der neuen Einwohner wandelten sich unter dem Einfluss der nachwachsenden Generationen nicht selten in Orte komplexer, multiethnischer Erinnerungen und anhaltender transnationaler Begegnungen.

Im Folgenden soll die Grundstruktur des vorgeschlagenen Ausstellungskonzeptes erläutert werden. Zunächst geht es um vier problemorientierte Zugänge, aus denen sich Fragestellungen ableiten lassen, mit deren Hilfe Ursachen, Anlässe, Verläufe, Folgen und Wirkungen von Zwangsmigrationen besser verstanden werden können. Im Anschluss folgen dann die Darlegung des Prinzips der topografischen Modularisierung, das zukünftigen Stiftungsausstellungen zugrunde liegen sollte, sowie drei ausgewählte Ortsbeispiele.

3 – Flucht, Vertreibung, Integration: Problemorientierte Zugänge
3.1 – Staat – Nation – Rasse

Für das Verständnis der massenhaften gewaltsamen Bevölkerungsverschiebungen im 20. Jahrhundert ist es unerlässlich, die Ebene staatlicher Ordnungs- und Gestaltungsmacht zu betrachten. Vertreibungen und Zwangsmigrationen finden in der modernen Geschichte selten ohne staatliches Handeln statt. Der moderne (National-) Staat verfügt über einen ausdifferenzierten Verwaltungsapparat, eine professionelle Beamtenschaft sowie eine beträchtliche Anzahl wissenschaftlicher Experten, die sich der Klassifizierung und Regulierung der Bevölkerung widmen. Diese staatliche Infrastruktur wirkte regulierend und disziplinierend; im Extremfall diente sie der Verwirklichung von Zielen exterminatorischer Politik. Die Ausstellung muss dieses potentielle Gewaltpotential des Staates in den Blick nehmen. Dabei steht im Vordergrund, auf welche Weise staatliche Institutionen und Akteure an der Umsetzung einer auf Homogenisierung zielenden Politik beteiligt waren bzw. diese durch ihre Ressourcen erst ermöglichten.

Staatliches Handeln bezieht sich gerade in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts auf die Kategorien der Nation oder der Rasse. Eine Ausstellung über Flucht und Vertreibung muss, wenn sie den Staat als Akteur zeigen will, zwischen den Ordnungsmustern der Nation und der Rasse genau unterscheiden. Der Fokus auf den Nationalismus als einen europaweiten kausalen Faktor für Vertreibungsphänomene, wie von der Stiftung geplant, reicht hier nicht aus, denn es geht keineswegs unterschiedslos nur um „ethnische Homogenisierung“. Der Staat, der sich als Repräsentant einer Nation, also als Nationalstaat, begreift, erhebt eine einheitliche Nationalkultur zum Leitbild, die von gemeinsamen Mythen, Sprache und Geschichte geprägt ist. Unausweichliche Folge eines kulturellen Nationskonzepts ist die Konstruktion von ethnischen Mehrheiten und Minderheiten. Eine Politik der Verdrängung und Vernichtung, die auf einen rassisch Anderen zielt, zeitigt hingegen ganz andere Konsequenzen.

Dass der moderne Nationalstaat keineswegs gleichsam naturwüchsig zu einer Politik tendierte, die letztlich zur Aussiedlung von Minderheiten führte, kann man deutlich am Beispiel der Tschechoslowakei in der Zwischenkriegszeit zeigen: Zwar überhöhte der Staat als Nationalstaat die Rolle der tschechoslowakischen Nation als Mehrheit und reduzierte die Position von Deutschen, Magyaren und Polen auf ihre Funktion als Minderheiten. An demokratischer Partizipation und der Wahrnehmung von Bürgerrechten hatten aber alle teil. Eine ernst zu nehmende politische Planung, die auf die Verdrängung oder gar Aussiedlung der Deutschen zielte, gab in der Zwischenkriegszeit nicht. In Polen blieb die Frage nach der ethnisch-kulturellen Gestalt der Nation bis zum Ende der Zwischenkriegszeit (1939) umstritten. Der Vision einer Wiederherstellung der „alten Republik“, d. h. eines polyethnischen und multikonfessionellen Staates in der Tradition der vormodernen Rzeczpospolita stand das Projekt einer ethnisch wie konfessionell (also potentiell die Nicht-Katholiken wie vor allem die Juden exkludierenden) homogenen Nation gegenüber. Die Option, konfessionelle oder „ethnische“ Minderheiten von der Staatsbürgerschaft auszuschließen, gar im Zuge einer ethnischen Säuberung zu entfernen, war politisch jedoch bis zum Ende der zweiten polnischen Republik (1939) nicht mehrheitsfähig.

Kategorial davon verschieden ist das ordnungspolitische Denken, das in Deutschland ab 1933 zur staatlichen Politik wurde und von einem sozialdarwinistischen Verständnis vom Volk als Grundlage kollektiven politischen Handelns ausging. Die „Volksgemeinschaft“ bewegte sich demnach nicht in dem abgeschlossenen Territorium des Staatsgebiets, sondern „drängte“ in einen dynamischen, expansiv gedachten „Lebensraum“. Eine solche Politikvorstellung zielte auf die Verdrängung oder Vernichtung des rassisch Anderen und konkretisierte sich in politischen Dokumenten wie dem Generalplan Ost.

Durch den problemorientierten Zugang „Staat – Nation – Rasse“ werden in der Ausstellung die nach Homogenität strebenden Nationalstaaten, die rassenbiologischen Planungen und Praktiken des nationalsozialistischen Deutschland, mithin das social engineering unterschiedlicher politischer Herrschaftsformen dargestellt. Dabei sollen sowohl staatliche wie nicht-staatliche Akteure in den Blick kommen, die Zwangsmigrationen zu verantworten hatten. Zugleich soll die Perspektive der Leidtragenden und Opfer geschildert werden.

