HT 2010: Grenzen politischer Partizipation im klassischen Griechenland

HT 2010: Grenzen politischer Partizipation im klassischen Griechenland

Organisatoren
Jan Timmer, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD); Verband der Geschichtslehrer Deutschlands (VGD)
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
28.09.2010 - 01.10.2010
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Von
Rene Pfeilschifter, Lehrstuhl für Alte Geschichte, Institut für Geschichte, Technische Universität Dresden

Die Grenzen der Teilhabe wurden erst einmal in der Praxis ausprobiert. Großes Interesse und eine unglückliche Raumzuweisung führten nämlich dazu, daß der Seminarraum bis auf den letzten Quadratmeter gefüllt war, ja Interessenten vor der Tür bleiben mußten. Die Zuhörer saßen zwischen und hinter den Referenten. Doch es sei gleich hier gesagt, daß die durchwegs ausgezeichneten Vorträge das Publikum die beengten Verhältnisse vergessen ließen. Die annähernd vier Stunden der Vormittagssektion wurden nie langweilig, sie erschienen nicht einmal langwierig.

Der Sektionsleiter JAN TIMMER (Bonn) wies in seiner Einführung auf den geringen analytischen Wert des Demokratiebegriffs hin, insbesondere im Hinblick auf die Antike. Wie ‘gelungen’ eine Demokratie ist, verbindet man gern mit dem Ausmaß der Teilnahme der Bürger am politischen Prozeß. Aufbauend auf politikwissenschaftlichen Überlegungen, zeigte Timmer, daß Partizipation – verstanden als über die bloße Symbolisierung von Zugehörigkeit zur Gemeinschaft hinausgehende Aktivität – am besten im Spannungsdreieck mit Effektivität / Systemrationalität und Legitimität gefaßt werden kann. Effektivität / Systemrationalität bezeichnen dabei die Fähigkeit, mit akzeptablem Aufwand kollektiv verbindliche Entscheidungen zu erzielen und den Erhalt des politischen Systems sicherzustellen. Wird nun durch die Ausweitung von Partizipationsmöglichkeiten Legitimität geschaffen, so kann dies negative Folgen für die Effektivität politischer Systeme haben. Umgekehrt leidet die Legitimität politischer Systeme, wenn die Partizipationsmöglichkeiten etwa durch Zensusgrenzen eingeschränkt werden. Von besonderer Bedeutung sind also die Mittel, mit denen die Gleichzeitigkeit von Teilhabe und Effektivität gesichert wird. Hierbei ist etwa an die Ausweitung normativer Partizipationsformen zu denken oder an Formen symbolischer Kommunikation, die es ermöglichen, Exklusion zu verschleiern.

Die erste historische Fallstudie präsentierte GUNNAR SEELENTAG (Köln) mit einem Vortrag über die Ungleichheit der kretischen Homoioi in spätarchaischer und klassischer Zeit. Etikettierungen wie Oligarchie oder Aristokratie sind nicht geeignet, die kretischen Gemeinwesen zu verstehen: Die Beamten, die so genannten Kosmen, wurden aus bestimmten Geschlechtern gewählt, und aus den ehemaligen Kosmen setzte sich wiederum der Rat der Alten, der Geronten, zusammen. Diese trafen die Beschlüsse, die Volksversammlung, zu der alle Bürger Zutritt hatten, stimmte stets zu. Aber: Ihre Zustimmung war nichtsdestotrotz notwendig zur Erzeugung von Legitimität. Die Kosmen und Geronten trafen ihre Entscheidungen im Konsens. Dies setzte eine Disposition zum Kompromiß und die Bereitschaft zu langwierigen Verhandlungen voraus. Möglich war das nur bei einer hohen sozialen Kohäsion der Verfahrensbeteiligten, und diese war durch die Auswahl aus vornehmen Familien ja gegeben. Umgekehrt stärkte der Konsens natürlich wieder den Zusammenhalt der Aristokraten. Die Agora dagegen, die Volksversammlung, verfuhr nach dem Mehrheitsprinzip. Die Transaktionskosten waren also erheblich niedriger, der Sozialisationsaufwand geringer, und die Zahl von Verfahrensbeteiligten konnte unendlich hoch sein, ja es galt sogar: je höher die Partizipation, desto größer die Legitimität. Allerdings: Mit der Akzeptanz der in der Abstimmung Unterlegenen war nicht unbedingt zu rechnen. Hier lag der Keim für innere Unruhen. Erst das Zusammenwirken von Konsens- und Mehrheitsentscheidung machte den Beschluß einer kretischen Polis legitim. Dieses Verfahren läßt sich als hierarchische Steuerung beschreiben: Ein Akteur legt die Entscheidungsprämissen der anderen Akteure fest, deren Präferenzen finden keine unmittelbare Berücksichtigung, statt dessen übertragen die sozial Höherrangigen ihre eigenen Präferenzen. Die sozialen Kosten, um die Rangniederen zum Befolgen der vorgegebenen Bahnen zu bringen, sind hoch. Die Ausrichtung an einem für alle geltenden ‘Gemeinwohl’ erfordert eine intensive Sozialisation und eine ethische Homogenisierung der Akteure.

