In der Zeit vom 15. Februar bis 15. April 2024, 23:59 Uhr (MESZ/Deutschland) können Sie sich für ein Stipendium im Jahr 2025 auf Schloss Wiepersdorf bewerben. Bitte lesen Sie sich die Leitlinien auf der Website genau durch.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nationale und internationale Wissenschaftler:innen aus
- Wissenschaft/Romantik (Geistes- und Sozialwissenschaften mit Themen zur Epoche und Geisteshaltung der Romantik)
- Wissenschaft/Deutsch-deutsche Fragen (Geistes- und Sozialwissenschaften mit Fragen zur deutsch-deutschen Geschichte)
die eine wissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben, an einer Promotion arbeiten oder sich bereits mit Veröffentlichungen bzw. durch eine langjährige wissenschaftliche Arbeit ausgezeichnet haben und ihre Befähigung in Arbeitsproben nachweisen können.
Bei internationalen Bewerber:innen sind Deutsch- oder Englischkenntnisse Voraussetzung. Grundkenntnisse der deutschen Sprache wären für einen ergiebigen Aufenthalt hilfreich.
Für die Vergabe des Aufenthaltsstipendiums sind die Qualität des bisherigen künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Wirkens und das geplante Arbeitsvorhaben ausschlaggebend.
Wiederbewerbungen nach bereits erfolgtem Aufenthalt in Wiepersdorf in den vergangenen Jahren werden nur in besonderen Ausnahmefällen erneut in die engere Auswahl genommen.
Barrierefreiheit
Schloss und Park sind barrierearm zugänglich, im Stipendiatenhaus steht eine barrierefreie Wohnung im Erdgeschoss zur Verfügung. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich jederzeit an das Team. Bestenfalls erwähnen Sie in Ihrer Bewerbung, welche Voraussetzungen bezüglich der Barrierefreiheit für Ihren Aufenthalt erfüllt sein müssen.
Nicht antragsberechtigt sind
- Studierende (mit Ausnahme von Postgraduierten / Promovenden und Meisterschüler:innen)
- Personen, die in den letzten zwei Jahren vor dem Jahr der Antragstellung Stipendiat:in in Schloss Wiepersdorf waren
- Mitglieder der Jurys.
Art und Umfang des Stipendiums
Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien richtet sich nach Maßgabe der im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Fördermittel.
Das Aufenthaltsstipendium hat eine Dauer von drei Monaten und wird für die Zeiträume März bis Mai, Juni bis August oder September bis November gewährt. Für die wissenschaftlichen Stipendien kann bei Bedarf ein kürzerer Aufenthaltszeitraum angegeben werden.
Neben der freien Unterkunft und Verpflegung in Schloss Wiepersdorf erhalten die Stipendiat:innen aller Sparten je eine monatliche Barleistung von 1.200 Euro und einen einmaligen Sachkostenzuschuss in Höhe von 480 Euro. Bei Verkürzung des Aufenthalts reduziert sich der Sachkostenzuschuss um jeweils 160 Euro pro Monat.
Insofern Kapazitäten vorhanden, werden den Bildenden Künstler:innen Ateliers zur Verfügung gestellt.
Für Stipendiat:innen aus Ländern, für die Visapflicht besteht, wird die Übernahme der Kosten für das Visum gewährt.
Vergabeverfahren
Die Vergabe der Aufenthaltsstipendien erfolgt nach Beratung durch unabhängige Fachjurys.
Künstler:innen sowie Wissenschaftler:innen können sich entweder für ein Einzelstipendium oder ein Kooperations-Stipendium bewerben.
Für ein Einzelstipendium können sich Künstler:innen und Wissenschaftler:innen, die den Aufenthalt alleine bestreiten möchten, bewerben.
Bitte beachten Sie weitere Leitlinien auf der Website der Kultustiftung Schloss Wiepersdorf.