3.2 – Zusammenleben

Diese problemorientierte Perspektive verweist auf das Zusammenleben alter und neuer Bevölkerungsgruppen in den von Vertreibung betroffenen Gebieten. Dabei geht es um soziale Interaktionen und deren politische, rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen – vor, während und nach den Zwangsmigrationen. Ethnisch, konfessionell und kulturell heterogene Gesellschaften prägten die Topographien Mittel-, Ost- und Südosteuropas bis zum Zweiten Weltkrieg. Mit einer alltagsgeschichtlichen Perspektive sollen die Handlungsräume der historischen Akteure ausgeleuchtet werden. Alltag wird hier nicht als das Gewöhnliche, immer Wiederkehrende begriffen, sondern es wird nach den Möglichkeiten der Einzelnen gefragt, sich die umgebenden Strukturen anzueignen und zu verändern. Der einzelne Mensch wird damit nicht lediglich als Objekt staatlichen Handelns betrachtet. Diese Perspektive ist um so wichtiger, als es hier nicht um einen nostalgischen, gleichsam statischen Blick auf die „ehemaligen deutschen Siedlungsgebiete“ geht, sondern um die vielfältigen sozialen Interaktionen, die eine immense Bandbreite aufwiesen und nicht zuletzt durch politische, rechtliche und ökonomische Rahmungen geprägt waren. Dieser Zugang soll dezidiert den Blick für das breite Spektrum der Möglichkeiten schärfen, mit sozialer, kultureller, ethnischer, konfessioneller Differenz umzugehen.

Die Alltagsbeziehungen im Wirtschafts- ebenso wie im Sozial- und Kulturleben waren bereits vor dem Zweiten Weltkrieg durchaus nicht konfliktfrei. Doch die Akteure verfügten über ein umfangreiches Repertoire an Aushandlungsmöglichkeiten, das unterstützt wurde durch rechtliche Möglichkeiten wie etwa das Minderheitenschutzsystem des Völkerbundes. Es wird insbesondere zu zeigen sein, wie gerade im Kontext von Krieg und Gewaltherrschaft soziale Beziehungen zerstört wurden und welche Handlungsmöglichkeiten den Akteuren im Ausnahmezustand des Krieges verblieben. Aus Nachbarn wurden Mörder, Zeugen von Mordaktionen und Profiteure von Vertreibungen.

In Ergänzung zum problemorientierten Zugang „Staat – Nation – Rasse“ sollen also die jeweiligen Handlungsräume der individuellen historischen Akteure verdeutlicht werden. Systemische Rahmenerzählungen und scheinbar zwangsläufige Entwicklungsprozesse werden dadurch gebrochen. Nicht zuletzt soll der Ausstellungsbesucher aufgefordert werden, den Zufälligkeiten historischer Situationen nachzuspüren. Ganz konkret wird auch zu fragen sein, wer durch welche Zuschreibungen zum Opfer von Gewalt und Vertreibung wurde. Eine wichtige Rolle spielten dabei die für die nationalsozialistische Ordnung des Politischen zentralen Elemente von Rassismus und Antisemitismus, die in ihrer mörderischen, nach „rassischer Reinheit“ und „Lebensraum“ strebenden Konsequenz nicht nur zu massenhaften Vertreibungen und Deportationen, sondern auch zum Massenmord an den europäischen Juden sowie zu exterminatorischen Planungen und Praktiken gegen so genannte „slawische Untermenschen“ führten. Doch auch anderen politischen Ordnungen im Umfeld des Zweiten Weltkriegs waren Vorstellungen radikaler gesellschaftlicher Exklusion nicht fremd, wenngleich die extreme Biologisierung den Nationalsozialismus hier singulär erscheinen lässt. Die Herstellung von „Fremdheit“, die Vertreibungen vorausging, konnte an ganz unterschiedlichen gesellschaftlichen Ordnungsvorstellungen ansetzen (die nicht nur biologische, sondern auch soziale Zuschreibungen zu Exklusionskriterien machten), die auch in lebensweltlichen Erfahrungen der historischen Akteure gründeten. Die Ausstellung soll zeigen, wie die jeweiligen lokalen Gesellschaften durch solche Ordnungsvorstellungen geprägt waren.

3.3 – Integration

Die historische Erfahrung von Flucht und Vertreibung endet nicht mit der Ankunft am neuen Ort. Als integralem Bestandteil von Migrationsphänomenen kommt Integrationsprozessen eine besondere Bedeutung zu. Unter Integration wird hier ein wechselseitiger sozialer und kultureller Anpassungsvorgang zwischen Zuwanderergruppen und der einheimischen Bevölkerung verstanden. Solche zum Teil konflikthaften Akkulturationsprozesse zwischen Einheimischen und Neuankömmlingen, die in der Bundesrepublik, in der DDR und in Polen letztlich erfolgreich verliefen, sollen von der Nachkriegszeit bis in die Gegenwart betrachtet werden.

Nach der Ankunft in einer neuen Umgebung reagierten die jeweiligen Zuwanderer durchaus unterschiedlich: Man zog sofort oder später weiter, ging zurück zum Ausgangspunkt oder blieb dauerhaft in der neuen Heimat. Zu fragen ist, inwieweit Integration im jeweiligen Fall als Assimilation aufgefasst werden kann, also als langfristiger, alltäglicher Prozess, in dem Differenzen zwischen Alt- und Neubürgern nach mehreren Generationen weitgehend an Bedeutung verloren. Direkt damit verbunden sind mögliche Veränderungen von Identitätsmerkmalen: Wer verstand sich beispielsweise wie lange als Vertriebener oder als Fremder? Und warum?

Ferner sind folgende Fragen relevant: Welche sozialen und rechtlichen Rahmungen waren ausschlaggebend dafür, ob der vielschichtige Integrationsprozess von Einheimischen und Neuhinzugekommenen letztlich als „erfolgreich“ angenommen bzw. auf der Ebene individueller Erfahrung als misslungen wahrgenommen wurde? Wie (re-) konstruierten sich soziale Gemeinschaften der Neubürger und in welchen sozialen und politischen Kollektiven wurde ihre Erinnerung an die alte Heimat organisiert? Zu welchen Zwecken?

In den Blick genommen werden auch Folgewanderungen in die jeweiligen Ausgangsräume von Bevölkerungsbewegungen. Dazu zählt die Wiederbesiedlung der von den Deutschen aus den böhmischen Ländern verlassenen Grenzgebiete ebenso wie die Integration von Territorien, die durch die geopolitische Neuordnung Ostmitteleuropas ihre staatliche Zugehörigkeit gewechselt haben wie die neuen polnischen Nord- und Westgebiete. An diesen Beispielen kann verdeutlicht werden, wie nachhaltig Krieg und gewaltsame Bevölkerungsverschiebungen auf die sozialen Beziehungen der Menschen einwirkten, wie Gefühle der Fremdheit bzw. der Vorläufigkeit weitergegeben wurden – nicht zuletzt auch bei denjenigen, die nicht selbst gewandert sind, über deren Köpfe hinweg allerdings die territorialen Grenzen verschoben wurden. Zudem sollen vergleichend und ergänzend nicht-kriegsbedingte Zuwanderungen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und ihre Integrationsgeschichten mitgedacht werden.