Mit einer rein verfahrensanalytischen Methode sind die Eigentümlichkeiten der kretischen Verfassungen also nicht zu verstehen. Seelentag setzte stattdessen bei der sozialen Interaktion und Kommunikation an. Alle Bürger waren in zeitintensive gesellschaftliche Institutionen eingebunden, von Paideia und Ephebie über eine zehnjährige Phase als Jungbürger bis hin zu den Mahlgemeinschaften, den Andreia, in denen man für den Rest seines Lebens verblieb. Schon während der Paideia, die vor allem auf physisches Training Wert legte, ragten einige Knaben heraus, die ‘Strahlendsten’. Dabei handelte es sich nicht einfach um die Leistungsstärksten, sondern um die Abkömmlinge der führenden Familien. Ihr Vorrang setzte sich bis in die Andreia hinein fort. Diese Knaben stellten später die Kosmen, sie bildeten den kretischen Adel. Der große Unterschied zur übrigen griechischen Aristokratie bestand nun darin, daß die Vornehmen Kretas nicht einen separaten sozialen Raum für sich beanspruchten, in dem sie ihre Überlegenheit gegenüber dem Demos zur Schau stellten, sondern daß sie ihr Leben mit dem Volk teilten. Adel und Demos standen Seite an Seite. Daraus resultierten einige bemerkenswerte Eigentümlichkeiten: Die materielle Kultur Kretas ließ seit etwa 630 an Reichtum und Vielfalt deutlich nach (Bestattungen, Keramik), das Individuum war selbst in Weihinschriften kaum mehr zu fassen, überhaupt kamen Dedikationen weitgehend zum Erliegen, auf der Insel und erst recht in den panhellenischen Heiligtümern. Kreta isolierte sich kulturell wie politisch von der griechischen Welt. Der einzelne Adelige wurde unsichtbar. So wurde die Kohäsion der Aristokratie sichergestellt und gleichzeitig auf Distanz gegenüber dem Demos verzichtet. Wie diese soziale Integration funktionierte, zeigte Seelentag eindrücklich am Beispiel der Andreia, die strikt von den anderen, den Fremden und Unfreien, abgeschottet waren. Ich kann hier nur einen bemerkenswerten Punkt hervorheben: Anders als in Sparta zahlten die Bürger keinen absoluten Beitrag für die Mahlgemeinschaften, sondern einen relativen. Ein Kreter konnte also nicht seine Teilhabe an der Gemeinschaft verlieren, wenn seine materiellen Ressourcen schwanden. Die Reichen (= die Adeligen) zahlten mehr und unterstützten damit die Armen. Das verschaffte ihnen einen Prestigevorsprung, den die Ärmeren (= die einfachen Bürger) nie einholen konnten. Ein Element der Gleichheit wurde aber insofern gewahrt, als alle eben den gleichen Anteil ihrer Einkünfte einzahlten. Der Adel verwandte seine Mittel nicht auf einen verfeinerten Lebensstil, sondern ließ sie seinen Mitbürgern zukommen. Die jahrelange, ja lebenslange Übung in den Andreia zementierte den Führungsanspruch der Aristokratie. Gleichzeitig boten die Andreia den besten Ort, um informell über öffentliche Angelegenheiten zu sprechen und den politischen Prozeß vorzubereiten. Die Andreia bildeten die Grundlage für die hierarchische Steuerung des Demos bei politischen Entscheidungen. Exklusive Integrationskreise des Demos gab es nicht, alle Bürger waren in die Andreia und die geographisch organisierten Phylen eingebunden.

