PostDoc-Forschungsstipendien "Geistes- und Sozialwissenschaften" (Maison des Sciences de l'Homme Paris)

PostDoc-Forschungsstipendien "Geistes- und Sozialwissenschaften" (Maison des Sciences de l'Homme Paris)

Institution
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Ort
Bonn
Land
Deutschland
Vom - Bis
01.04.2014 - 30.09.2014
Bewerbungsschluss
15.11.2014
Von
Ursula Bazoune

Forschungsstipendien an der Maison des Sciences de l’Homme (FMSH) Paris für promovierte deutsche Geistes- und
Sozialwissenschaftler 2015 / 2016

Der DAAD vergibt in Verbindung mit der Stiftung Maison des Sciences de l’Homme (FMSH) Auslandsstipendien für promovierte deutsche Geistes- und
Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Die FMSH bietet diese Stipendien im Rahmen ihres Programms „Fernand Braudel-IFER“ an, das von der EU unterstützt wird (Programme Action Marie Curie, COFUND, 7. Rahmenprogramm).
Die 1963 in Paris gegründete FMSH ist eine staatliche, interdisziplinäre For-schungseinrichtung mit der Aufgabe, Forschungen auf dem Gebiet der Geistes- und Sozialwissenschaften zu fördern. Die FMSH versteht sich darüber hinaus als ein internationales Forschungszentrum, das Wissenschaftler aus aller Welt zusammenführt. Im Rahmen der interdisziplinären Forschung wird der methodischen Innovation eine große Bedeutung beigemessen. Weitere Informationen sind im Internet unter der Adresse: <http://www.msh-paris.fr> zu finden.

Das Programm soll hervorragend qualifizierten deutschen Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen ermöglichen, ein Projekt an einem französischen Forschungsinstitut freier Wahl zu verfolgen. Dabei kann es sich um eine der Forschungsgruppen an der FMSH selbst oder um andere Forschungseinrichtungen in Frankreich handeln. Die FMSH übernimmt in diesen Fällen die anschließende Betreuung und die Vermittlung weiterer Kontakte.

Das Angebot richtet sich an überdurchschnittlich qualifizierte deutsche promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler der Geistes- und Sozialwissenschaften mit sehr guten Französischkenntnissen.

Die Stipendien werden dem jeweiligen Vorhaben entsprechend für die Dauer von bis zu 6 Monaten, in Ausnahmefällen bis zu 10 Monaten vergeben. Der Stipendienantritt muss zwischen dem 1. April und dem 1. Oktober 2015 liegen.

Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie mit dem vorgesehenen Gastinstitut, an dem das Forschungsvorhaben bearbeitet werden soll, bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung Kontakt aufgenommen und die Realisierbarkeit des Vorhabens geprüft haben. Dieser Kontakt zum Gastinstitut ist ein wichtiger Faktor bei der Auswahlentscheidung. Im Einzelfall kann die FMSH bei der Vermittlung einer entsprechenden Forschungseinrichtung oder von Fachkontakten nach Frankreich behilflich sein.

Thematisch soll das Vorhaben keine Fortsetzung oder Variante der Dissertation sein. Bevorzugt werden Vorhaben, die übergeordneten - vor allem wissenschaftstheoretischen oder -historischen - Fragestellungen verpflichtet sind. Geplante Einzelstudien sollten methodisch innovativ sein oder einen interkulturell-komparatistischen Ansatz verfolgen und sich in einen größeren Forschungszusammenhang einordnen. Die Anbindung an eine eventuell bestehende Forschergruppe, die zu ähnlichen Fragestellungen arbeitet, wäre daher wünschenswert.

Die Promotion soll mit mindestens sehr gutem Ergebnis (magna cum laude) abgeschlossen worden sein; sie sollte in der Regel zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als vier Jahre zurückliegen.

Eine Bewerbung vor Abschluss der Promotion ist nicht möglich. Bereits Habilitierte und Interessenten, die sich schon 18 Monate oder länger in Frankreich aufhalten, können sich nicht bewerben.