3.4 – Erinnerung und Begegnung

Mit einem vierten Zugang wird die bis heute andauernde Reflexion über die Zwangsmigrationen zwischen 1938 und 1950 und ihre Folgen behandelt. Gefragt wird nach dem Umgang der direkt Betroffenen wie auch der europäischen Gesellschaften / Staaten insgesamt mit den historischen Ereignissen von Flucht und Vertreibung, der durch politische Entwicklungen und gesellschaftliche Transformationen starken Veränderungen unterlag.

In den Blick genommen werden neben staatlichen Formen der Geschichtspolitik, welche mitunter einen tabuisierenden bis repressiven Charakter hatten, oder den materiellen Entschädigungsforderungen und moralischen Ansprüchen von Opferverbänden auch das Engagement einzelner Vertriebener oder zivilgesellschaftlicher Initiativen. Diese trugen durch zwischenmenschliche Begegnungen oftmals zum Dialog, zum Austausch und zur Versöhnung bei. Besonders aufschlussreich könnte für Besucher sein, wenn die häufig konfliktträchtige Vergangenheitspolitik der deutschen Vertriebenenverbände und Landsmannschaften mit den politischen und gesellschaftlichen Reaktionen in ihren Herkunftsgebieten in Beziehung gesetzt wird, etwa am Beispiel der Resonanz auf bundesdeutsche Vertriebenentreffen. Zu thematisieren sind die Selbstwahrnehmungen von Vertriebenen und zwangsweise Umgesiedelten. Dabei sollten nicht nur deutsche, sondern auch polnische, ukrainische, tschechische und andere Betroffene in den Blick kommen. Individuelle Selbstdeutungen sollen in einen Bezug gesetzt werden zu den kollektiven Sinngebungen von Vertreibungen und Zwangsmigrationen.

Durch den Zugang „Erinnerung und Begegnung“ wird es möglich sein, mannigfaltige geschichtskulturelle Phänomene – als so genannte „Erinnerungsorte“ – darzustellen und dabei sowohl Entwicklungen innerhalb der deutschen, polnischen, tschechischen, slowakischen, ungarischen oder andersnationalen Gesellschaften wie auch transnationale Phänomene zu verdeutlichen. Ein solcher Zugang lässt sich gut in topografischen Modulen verorten, die im folgenden Abschnitt beschrieben werden – etwa am Beispiel von Heimatstuben, Regional- und Landesmuseen, Denkmälern und Gedenkstätten, Heimatbüchern und Belletristik, Städtepatenschaften und -partnerschaften, literarischen, filmischen, musikalischen und theatralischen Verarbeitungen oder öffentlichen politischen und medialen Kontroversen.

4 – Orte von Flucht, Vertreibung und Integration: Topografische Modularisierung als Ausstellungsprinzip

Geschichte findet im Raum, an konkreten Orten statt. Sie zeichnet sich nicht dadurch aus, dass in ihr feinsäuberlich Ereignisketten aneinandergereiht werden, sondern dadurch, dass es am Ort des historischen Geschehens nie nur eine „Geschichte“ gibt, dass immer etliche „Geschichten“ gleichzeitig ablaufen, sich widersprechen. Der konkrete Ort ist nicht bloß die unbewegte Bühne solcher Geschichten, sondern selbst integraler Bestandteil dieser vielfältigen und widersprüchlichen Prozesse. Aus diesem Grund soll für die Ausstellungen der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ ein topografischer Ansatz angewandt werden. Das erzählte Geschehen verdichtet sich in Orten, diese werden zum Strukturelement der Ausstellung.
Mit dem topografischen Erzählprinzip kann an ausgewählten Fällen exakt gezeigt werden, wie verwoben zahlreiche Migrationsvorgänge im 20. Jahrhundert innerhalb eines kleinteiligen Raumes waren. Es geraten auch gesellschaftliche, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Komponenten in den Blick, die ein spezifisches Erklärungspotenzial für Zwangsmigrationsprozesse besitzen und den Ausstellungsbesuchern anschaulich vor Augen geführt werden können. Durch ihre Darstellung als Ausgangs- und Endpunkt von Wanderungsbewegungen mitunter verschiedener Gruppierungen gewinnen Orte zudem als transnationale Stätten der Erinnerung und des Vergessens an Kontur.

Mit dem Prinzip einer topografischen Modularisierung wird also keine mehr oder weniger abstrakte „Großerzählung“ angestrebt, sondern die Verbindung einzelner mikro-regionaler und -lokaler Geschichten. Dieser Ansatz resultiert aus der Überzeugung, dass ein komplexer und emotional hoch aufgeladener historischer Sachverhalt anhand eines Sets von eigenständigen, aber miteinander verbundenen Bausteinen für eine Vielzahl von Besuchern gleichzeitig individuell greifbar und rational nachvollziehbar gestaltet werden sollte.

Die Auswahl der zu präsentierenden Orte soll sich an den Ausgangs- und Zielräumen von Flucht, Vertreibung und Aussiedlung der Deutschen im Kontext des Zweiten Weltkriegs orientieren. Sie veranschaulicht exemplarisch die Zwangswanderungen der Deutschen, ohne dabei jedoch als Leitfaden einer allumfassenden, gleichmachenden europäischen Opfererzählung dienen zu wollen. Vielmehr sollen mit diesem Ansatz Ursachen und Folgen der komplexen und komplizierten Bevölkerungsbewegungen und lang anhaltenden Migrationsprozesse in Europa besser verständlich werden.

Beispiele für das erzählerische und thematische Potential der topografischen Module können, wie in den folgenden Absätzen dargelegt, Wroclaw / Breslau, Ústí nad Labem / Aussig an der Elbe oder Vilnius / Wilna / Wilno / Wilne sein. Andere Orte Mittel-, Ost- und Südosteuropas wären ebenso geeignet, Prozesse von Zwangsmigration, Integration und ihrer geschichtskulturellen Verarbeitung zu veranschaulichen. Auch Orte in der alten Bundesrepublik oder in der DDR könnten ergänzend ausgewählt werden, um die Integration von Flüchtlingen und Vertriebenen darzustellen.