In der Diskussion wurde zum einen über die Auswirkung von Druck auf das System debattiert: ob äußere Aggression zur sozialen Kohäsion führte oder ob erst diese ein Zusammenhalten nach außen ermöglichte; welche Rolle die Unzufriedenheit der Unfreien spielte; ob das geringe außenpolitische Engagement eine Folge der langwierigen inneren Konsensaushandlung war. Zum anderen stand der Charakter des Adels im Mittelpunkt. Ist er überhaupt als solcher zu bezeichnen, wenn er sich so sehr vom gemeingriechischen unterschied (Seelentag: nein im panhellenischen, ja im kretischen Kontext), und, etwas anders, inwieweit ist er als einheitlich handelnde Schicht anzusehen angesichts der häufigen Staseis? Welche Rolle kommt hierbei der geringen sozialen Mobilität und der kleinteiligen Siedlungsstruktur zu?

WOLFGANG BLÖSEL (Düsseldorf) analysierte in seinem Vortrag Zensusgrenzen und politische Partizipation im klassischen Griechenland. Als Oligarchie bezeichnen wir solche Gemeinwesen, in denen nur ein kleiner Teil der Gesamtbürgerschaft die Ämter besetzt, also dieselben Individuen oder Familien. Der Zugang ist dabei durch bestimmte Qualifikationserfordernisse begrenzt, manchmal die Herkunft, meist das Vermögen. Belege für solche Zensusgrenzen sind rar, aber ausgerechnet für das demokratische Athen fließen die Quellen reichlich. Die Quellen belegen, gegen die communis opinio der Forschung, keineswegs einen Zugang aller Athener zu den Ämtern, im Gegenteil, sie legen den Ausschluß der untersten Zensusklasse, der Theten, nahe. Dafür spricht nicht nur die politische Praxis, auch in der voraristotelischen politischen Theorie war das Postulat einer Zulassung aller Bürger zu den Ämtern schwach ausgeprägt. Selbst die wenigen demokratischen Theoretiker behaupteten bloß, daß die große Masse der Bürger, sowohl was den Reichtum als auch die Tugend angehe, zusammengenommen den einzelnen Aristokraten weit überlegen sei, also gemeinsam notwendigerweise bessere Entscheidungen treffe als diese. Diese sog. Akkumulationstheorie zielte lediglich auf den Führungsanspruch vielköpfiger Gremien wie der Volksversammlung oder des Volksgerichtes. Bei Einzelbeamten oder bei Kollegien mit wenigen Amtsträgern gestand eine solche Argumentation jedoch implizit die Überlegenheit der Begüterten und Aristokraten gegenüber den ärmeren Mitbürgern ein. Arme, also solche, die nicht vom Ertrag ihrer Äcker leben konnten, mußten ohnehin nicht nur als Kleinhändler, Tagelöhner oder Handwerker ihr Leben fristen, sie waren auch moralisch stigmatisiert. Jedes Unrecht wurde ihnen zugetraut. Seit der Mitte des vierten Jahrhunderts wurden die Zensusgrenzen freilich kaum mehr überprüft. Dazu trug nicht nur ein gewisser Mangel an Kandidaten für die zahlreichen Posten bei, sondern auch die Aristokratisierung des Demos: Jeder, der an den Versammlungen teilnahm, wies allein dadurch seine zeitweilige Abkömmlichkeit aus dem Arbeitsprozeß und damit sein ausreichendes Einkommen nach; deswegen erübrigte sich der Nachweis der Zensusklasse bei einer Bewerbung für ein Amt.
Auch andere griechische Staaten hielten einen erheblichen Teil ihrer Bürgerschaft durch Zensusschranken von den Ämtern fern, wie Blösel in einem weitgespannten Überblick über das fünfte Jahrhundert zeigte. Es gibt einige Städte, welche die Forschung als Demokratien klassifiziert, in denen aber dennoch Zulassungsbeschränkungen für Ämter galten, ebenso existieren Hinweise auf oligarchische Verfassungen, die einige Bürger zwar von den Ämtern ausschlossen, aber zur Volksversammlung zuließen. Was aber bleibt dann noch als Unterschied zwischen Demokratie und Oligarchie? Die Athener meinten in ihrer Demokratiepropaganda nicht die tatsächliche Bekleidung aller Ämter durch alle Bürger, welche zumindest im fünften Jahrhundert in der Praxis nicht möglich war, sondern die Obmacht (kratos) des Volkes über die gesamte Polis. Diese kam aber in der allentscheidenden Volksversammlung zum Ausdruck, nicht in einzelnen Ämtern. Selbst in den Städten des Seebunds, welche im dritten Viertel des fünften Jahrhunderts abfielen und gewaltsam wiedereingegliedert wurden, scheint der athenische Staat die überkommenen Ämter und deren mutmaßliche Besetzung nach Zensusqualifikationen nicht abgeschafft zu haben, das institutionelle Gewicht der Volksversammlung aber erhöhte er enorm. Nicht nur die Athener, die meisten Griechen unterschieden in ihren Polisverfassungen zwischen regimentsfähigen Vollbürgern und nur zur Volksversammlung zugelassenen Minderbürgern. Die Aristotelische, von der Forschung übernommene Einteilung der Poleis in Demokratien und Oligarchien ist eine allzu schematische, die Begriffe wurden erst im Athen der Mitte des fünften Jahrhunderts in der sich verschärfenden Auseinandersetzung mit Sparta einerseits als Selbstbeschreibung und andererseits als ideologisiertes Feindbild geprägt. Der heuristische Wert der beiden Rubriken ist auch deshalb gering, er bedarf dringend der Revision.