Für Unterkunft, Verpflegung und Nebenausgaben steht ein dem Lebensalter des Bewerbers und den Lebenshaltungskosten des Gastlandes angepasster Betrag zur Verfügung: Der monatliche Grundbetrag beläuft sich auf:

- EUR 1.365,- für Bewerber bis 30 Jahre
- EUR 1.416,- für Bewerber bis 34 Jahre
- EUR 1.467,- für Bewerber ab 35 Jahre
- EUR 1.518,- für Bewerber ab 39 Jahre.

Hinzu kommt ein Auslandszuschlag, der – in Abhängigkeit vom Aufenthaltsort – für Ledige bei EUR 669,-, für Verheiratete bei EUR 856,- liegt. Begleitet der Ehepartner den Stipendiaten ins Ausland erhöht sich der Zuschlag auf einen Betrag von EUR 937,-. Für Kinder wird ein Auslandszuschlag von EUR 129,- monatlich gezahlt.

Auf Antrag kann alleinerziehenden Stipendiatinnen und Stipendiaten ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt werden.

Zusätzlich zu diesen Leistungen wird ein Kaufkraftausgleich gesondert berechnet und eine monatliche Sach- und Kongresskostenbeihilfe in Höhe von EUR 102,- gezahlt.

Für die Reisekosten vom Heimatort an das Gastinstitut und zurück wird eine Pauschale gezahlt, deren Höhe abhängig ist von der Stipendiendauer. Sie beträgt in der Regel EUR 175,-.

Die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Qualität und Durchführbarkeit ihrer Vorhaben sind grundlegende Auswahlkriterien. Hierüber entscheidet eine deutsch-französisch besetzte Kommission aus Hochschullehrerinnen und –lehrern zunächst auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungen im Rahmen einer Vorauswahl. Im Anschluss daran wird ein kleiner Kreis von Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Auswahlgespräch nach Bonn eingeladen. Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich Ende Januar 2015 in Bonn statt.

Eine Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsverfahren (DAAD-Bewerbungsportal) auf der Internetseite des DAAD unter https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de.
Das Bewerbungsformular steht nur zum Online-Ausfüllen zur Verfügung. Alle hierzu erforderlichen Schritte sind im Formular ausführlich erläutert.

Folgende Anlagen sollten der Bewerbung beigefügt sein (im Portal hochzuladen):

- Ausführlicher Lebenslauf in deutscher und französischer Sprache mit wissenschaftlichem Werdegang, praktischen und beruflichen Erfahrungen (auch tabellarisch möglich);
- Kopien (unbeglaubigt) aller Hochschulzeugnisse / Abschlusszeugnisse (Magister, Diplom) sowie der Promotionsurkunde;
- Schriftenverzeichnis und eine Kurzfassung der Dissertation in Deutsch und Französisch (nicht mehr als 5 Seiten); u. U. wird die Dissertation eigens angefordert;
- Beschreibung des Forschungsvorhabens in deutscher und französischer Sprache (maximal 5 Seiten);
- Kontaktnachweis zum Institut / zur Arbeitsgruppe in Frankreich, wo das Vorhaben bearbeitet werden soll (Einladungsschreiben); ggf. Nachweis des Zugangs zu Archiven;
- Vertrauliche Gutachten eines deutschen und eines französischen Hochschullehrers bzw. einer Hochschullehrerin; ggf. eine Stellungnahme des Betreuers der Doktorarbeit, falls dieser nicht mit dem deutschen Gutachter identisch ist. Die Gutachten sollten von den Gutachtern unmittelbar an den DAAD, Referat 312, gesandt werden.

Redaktion
Veröffentlicht am
Beiträger
Klassifikation
Region(en)
Weitere Informationen
Land Veranstaltung
Arbeitssprache(n)
Deutsch
rda_languageOfExpression_stip