4.1 – Wroclaw / Breslau

Breslau (Wroclaw) mit seinen vielfältigen historischen Erfahrungen (territorialherrschaftliche Zugehörigkeit zur Krone Polen, zu Böhmen, zum habsburgischen Gesamtstaat und zu Preußen) liegt in einem für Mitteleuropa typischen Grenz- und Kontaktraum. Die Stadt bietet das Beispiel eines vollständigen Bevölkerungsaustausches: Aus dem deutschen Breslau wurde infolge der Verfolgung der Juden, dann der Flucht und Vertreibung der Deutschen und der Neuansiedlung von Polen das polnische Wroclaw. An der östlichen Peripherie des Deutschen Reiches gelegen, erhielt die Stadt bereits während der Weimarer Republik eine herausgehobene Stellung in der Rhetorik des deutschen „Volkstumskampfes“ und galt als eines der „Bollwerke des deutschen Ostens“. Erste Vertreibungsmaßnahmen setzten nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten gegenüber den Breslauer Juden ein: Von den ca. 20.000 Breslauer Juden konnte bis Kriegsbeginn etwa die Hälfte emigrieren, die übrigen wurden bis auf ca. 150 in „Mischehe“ Verheiratete zwischen 1941 und 1944 deportiert und ermordet. Während des Krieges änderte sich die Bevölkerungszusammensetzung der Stadt weiterhin durch die Verlegung bedeutender Rüstungsbetriebe und die Verbringung von Zwangsarbeitern nach Breslau. Die Winteroffensive der Roten Armee ließ seit Januar 1945 die Flüchtlingsströme aus den weiter östlich gelegenen Reichsgebieten anschwellen und die Breslauer Stadtbevölkerung rapide anwachsen. Die seitens der NS-Behörden und der Wehrmacht viel zu spät eingeleitete und völlig chaotisch verlaufende Evakuierung der Stadt im Januar 1945 forderte ebenso wie die Belagerung der „Festung Breslau“ viele Opfer. Als Wroclaw dann durch die von den Alliierten beschlossene „Westverschiebung“ zu Polen kam, war die Stadt stark zerstört – mit einer immer noch sehr großen deutschen Bevölkerung, die während des gesamten Jahres 1945 anwuchs, da viele Flüchtlinge nach Kriegsende versuchten, in ihre Heimatorte zurückzukehren.

In den polnischen territorialen Nachkriegsplanungen hatte Breslau zunächst keine größere Rolle gespielt; erst nach der vollkommenen Zerstörung Warschaus nach dem Warschauer Aufstand 1944 wurde der Ruf nach einer Kompensation für die polnische Hauptstadt durch die niederschlesische Metropole laut. In den unmittelbaren Nachkriegsmonaten entstand ein komplexes Beziehungsdreieck zwischen sowjetischen Militärkommandanten, polnischen Verwaltungseinheiten sowie deutscher Bevölkerung, die versuchten, die alten Verwaltungsstrukturen bzw. neue politische Organisationen („Antifaschistische Vereinigung“) aufzubauen. Bereits seit dem Frühjahr 1945 kamen auch polnische Vertriebene aus den an die Sowjetunion gefallenen ostpolnischen Gebieten nach Niederschlesien und Breslau, wo die polnischen Behörden besondere Schwierigkeiten hatten, den oftmals völlig mittellosen und erschöpften Menschen eine Unterkunft und ein Auskommen zu bieten. Bevor die massenhafte Zwangsaussiedlung der Deutschen im Februar 1946 begann (und auch noch lange danach fortgesetzt wurde), war also ein Nebeneinander- und (aufgrund der ausgesprochen beengten räumlichen Verhältnisse) auch häufig ein Zusammen-Leben von Deutschen und Polen zu verzeichnen.

Dabei verschlechterten sich die Lebensbedingungen der Deutschen rapide. Sie wurden zu Zwangsarbeiten eingesetzt, aus ihren Quartieren geworfen und in häufig schlecht aus-gestatteten Sammelunterkünften untergebracht; sie waren diskriminierenden Maßnahmen – wie einer allerdings rasch wieder aufgehobenen Kennzeichnungspflicht – unterworfen und nicht selten Opfer von Raub, Gewalt- und Willkürhandlungen, so dass der Wunsch, die fremd gewordene Heimat zu verlassen, im Laufe des Jahres 1945 deutlich anwuchs. Neben der möglichst effektiven Ausnutzung der deutschen Arbeitskräfte für den Wiederaufbau richtete sich das Interesse der polnischen Behörden immer stärker darauf, die deutsche Bevölkerung so rasch wie möglich loszuwerden, um Platz für die ihrerseits aus den östlichen Ländern der polnischen Republik der Zwischenkriegszeit Vertriebenen, aber auch für eine große Gruppe von Menschen aus Zentralpolen zu machen, die aufgrund der Kriegszerstörungen ihr Hab und Gut in ihren Herkunftsgebieten verloren hatten. Zudem galt es der Maxime der zunehmend das politische Geschehen bestimmenden polnischen Kommunisten zu entsprechen, Polen zu einem ethnisch homogenen Nationalstaat zu machen. Dennoch lebten auch zu Beginn des Jahres 1946 immer noch ca. 120.000 Deutsche in der Stadt.

Daneben wurde Wroclaw zu einem zentralen Anlaufpunkt der polnischen Holocaustüberlebenden. Die aus den Konzentrationslagern, Verstecken und Wäldern Zurückkehrenden stießen in einem Klima von ethnischer, nun aber auch sozialistischer Homogenisierung in der polnischen Gesellschaft auf ablehnende Reaktionen. Heimatlosigkeit war so ein Schicksal, das viele der im Nachkriegsbreslau ansässigen Bevölkerungsgruppen teilten: Deutsche, die zunehmender Marginalisierung und Pauperisierung ausgesetzt waren, „Ostpolen“, die aufgrund ihrer oftmals dezidiert antikommunistischen Haltung (die nicht zuletzt aus den Erfahrungen mit der sowjetischen Besatzung der Jahre 1939 – 1941 resultierte) von den neuen polnischen Eliten misstrauisch betrachtet wurden, sowie auf jüdische Überlebende der Shoah, die völlig mittellos in einer um Ressourcen kämpfenden Gesellschaft Fuß zu fassen suchten, in der nicht selten antisemitische Diskurse und Praktiken der Stigmatisierung und Ausgrenzung weiterwirkten. Auch wenn die neuen Machthaber versuchten, die Stadt so rasch wie möglich – auch was das äußere Erscheinungsbild anging – zu polonisieren, blieb sie für viele ihrer neuen Bewohner noch lange eine „fremde Stadt“.