Nach dem Vortrag wurde intensiv über die Möglichkeit und die Art und Weise eines Ausschlusses der athenischen Theten diskutiert. War der Ausschluß vielleicht kein formaler, sondern erfolgte erst durch die Wahl? Arme waren ohne Siegchance. Andere Diskutanten wiesen auf die Bedeutung der Zensusgrenzen in anderen Lebensbereichen, etwa im Erbrecht, hin. Auf den Einwand, die Zensusbeschränkungen seien in der Politik gar nicht mehr beachtet worden, entgegnete Blösel, daß man dann ja überhaupt keine Zensusklassen bei den Wahlen gebraucht hätte. Zudem seien diese vielleicht erst gegen Mitte des fünften Jahrhunderts eingeführt worden.

Nach einer Kaffeepause, die vorübergehend von der räumlichen Enge erlöste, sprach WINFRIED SCHMITZ (Bonn) über die Ausweitung von Partizipationschancen durch die Reformen Solons. Während die Forschung Solon zwar nicht mehr als Begründer der Demokratie ansieht, aber doch als Förderer der Partizipation des Demos, betonte Schmitz die Grenzen der Teilhabe. Durch die Einführung der vier Zensusklassen wurden Zeugiten und Theten von Archontat und Areopag, den institutionellen Zentren athenischer Politik, ausgeschlossen. Die Analyse nahm ihren Ausgang vom Solonischen Stasisgesetz, von dem nur ein einziger Satz erhalten ist: „Wer sich bei einer Stasis in der Stadt weder der einen noch der anderen Seite anschließt, der sei ehrlos (atimos) und verliere sein Recht der Teilhabe an der Polis.“ Mit Stasis ist nicht eine gewaltsame innere Auseinandersetzung gemeint, wie die Forschung annimmt – wenn sie das Gesetz nicht ohnehin für fiktiv hält –, sondern eine Abstimmung. Das Gesetz verlangt von den Abstimmenden also, bei einer brisanten Entscheidung Position zu beziehen und eine möglichst eindeutige Mehrheitsentscheidung herbeizuführen. Der Sprachgebrauch in klassischer Zeit bestätigt diese Deutung. Geregelt wurde nicht irgendeine Abstimmung, sondern Verfahren vor dem Areopag. Der Adelsrat entschied in der Solonischen Ordnung über richtungweisende politische Kontroversen, die natürlich immer auch Personenfragen waren. Diejenigen Mächtigen, welche die politische Ordnung gefährdeten, ein Amt gewaltsam an sich rissen oder ein Jahresamt gegen die Regel perpetuierten, konnten vor dem Areopag angeklagt werden. Durch das Vorschreiben einer Mehrheitsentscheidung unter Beteiligung aller Areopagiten wollte Solon sicherstellen, daß das Votum deutlich ausfiel und die unterlegene Partei um so eher bereit war, ihr Unterfangen aufzugeben. Dieses Verfahren ähnelt dem Ostrakismos des fünften Jahrhunderts, mit dem Unterschied, dass nun vom Volk abgestimmt wurde und es keine Beteiligungspflicht, sondern ein Mindestquorum von 6000 Stimmen gab. Das Stasisgesetz stellte eine Vorform des Scherbengerichts dar.

