Deutsch-französische Mobilitätsförderung "alle Fachdisziplinen" (DAAD Bonn)
Informationen zu diesem Beitrag
| Institution: | DAAD, Bonn |
| Datum: | 01.01.2013-31.12.2014 |
| Bewerbungsschluss: | 15.05.2012 |
Ausschreibung PPP Frankreich – PROCOPE 2013
Abkommen
Das Programm PROCOPE ist ein bilaterales Forschungsförderungsprogramm, das 1986 zwischen dem DAAD und der französischen Regierung vereinbart wurde.
Wer sind die Geldgeber?
Die Mittel zur Durchführung des Programms erhält der DAAD aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Auf französischer Seite wird das Programm durch das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und für Hochschule und Forschung gefördert.
Welche Ziele hat das Programm?
Ziel des Programms ist die Intensivierung der Kooperation zwischen französischen und deutschen Forschergruppen, die gemeinsam an einem spezifischen wissenschaftlichen Vorhaben arbeiten. Das Programm PROCOPE sieht hierbei die Förderung der Mobilität vor. Ein besonderes Gewicht liegt dabei auf der Fortbildung und Spezialisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In der Antragstellung (Projektbeschreibung) sind konkrete Ziele zu nennen (Anzahl und Status der Geförderten).
Forschungskooperationen, die als Anbahnungsmaßnahmen für umfangreichere Vorhaben, etwa zur Vorbereitung eines Antrags bei einer europäischen oder deutschen Forschungsförderungseinrichtung geplant sind, sind ausdrücklich erwünscht.
Welche Zielgruppen werden gefördert?
Wissenschaftler/innen, Hochschullehrer/innen, Studierende (Bachelor/Diplomanden/Magister), Graduierte (Master), Doktoranden, Postdoktoranden
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt auf deutscher Seite sind Hochschullehrer/-innen, Wissenschaftler/-innen und Postdoktoranden deutscher Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen.
Das Programm steht für alle Fachdisziplinen offen.
Welche Antragsvoraussetzungen gelten?
Antragsvoraussetzung ist ein konkretes wissenschaftliches Forschungsvorhaben von hoher Qualität, an dem die Partner aus beiden Ländern gemeinsam und möglichst komplementär arbeiten wollen. Es genügt nicht, wissenschaftliche Fragestellungen allgemeiner Art aufzubereiten, derer sich die beiden Forschergruppen annehmen wollen.
Die Grundfinanzierung des Projekts (Personal- und Sachkosten) muss gesichert sein.
Der deutsche Förderantrag kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Parallelbewerbung des französischen Kooperationspartners vorliegt. Der ausländi-sche Partner muss seine Kooperations-bereitschaft dokumentieren, indem er in seinem Parallelantrag seinen eigenen wissenschaftlichen Beitrag im Rahmen des gemeinsamen Projekts eindeutig darlegt. Dies muss er auch dann tun, wenn er keine eigene Finanzierung beantragt. Gleiches gilt für den französischen Antrag.
Wie lange wird ein Projekt gefördert?
Der Gesamtförderungszeitraum eines Projektes beträgt bis zu 2 Jahre. Soll die Kooperation im dritten Jahr fortgesetzt werden, kann ein förmlicher Folgeantrag gestellt werden – eine Förderung des dritten Projektjahres kann allerdings nur in Ausnahmefällen erfolgen. Für den Fall, dass der Antragsteller die Hochschule zwischenzeitlich verlässt, muss sicher gestellt werden (z.B. durch schriftliche Bestätigung der Hochschule, dass das Projekt weiter geführt wird.
Die Bewilligung für das zweite Projektjahr erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt, dass dem DAAD die entsprechenden Haushaltsmittel durch den Geldgeber zur Verfügung gestellt werden.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Aus Mitteln des Programms PROCOPE werden Förderpauschalen für Aufenthalte am Partnerinstitut, die im Zuge der projektgebundenen Zusammenarbeit entstehen, gezahlt. Mit der Förderpauschale sind sämtliche Ausgaben im Rahmen der Mobilität und des Aufenthaltes abgedeckt.