Über Jahrzehnte nach Kriegsende hinweg erfolgte schließlich eine alltägliche Aneignung der Stadt durch die neuen Bürger. Dies schlug sich in einem gewachsenen polnischen Selbstvertrauen nieder, offensiv mit den kulturellen und architektonischen Hinterlassenschaften aus der „deutschen Zeit“ umzugehen. Heute ist Wroclaw eine weltoffene Metropole, die sich auf vielfältige Weise mit der komplexen Geschichte auseinandersetzt und sich nicht scheut, das Thema der massenhaften Vertreibung der Deutschen offen anzugehen und in die Stadtgeschichte zu integrieren. Gefördert wurde diese Öffnung zur Geschichte auch durch die zahlreichen ehemaligen deutschen Breslauer, die ihre Heimatstadt besuchten und durch ihre Dialogbereitschaft und ihr aufrichtiges Interesse an der Stadt und ihren neuen Bewohnern die Basis für eine vertrauensvolle Kommunikation auch über schwierige und schmerzhafte Themen der Vergangenheit schufen.

4.2 – Ústí nad Labem / Aussig

Die Stadt Ústí nad Labem (Aussig an der Elbe) in Nordböhmen war in der Ersten Tschechoslowakischen Republik (1918 bis 1938) ein Ort des Zusammenlebens von Deutschen, Tschechen und Juden, wobei die christlich-deutschen Einwohner den weitaus größten Anteil an der Gesamtbevölkerung stellten. Die seit dem 19. Jahrhundert stark wachsende Einwohnerzahl und die nationale Zusammensetzung waren unter anderem Folge der Industrialisierung der Region und der damit einhergehenden Arbeitsmigration. Im Zusammenhang mit der so genannten „Sudetenkrise“ und der Eingliederung der mehrheitlich von Deutschen besiedelten tschechoslowakischen Randgebiete in das Deutsche Reich nach dem Münchener Abkommen vom 29. September 1938 flohen zahlreiche Tschechen, Juden und deutsche Antifaschisten in das Landesinnere. Aussig entwickelte sich als Sitz des gleichnamigen Regierungsbezirks zu einem politischen und administrativen Zentrum im neu gegründeten „Reichsgau Sudetenland“. Die Stadt und der Landkreis Aussig waren als hochindustrialisierte Region außerdem bedeutend für die deutsche Kriegswirtschaft, sodass dort neben Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern aus der Sowjetunion, Polen und Frankreich viele tschechische Arbeiter aus dem 1939 gebildeten Protektorat Böhmen und Mähren eingesetzt wurden. Die verbliebene jüdische Bevölkerung wurde entrechtet, enteignet, deportiert und schließlich zum größten Teil ermordet.

1944 / 45 befanden sich zusätzlich zahlreiche vor dem Luftkrieg evakuierte Frauen und Kinder aus anderen Gebieten des Reiches sowie Flüchtlinge vor allem aus Schlesien in der Stadt. Bald nach Kriegsende begann die „wilde“ Vertreibung deutscher Einwohner, wobei in der ersten Phase Sachsen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) als Hauptaufnahmegebiet fungierte. Viele andere Personen wurden – oft unter extrem harten Bedingungen – in Lagern interniert und zur Zwangsarbeit eingesetzt. Zudem war Ústí nad Labem Schauplatz einer der blutigsten Ausschreitungen gegen Deutsche in der Nachkriegs-Tschechoslowakei: Am 31. Juli 1945 starben bei einem Pogrom nach heutigen Schätzungen 80 bis 100 Menschen. Dies geschah während der Potsdamer Konferenz, auf der auch über die Zwangsaussiedlung der Deutschen aus dem östlichen Europa verhandelt wurde.

Bis 1947 wurden die meisten Deutschen aus Ústí ausgesiedelt, ab 1946 auch in die amerikanische Besatzungszone. Die Integration der Neuankömmlinge verlief wie im Falle vieler anderer Vertriebenengruppen sowohl in der SBZ als auch in den westlichen Besatzungszonen oft schwierig. Parallel dazu begann die Wiederbesiedlung der Stadt und der Region Ústí mit Zuwanderern aus dem Binnenland und aus dem slowakischen Landesteil (darunter viele Roma) sowie mit Remigranten aus dem Ausland. Auch hier erwies sich die Bildung der neuen Gesellschaft in den tschechoslowakischen Grenzgebieten aus diesen heterogenen Zuwanderergruppen sowie der tschechischen alteingesessenen Bewohner als mühevolle Integrationssaufgabe.

Am Beispiel der Stadt und Region Ústí / Aussig lassen sich somit mehrere Themenbereiche verdeutlichen: Industrialisierung und Arbeitsmigration, die NS-Besatzungspolitik in Böhmen und Mähren einschließlich des Arbeitseinsatzes von Ausländern in der Kriegswirtschaft, die Entrechtung, Enteignung, Deportation und Ermordung der Juden, die von Gewaltverbrechen begleitete Vertreibung und Zwangsaussiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei und schließlich die tschechoslowakische Wiederbesiedlung. Das so genannte „Massaker von Aussig“ ist zudem bis heute ein wichtiger Erinnerungsort für die aus der Tschechoslowakei ausgesiedelten Deutschen und ein Beispiel für den (zuweilen kontroversen) publizistischen und geschichtswissenschaftlichen Umgang mit dem Thema Vertreibung und Zwangsaussiedlung sowohl in der Bundesrepublik als auch in der Tschechischen Republik. Heute ist Ústí nad Labem in Tschechien ein zentraler Ort für die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Geschichte der Deutschen in den böhmischen Ländern, in Zukunft soll dort auch eine Dauerausstellung zum Thema entstehen.

4.3 – Vilnius / Wilna / Wilno / Wilne

An Vilnius / Wilna / Wilno / Wilne ist zu zeigen, wie der Zweite Weltkrieg auf das engste mit einem ganzen Komplex von staatlichen und nicht-staatlichen Gewaltpolitiken verbunden war. Dazu gehörten als mittelbare Folge auch die Zwangsumsiedlungen am Kriegsende, von denen in Vilnius / Wilna, einer Stadt, in der nur wenige deutsche Zivilpersonen lebten, die dort ansässigen Polen betroffen waren. Auf der Grundlage des „Deutsch-Sowjetischen Grenz- und Freundschaftsvertrags“ vom September 1939 fiel Litauen der sowjetischen Besetzung anheim.