Von seiner Neuinterpretation ausgehend, zog Schmitz im zweiten Teil des Vortrags die Konsequenzen für die Entstehung der Demokratie. Kylons Tyrannisversuch um 636 heizte die politischen Kontroversen in der Stadt an. Drakon und vor allem Solon reagierten darauf. Letzterer setzte durch, daß sich Kylons Gegner wegen der frevelhaften Tötung von dessen Anhängern einem Prozeß unterzogen, der mit ihrer Verbannung endete. Auf diesem Präzedenzfall baute vermutlich Solons Stasisgesetz auf. Die inneren Spannungen schwanden aber nicht. Peisistratos’ erster Vertreibung im Jahr 556/55 lag wahrscheinlich nicht eine gewaltsame Eskalation zugrunde, sondern ein Verfahren vor dem Areopag. Immerhin wurden auf der Agora Ostraka mit dem Namen ‘Pisistratos’ gefunden. Vor 488/87, als das Scherbengericht in der uns bekannten klassischen Form eingeführt wurde, kam das Solonische Verfahren wohl wenigstens ein weiteres Mal zur Anwendung. Eventuell wurde sogar Kleisthenes Opfer eines solchen Prozesses, bevor er den Ostrakismos vom Areopag auf den Rat der 500 oder gleich auf das Volk übertrug. Ob seine persönliche Erfahrung der Grund dafür war, ob ein peisistratidenfreundlicher Areopag geschwächt werden sollte oder ob sich das Areopagverfahren als ungeeignet zur Beilegung inneraristokratischer Konflikte erwiesen hatte, weil die Areopagiten selbst zu stark in diese Konflikte involviert waren, ist nicht zu sagen. Insgesamt gesehen, entstand die attische Demokratie durch eine Verschiebung der Macht vom adeligen Areopag auf das Volk. Mit den Namen Solon, Kleisthenes und Ephialtes verbinden sich die wesentlichen Reformschübe. Solon hatte aber noch versucht, Kontroversen zwischen Adeligen durch die Standesgenossen entscheiden und schlichten zu lassen. Seine Hoffnung, durch klare Mehrheitsentscheidungen politische Auseinandersetzungen zu entschärfen und so das kompetitive Verhalten der Aristokraten zu zügeln, erfüllte sich nicht. So wurden die Entscheidungen auf Gremien außerhalb des Adels verlagert – die Partizipationschancen des Demos wuchsen erheblich.

Die Diskussion thematisierte erneut die Breite des Stasisbegriffs und die Frage, ob Kleisthenes den Ostrakismos zunächst auf den Rat oder gleich aufs Volk übertrug. Ferner stand das Problem der Enthaltung im Mittelpunkt. Gab es Enthaltungen auch sonst in Athen, war ein Enthaltungsverbot in antiken Gesellschaften üblich? Schmitz äußerte Vorbehalte gegenüber dem Begriff, da dieser anders als im modernen Verfassungsleben keinen formalen Platz besaß. ‘Enthaltung’ erfolgte durch Nichtbeteiligung, und dafür gab es durchaus Konzepte. Die Debatte kreiste aber vor allem um den Charakter von Solons Maßnahme. Wollte er neben der stärkeren Integration des Adels auch die Gefolgschaften besser einbinden? Spielten Sachfragen die entscheidende Rolle, an die sich dann die Personalfragen knüpften? Schmitz wies den Sachproblemen eine Rolle zu, auch wenn sie wohl nicht primär waren. Die Anhängerschaften wollte Solon integrieren, immerhin konnten diese ebenso wie ihre Führer verbannt werden. Das Hauptproblem aber war, daß die Aristokraten den mächtigsten unter ihnen, den potentiellen Tyrannen, natürlich loswerden wollten, während das Volk durchaus anderer Meinung sein konnte: Der Demos durfte manche Vorteile von einem Herrscher erwarten.

JAN TIMMER (Bonn) widmete sich im Anschluss der attischen Demokratie. Die Entwicklung des athenischen Gemeinwesens war im fünften und vierten Jahrhundert zwar von einer Ausweitung der Partizipation geprägt, doch war diese noch keineswegs gleichbedeutend mit einer Stärkung der Legitimität der getroffenen Entscheidung, dann nämlich, wenn man die Auseinandersetzungen zu Beginn des fünften Jahrhunderts nicht als demokratische Revolution, sondern als Machtkämpfe zwischen rivalisierenden Angehörigen der Elite versteht. Stattdessen wurden Konflikte innerhalb des Adels, deren Lösung den Gruppenmitgliedern nicht gelang, aus der Gruppe hinausverlagert und damit das politische System, jedenfalls der Intention nach, stabilisiert. Die entscheidende Verbindung war also diejenige von Partizipation und Systemeffektivität / Rationalität. Die Legitimität kam erst im Zuge eines Perspektivwechsels im Zuge der Demokratisierung hinzu: In der sich etablierenden Volksherrschaft wurde die Teilhabe selbst Grundlage und Indikator für die Legitimität von Entscheidungen. Im fünften Jahrhundert wurde Legitimität noch wesentlich durch sog. input-orientierte Argumente hergestellt, das heißt, die authentische, nicht durch Zwang oder Abhängigkeit zustande gekommene Zustimmung selbst war bereits eine hinreichende Bedingung für die Verpflichtung zum Gehorsam. Angesichts der außenpolitischen Erfolge Athens schien diese Variante zu genügen. Ihre Voraussetzung war aber eine weitgehende Homogenität der in der Bürgerschaft vorhandenen Interessen. Die Größe und Ausdifferenzierung der damaligen athenischen Gesellschaft läßt aber an einer solchen Identität von Einzel- und Kollektivinteressen zweifeln – damit ist auch die Behauptung, Entscheidungen seien in einem demokratischen Mehrheitsverfahren allein wegen des Ausmaßes der Teilhabe legitim, nicht aufrechtzuerhalten. Die Defizite bestanden in einer hohen Instabilität des Entscheidungsprozesses, einer fehlenden Effektivität des Verfahrens, der Gefahr einer despotischen, nicht im geringsten am Gemeinwohl orientierten Herrschaft einer dauerhaften Mehrheit und in der fehlenden Verbindlichkeit der Entscheidung. Im oligarchischen Umsturz von 411/10 trat die fehlende Akzeptanz von Teilen der Bürgerschaft klar zutage. Die Vorstellung, Partizipation alleine erzeuge bereits Verpflichtung zum Gehorsam, traf für das Athen dieser Epoche nicht mehr zu.