In der Woche vor dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion im Juni 1941 wurden ca. 20.000 vermeintlich sowjetfeindliche Menschen aus Litauen ins Innere der Sowjetunion deportiert, davon 70 % Litauer und 18 % Polen. Sofort mit der deutschen Besetzung Litauens richteten sich gezielte Mordaktionen gegen die Juden. Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei begannen im Juni 1941 die Juden nach Paneriai, einem Eisenbahnkontenpunkt unweit von Vilnius, zu deportieren und dort zu erschießen. Den im sogenannten Jäger-Bericht penibel dokumentierten Mordaktionen des Einsatzkommando 3 fielen bereits in den ersten Monaten der Besetzung mehr als 10.000 Juden zum Opfer, bis zum Kriegsende wurden fast alle jüdischen Einwohner der Stadt ermordet, eines der größten Zentren jüdischen Lebens im östlichen Europa wurde ausgelöscht. Dies geschah nicht ohne Zutun der litauischen Nachbarn, bei denen die NS-Propaganda vom „jüdischen Kommunisten“ gleich „sowjetischen Okkupanten“ auf einen nahrhaften Boden fiel. So litauischer Antisemitismus unter den Bedingungen der deutschen Kriegspolitik eine ganz neue Gewaltlogik erhielt, so gewann auch der alte Konflikt zwischen Litauern und Polen um den historischen Anspruch auf Vilnius / Wilno im Zeichen des Krieges einen anderen Charakter. Die polnische Armia Krajowa (Heimatarmee) führte ihren Partisanenkampf in Litauen nicht nur gegen die deutschen Besatzer, sondern auch gegen sowjetische Partisanen und litauische Polizeieinheiten; die litauisch dominierte Verwaltung des besetzten Litauen sorgte ihrerseits dafür, dass von den Zwangsarbeiterrekrutierungen des Deutschen Reiches fast ausschließlich Polen betroffen waren. Unter den Bedingungen des Zweiten Weltkriegs wurde so aus dem bereits vorher bestehenden Konflikt zwischen Litauern und Polen ein erbitterter Kampf, der am Ende die Polen zwang, Vilnius zu verlassen. Nachdem die Rote Armee im Juli 1944 Vilnius erobert hatte, schloss die UdSSR noch im September des selben Jahres mit der sowjetloyalen provisorischen polnischen Regierung, dem Lubliner Komitee, ein Abkommen über die sogenannte „Repatriierung“ der litauischen Polen aus der LSSR nach Polen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Stadt die Hälfte ihrer Vorkriegsbevölkerung verloren. Es lebten nur noch 106.000 Menschen in der Stadt, darunter 8.000 Litauer und fast 90.000 Polen. Tausende von ihnen wurden bis Mai 1945 inhaftiert und dann abgeschoben. Im September 1946 verließ der letzte Transport mit polnischen Vertriebenen die Stadt. In einer zweiten Auswanderungswelle verließen während der Chrušcev-Ära, in den Jahren 1955 bis 1958, die meisten der noch verbliebenen Polen die Stadt. Die neue Hauptstadt der Litauischen Sowjetrepublik hatte ihre beiden größten Bevölkerungsgruppen, die Polen und die Juden, verloren. Verdrängung und Beschweigen wurde zur Leitlinie der sowjetischen Geschichtspolitik in Bezug auf die Stadt, die es zu depolonisieren galt. Auch die jiddisch-jüdische Vergangenheit der Stadt sollte vergessen werden. So durfte der polnische Name der Stadt nicht verwendet werden, die jiddische Sprache und Erinnerung an die Shoah wurden stigmatisiert. Heute findet die polnische und jüdische Erinnerung an Wilno bzw. Wilne Bezugspunkte in Museen und Stadtfriedhöfen, die von der Vergangenheit zeugen.

5 – Methoden und Medien der Darstellung

Das erste Konzept des Bundeskulturstaatsministeriums zum „Sichtbaren Zeichen“ aus dem Jahr 2008 sieht vor, die Erlebnisgeneration von Flucht und Vertreibung durch die Darstellung von Einzelschicksalen einzubeziehen und dazu biographische Erzählstränge zu verwenden. Dieser Vorgabe will das vorliegende Konzept gerecht werden, indem es den topographischen Ansatz mit dem Erzählen von individuellen Geschichten von Zwangsumgesiedelten und Vertriebenen verbindet. Diese sollen allerdings nicht auf eindimensionale Kategorien festgelegt sein. Zwangsweise ausgesiedelte Menschen sind nicht auf eine ausschließliche Identität als „Vertriebene“ zu reduzieren, sondern sind auch im Hinblick auf andere biographische Kategorien darzustellen: z. B. Herkunft, Alter, Geschlecht, Generation, soziale Schicht und städtische oder ländliche Prägung. Auf diese Weise soll die museale Darstellung von individuellen Identitäten gelingen, die dauerhaft, aber nicht ausschließlich durch die Zwangswanderung geprägt waren und sind – so geraten auch Integrationsprozesse systematisch in den Blick.

Der grundsätzlich multiperspektivische Ansatz des vorliegenden Konzepts erfordert die Berücksichtigung verschiedener Stimmen und verschiedener Gruppen. Von nachdrücklichem Wert für das Verständnis von (Zwangs-) Migration sind die Interaktionen zwischen den (Zwangs-) Migranten und ihren Mitbürgern, Nachbarn oder Arbeitskollegen in der Ausgangs- wie in der Zielregion. Für die Vergegenwärtigung solcher Interaktionen muss in großem Umfang auf Ego-Dokumente der verschiedenen Akteure zurückgegriffen werden. Zur schriftlichen Form gehören Briefe, Tagebücher, Erlebnisberichte. Dazu kommen audiovisuelle Medien: aufgezeichnete Gespräche und Film- beziehungsweise Videoaufnahmen.

Sowohl die Dauerausstellung als auch die Wechselausstellungen der Stiftung sollen ihrem pädagogischen Charakter nach als historische Dokumentation angelegt werden, hauptsächlich gestützt auf filmische, auditive, fotografische und schriftliche Quellen. Dreidimensionale Exponate sollen nur eine untergeordnete Rolle spielen. Das historische Verstehen soll erleichtert werden durch veranschaulichende, kurz beschreibende Texte sowie grafisch komprimierte, aber sequentielle Projektionen (statistische Materialien, Karten zur physischen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Geographie, zusammenfassende Diagramme etc.). Die den Besuchern zugewiesene Position ist nicht die von „Nacherlebenden“, sondern von Suchenden und Fragenden. Die Leitperspektive ist die der kritisch-distanzierten Aufarbeitung; von inszenatorischer Erlebnisorientierung ist deshalb abzusehen.