In der wiederbegründeten Demokratie von 404/03 traten deshalb so genannte output-orientierte Argumente in den Vordergrund: Eine Entscheidung ist dann legitim, wenn sie allen, das heißt dem Gemeinwohl, nützt, und dem Kriterium der Verteilungsgerechtigkeit entspricht. Verinnerlichen die Mitglieder der Gemeinschaft in hinreichendem Maße solidarische Interaktionsorientierungen, so treten die beschriebenen Probleme bei der Legitimation von Mehrheitsentscheidungen nicht länger oder zumindest nicht mehr im selben Umfang auf. Die Redner des vierten Jahrhunderts zeigen, daß nun die Differenz zwischen Partikularinteresse und Gemeinwohl sowie zwischen den einzelnen Partikularinteressen als berechtigt anerkannt wurde. Homogenität wurde von einer notwendigen Voraussetzung des Entscheidungshandelns zu einem erstrebenswerten Ziel. Schlagworte wie mia gnome oder koinon agathon wurden populär, sie waren Ausdruck eines neuen Verständnisses. Die kollektive attische Identität des fünften Jahrhunderts wurde aufrechterhalten und intensiviert. Wer die gewünschte solidarische Interaktionsorientierung aber (noch) nicht besaß, etwa wegen mangelnden Alters, konnte von der Teilhabe ausgeschlossen werden. Deshalb wurden im vierten Jahrhundert die Gelegenheiten zur Partizipation begrenzt. Das bedeutete nichts anderes als die Kapitulation vor den Grenzen der politischen Sozialisation und die Betonung des Outputs des Systems gegenüber der Rechtmäßigkeit von Mehrheitsentscheidungen. Ohne das Vertrauen des einzelnen in Mitbürger, Institutionen und politische Ordnung konnte dieses System freilich nicht funktionieren. Das Vertrauen wurde einmal durch die Institutionalisierung von Mißtrauen (Luhmann) erzeugt, also durch Ämterfristen und Kompetenzbegrenzungen. Gleichzeitig war erst im vierten Jahrhundert, nach dem Ende des Ostrakismos, ein öffentlicher Austausch divergierender Meinungen möglich: Demokratie lebt davon, so entsteht Vertrauen. Nur wenn verschiedene Meinungen dargestellt werden und die Abstimmenden ausreichend informiert sind, sind Mehrheitsentscheidungen, bei denen eine hohe Zahl von Akteuren beteiligt ist, als sinnvoll denkbar.

Der Vortrag war stark von Überlegungen der politikwissenschaftlichen Theorie geprägt, und so zielten auch die Fragen vornehmlich auf die Qualität des entworfenen Modells. Timmer wies darauf hin, daß Altersgrenzen sich besonders zur Beschränkung von Partizipation eignen, weil sie am ehesten Akzeptanz finden: Jeder darf hoffen, sie einst überschreiten zu können. Diskutiert wurde auch, ob die solidarischen Interaktionsorientierungen nicht einfach als schlichte Gemeinsinnsrhetorik besser gefaßt werden könnten. Am intensivsten wurde über die Kategorie des Vertrauens debattiert. Ist die graphe paranomon nicht ein hervorragendes Beispiel für eine Institutionalisierung des Mißtrauens? Und, vor allem: Baut sich Vertrauen nicht zu Personen auf, die man schätzt, und wird es durch dieses subjektive Element nicht eine unkalkulierbare Größe, was zu Konflikten und zu Vertrauensenttäuschung führt? Vertrauen war, so Timmer, tatsächlich eine sehr begrenzte Ressource, der Redner mußte Enttäuschungen um fast jeden Preis vermeiden. Den Mechanismen der Vertrauenserzeugung kam deshalb ein hoher Stellenwert zu, in erster Linie der Überhöhung der gemeinsamen Vergangenheit und Identität.

Die vier Vorträge waren ungewöhnlich eng auf die gemeinsame Sache bezogen. Sie boten daher nicht nur jeder für sich eine Menge an innovativen Ideen und Denkanstößen, sondern regten auch in der Summe zu neuer Reflexion über den Zusammenhang zwischen Teilhabe, Legitimität und Funktionieren eines soziopolitischen Systems an. Teilweise entstammten die Beiträge größeren Forschungsarbeiten. Dennoch ist zu hoffen, daß sie bald auch gemeinsam in Aufsatzform publiziert werden – die Rezeption könnte sich so über die Enge eines stickigen, aber lebhaften Seminarraums hinaus fortsetzen.

Sektionsübersicht:

Gunnar Seelentag (Köln): Die Ungleichheit der kretischen Homoioi

Wolfgang Blösel (Düsseldorf): Zensusgrenzen und politische Partizipation im klassischen Griechenland, oder: Wie groß war der verfassungsrechtliche Abstand der sog. Oligarchien von der athenischen Demokratie?

Winfried Schmitz (Bonn): Mut zur Entscheidung. Die Ausweitung von Partizipationschancen durch die Reformen Solons

Jan Timmer (Bonn): Entscheidung und Gemeinwohl. Die attische Demokratie im 4. Jahrhundert v. Chr.


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