6 – Zielgruppen, Gegenwartsbezüge und geschichtsdidaktische Anliegen des historischen Lernortes

Die Stiftungsausstellungen richten sich an sehr heterogene Zielgruppen. Dies ist dem gesetzlichen Auftrag, dem emotional besetzten Thema und nicht zuletzt der Lage des Ausstellungsortes geschuldet. Dem ersten Konzeptpapier aus dem Bundeskulturstaatsministerium zum „Sichtbaren Zeichen“ vom März 2008 und den Erläuterungen des Gesetzentwurfs zur Errichtung der Stiftung Deutsches Historisches Museum zufolge soll vor allem „die junge Generation“ an das Thema herangeführt werden. Daher ist die Ausstellung in erster Linie ein Vermittlungs- und Lernort, an dem Schulklassen und weitere Gruppen von Jugendlichen für diesen zeitgeschichtlichen Themenbereich, der sich von Kriegsverbrechen über Vertreibung und Zwangsaussiedlung bis zu Fragen der Eingliederung von Bevölkerungsgruppen in verschiedene Aufnahmegebieten erstreckt, sensibilisiert werden sollen. So bietet sich die Chance, ein Bewusstsein für die komplexen Zusammenhänge von Menschenrechtsverletzungen sowie für deren politische und individuelle Folgen zu entwickeln.

Der Bildungsauftrag erstreckt sich selbstverständlich auch auf die große Zielgruppe von Personen, die einen persönlichen Bezug zum Thema besitzen. Sie besteht aus denjenigen, die als Angehörige der Erlebnisgeneration oder deren Nachkommen direkt oder indirekt von Flucht und Vertreibung betroffen sind. Mit der vergleichend angelegten Ausstellung soll ihnen die Gelegenheit gegeben werden, persönliche Erinnerungen durch eine breite historische Einordnung und durch die Erfahrungen anderer zu ergänzen. Zudem bietet sich hier die Chance, einen intergenerationellen Dialog über diesen Themenbereich anzustoßen.

Eine besondere Herausforderung stellen Besucher, v. a. Schüler und Jugendliche, mit Migrationshintergrund dar. Hier sind pädagogische Konzepte und die Schaffung spezifischer Bezugspunkte zur eigenen Erlebniswelt gefragt. Wenn es gelingt, bei ihnen (und auch bei allen anderen Besuchern) ein Bewusstsein für die geschichtlichen Vorbedingungen und politischen Hintergründe des Einwanderungslandes Deutschland zu entwickeln und sie für das Thema Zwangsmigration zu interessieren, hat die Ausstellung ein wichtiges Ziel erreicht.

Die Ausstellung richtet sich ferner an Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland, die aufgrund der zentralen Lage des Ausstellungsortes in Berlin eine der größten Besuchergruppen bilden werden. Darunter werden sich auch Angehörige von Staaten befinden, die vom Kriegs- und Vertreibungsgeschehen betroffen waren und die die Ausstellung in besonderer Weise wahrnehmen – zumal einige von ihnen ebenfalls einen direkten oder indirekten persönlichen Bezug zum Thema besitzen dürften. Dies erfordert eine multiperspektivische Ausstellungskonzeption: Das Leiden der deutschen Vertriebenen stellt den Schwerpunkt, aber nicht den alleinigen Fokus dar. Unterschiedliche historische Deutungen sowie voneinander abweichende und sich wandelnde gesellschaftliche Erinnerungsmuster werden integriert.

Insgesamt ist davon auszugehen, dass die meisten Besucher nur wenige und oftmals einseitig vorgeprägte historische Kenntnisse zu diesem Themenbereich besitzen. Daraus ergibt sich der pädagogische Auftrag, eine möglichst verständliche und differenzierte Ansprache zu entwickeln. Daher sollen für dieses heterogene Publikum eine zielgruppen- und vermittlungsorientierte Ausstellungsgestaltung, Führungen, entsprechende Begleitprogramme sowie didaktische Materialien und individuelle Angebote bereitgestellt werden. Diese berücksichtigen unterschiedliches Vorwissen und verschiedene Erfahrungshorizonte, Interessen und Motivationen, bieten zahlreiche Kommunikationsmöglichkeiten und regen zur historischen Analyse und Wertung an. Darüber hinaus soll die Möglichkeit der Vor- und Nachbereitung im Internet geschaffen werden.

Konkret soll der oben angesprochene grundsätzlich multiperspektivische Konzeptansatz auch durch eine Video-Installation gewährleistet werden, die als Prolog oder Epilog der Dauerausstellung konzipiert werden kann, sich aber auch im Zentrum der Ausstellung befinden kann. Hier sollen Menschen in kurzen Interviewsequenzen gezeigt werden, die sich zu historischen und aktuellen Ereignissen von Flucht, Vertreibung, ethnischen Säuberungen oder anderen Zwangsmigrationen, aber auch zu Integrationsprozessen, zu Heimatempfindungen sowie zu ihrer Wahrnehmung geschichtspolitischer Phänomene äußern. Dabei können eigene Erfahrungen, Traditionen des Familiengedächtnisses, Interessen am und Bezüge zum Thema sowie persönliche Werthaltungen thematisiert werden. Durch diese Video-Installation sollen heutige Besucher aller Altersklassen (ab 14 Jahre) in die Ausstellung geholt, sie mithin selbst zum Gegenstand der Ausstellung gemacht werden. Sie ist als Diskussionsforum gedacht und soll die Besucher anregen, über das eigene Wissen, die eigenen Haltungen und Geschichtsbilder zu reflektieren und intergenerationell und gegebenenfalls über Grenzen hinweg zu diskutieren.

Um die Unterschiedlichkeit und mitunter Widersprüchlichkeit der verschiedenen Positionen zur Stiftungsthematik zu verdeutlichen, sollen in diesem Video-Forum nicht nur Menschen aus Deutschland (Vertriebene, Nicht-Vertriebene, Spätaussiedler, ehemalige Gastarbeiter und Asylsuchende sowie ihre Nachkommen), sondern auch Personen aus anderen europäischen Ländern zu Wort kommen. Ein solches transnationales Panorama gegenwärtiger Ansichten soll jedem Besucher – neben den historischen Informationen in der eigentlichen Ausstellung – Möglichkeiten eröffnen, sich bewusst mit den Themen Zwangsmigration und Integration in seiner eigenen Lebenswelt auseinanderzusetzen. Die Ausstellung könnte so einem Anspruch gerecht werden, der im ersten Konzept des Bundeskulturstaatsministers zum „sichtbaren Zeichen“ formuliert ist: ein, „Ort der Begegnung und des Dialogs“ zu sein.

7 – Orte der Vernetzung – die Ausstellungen der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ als Plattformen europäischer Geschichtsvermittlung

Die Struktur der topographischen Ausstellungsmodule verdeutlicht an konkreten Beispielen die internationale Dimension des Themas und steht für die transnationale Öffnung von Perspektiven. Die in der Dauerausstellung gezeigten topographischen Module können beispielsweise als Wanderausstellungen in Deutschland und in anderen europäischen Ländern präsentiert werden.

Genauso wie die Module anregend für andere Einrichtungen (Museen, Kultureinrichtungen, zivilgesellschaftliche Gruppen) wirken können, eigene lokal- oder regionalhistorische Ausstellungsprojekte zu konzipieren, sollen Ausstellungen anderer Institutionen die Mitarbeiter der Stiftung zur Weiterentwicklung vorhandener wie auch zu neuen Modulen der Berliner Dauerausstellung inspirieren.

Das Konzept aus dem Bundeskulturstaatsministerium vom März 2008 sieht vor, dass regelmäßig ergänzende Wechselausstellungen auf einer Fläche von etwa 400–600 Quadratmetern gezeigt werden, die im Bezug zur Gesamtthematik Zwangsmigration stehen (vgl. auch Stiftungsgesetz § 16 Abs. 2 S. 2). Dies ermöglicht es, in Zusammenarbeit mit den nach § 96 BVFG (Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge) geförderten Einrichtungen, mit dem „Europäischen Netzwerk Erinnerung und Solidarität“ wie auch mit in- und ausländischen Museen und vergleichbaren Einrichtungen Ausstellungen gemeinsam zu erarbeiten und zu präsentieren. Auf diese Weise wird ein dauerhafter Austausch mit europäischen Partnern ermöglicht, was zugleich zur notwendigen Erweiterung der Perspektiven auf das Thema Zwangsmigration führen wird.

Nach dem Prinzip der topographischen Module sollen in den Wechselausstellungen auch Zwangsmigrationsphänomene des gesamten 20. Jahrhunderts in und außerhalb Europas vergegenwärtigt werden. Beispiele könnten sein: Srebrenica (Bosnien-Krieg in den 1990er Jahren), Izmir / Smyrna (griechisch-türkischer Konflikt Anfang der 1920er Jahre) oder Darfur (Bürgerkrieg im Sudan seit 2003). Diese Ausstellungen können entweder in Kooperation mit Partnern vor Ort realisiert werden oder als Leihausstellung nach Berlin kommen. Wechselausstellungen sollten allerdings nicht zwingend an das topographische Prinzip der Dauerausstellung gebunden sein. Vorstellbar sind auch temporäre Ausstellungen mit anderen problemorientierten und vergleichenden Zugriffen. Beispielsweise könnte dort dargestellt werden, auf welche Art und Weise verschiedene Opfergruppen und -verbände z. B. in Deutschland, Polen, Tschechien, Griechenland, Türkei, Armenien, Palästina oder Bosnien an Zwangsmigrationsgeschehen erinnern wollten und konnten.

Dieser dauerhafte Austausch über Kooperationen soll bestenfalls zu einer Institutionalisierung von Kontakten führen, die den Weg für eine enge inhaltliche Zusammenarbeit ebnen, welche im Stiftungsgesetz explizit vorgesehen ist (§ 16 Abs. 2 S. 5). Auf dieser kooperativen Basis könnten Besucher der Berliner Ausstellungen auf andere Orte verwiesen werden, an denen der Ereignisse von Zwangsmigrationen gedacht wird. Gleichzeitig könnten andere Ausstellungsorte auf die Berliner Institution „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ aufmerksam machen.

Die topographische Ausrichtung könnte in diesem Sinne dazu führen, dass mit den genannten Kooperationspartnern beispielsweise Geschichtswerkstätten, systematische Zeitzeugen- und Oral-History-Projekte (vgl. Stiftungsgesetz § 16 Abs. 2 S. 4) durchgeführt werden. Diese können zudem durch gemeinsame, ethnologisch inspirierte Sichtungen alltäglicher und symbolischer Zeichen in den Stadträumen ergänzt werden, die mit verschiedenen Schichten von (Zwangs-) Migrationen verbunden sind: z. B. über Stadtteile, Straßen, Häuser, Märkte, Plätze, Kirchen oder Denkmäler.

Ein durch Kooperationen entstehendes Netzwerk kann an bereits funktionierende wissenschaftliche Netzwerke anknüpfen. Im Verbund mit anderen Partnern kann die Stiftung auf diese Weise eine europäische Plattformfunktion wahrnehmen, die universitären Seminaren, multinationalen Sommerschulen, Schul- und Jugendgruppen wie auch Angehörigen zivil-gesellschaftlicher Initiativen einen Ort zum gemeinsamen Lernen und Diskutieren – zum Arbeiten in und an den Ausstellungen – bietet.

Anmerkungen:
1 Im Koalitionsvertrag zwischen CDU / CSU und SPD vom 11. November 2005 hieß es: »Die Koalition bekennt sich zur gesellschaftlichen wie historischen Aufarbeitung von Zwangsmigration, Flucht und Vertreibung. Wir wollen im Geiste der Versöhnung auch in Berlin ein sichtbares Zeichen setzen, um – in Verbindung mit dem Europäischen Netzwerk Erinnerung und Solidarität über die bisher beteiligten Länder Polen, Ungarn und Slowakei hinaus – an das Unrecht von Vertreibungen zu erinnern und Vertreibung für immer zu ächten.« Im März 2008 wurde vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien ein erstes, fünfseitiges Konzept für das »sichtbare Zeichen« vorgelegt (siehe http://www.bundesregierung.de/nsc_true/Content/DE/__Anlagen/BKM/2008-04-09-sichtbares-zeichen-konzeption-barrierefrei,property=publicationFile.pdf/2008-04-09-sichtbares-zeichen-konzeption-barrierefrei). Am 14. Oktober 2008 präsentierte die Koalition dem Bundestag einen Gesetzesentwurf zur »Errichtung einer Stiftung Deutsches Historisches Museum« (Bundestagsdrucksache 16 / 10571) (inklusive ausführlicher Begründung), der am 4.12.2008 angenommen und am 29.12.2008 im BGBl. I Nr. 64, S. 2891 veröffentlicht wurde. Die Gesetzesänderungen zur Besetzung des Stiftungsrates und des wissenschaftlichen Beirates der unselbständigen »Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung« finden sich unter der Bundestagsdrucksache 17 / 1400 vom 20.04.2010. Zur Abstimmung vgl. das Bundestagsplenarprotokoll 17 / 43 vom 20.05.2010.
2 Vgl. einen Vortrag des Direktors der »Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung«, Prof. Dr. Manfred Kittel, beim Empfang der SPD-Landtagsfraktion für Heimatvertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler, gehalten am 21.04.2010 im Bayerischen Landtag unter http://www.bayernspd-landtag.de/downl/PK10/100421Vertrieb_Kittel.pdf.