Förderungswürdig sind kurzzeitige Aufenthalte von Wissenschaftler/innen und Doktoranden. Die Höchstförderungsdauer für Wissenschaftler beträgt 1 Monat pro Aufenthalt, für Studierende, Graduierte und Doktoranden 2 Monate pro Aufenthalt.
Im Sachbericht ist zu dokumentieren, nach welchen Kriterien die geförderten Personen ausgewählt wurden.
Auf deutscher Seite übernimmt der DAAD die Förderung in Form einer Förderpauschale (s. b. Fördersätze) für Mitglieder der deutschen Forschergruppe für Aufenthalte am ausländischen Partnerinstitut.
Es wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller über die Förderpauschalen hinausgehende zuwendungsfähige Ausgaben, beispielsweise für die Grundausstattung der Arbeitsplätze (Geräteanschaffungen, Rechenzeiten, Materialaufwendungen, Dokumentationen, Vervielfältigungs- und Druckkosten sowie Personalkosten) zur Durchführung des Projekts zur Verfügung stellt.
Was wird nicht gefördert?
Die Förderpauschalen beinhalten nicht:
- Zu dem selben Thema bestehende, von anderer Seite bereits finanzierte Projekte der deutsch-französischen Kooperation in Forschung und Technologie, die auch den Personenaustausch einschließen
- reine Ausbildungsvorhaben
- bilaterale Kooperationen, die in Wirklichkeit nur ein Ausschnitt aus anderweitig finanzierten multilateralen Kooperationen darstellen
- Sprachkurse
- Individualstipendien
- Projektbezogene Nebenkosten (Rechenzeiten, Materialaufwendungen, Do-kumentationen, Vervielfältigungs- u. Druckkosten)
- Kosten für die Grundausstattung von Arbeitsplätzen u. Geräteanschaffungen sowie Personalkosten
- reine Seminarveranstaltungen
- Kongressteilnahmen
Welche Auswahlkriterien gibt es?
Über die Förderung der Anträge entscheidet im November 2012 eine binationale
Kommission aus Hochschullehrerinnen und –lehrern verschiedener Fachrichtungen. Entscheidende Kriterien für die Auswahl sind:
- Die Qualität des Projektes (hier besonders: Klarheit der Projektziele und Methodik)
- Wissenschaftlicher Stellenwert des Projektes (Aktualität der Thematik und Innovationsgrad des Projektes).
- Durchführbarkeit des Forschungsprojektes (darunter insbesondere: finanziel-le Grundsicherung, Vorarbeiten und angemessene Planung der gegenseitigen Besuche)
- Projektrelevante Kompetenz der beiden Forschergruppen
- Komplementarität der Forschergruppen in dem gemeinsamen Vorhaben (me-thodisch, inhaltlich, apparativ etc.)
- Angemessene Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und - wissenschaftlern
Weitere Kriterien sind:
- Wissenstransfer zwischen der deutschen und der ausländischen Gruppe
- Wissenschaftliche und/oder ggf. industrielle Verwertbarkeit der Projektergeb-nisse
- Mehrwert (fachlich, institutionell, überfachlich) durch die Kooperation mit dem ausländischen Partner
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Bitte beachten Sie den zusätzlichen Leitfaden zur Antragstellung 2013.
Leitfaden_zur_Antragstellung_2013.doc
Das maximale Antragsvolumen der deutschen Gruppe beträgt pro Projekt und Jahr 6.000 Euro.
Wie hoch sind die Fördersätze?
Die Förderpauschalen für Kooperationen mit Frankreich errechnen sich automatisch mit Hilfe der Berechnungstabelle, in die Sie lediglich den Ort und die Anzahl der Tage pro Aufenthalt eingeben müssen.
Die Pauschalen sind in ihrer Höhe verbindlich und nicht veränderbar.
Zu Ihrer Information sind hier die Fördersätze aufgeführt:
Kategorie I
Hochschullehrer/-innen, promovierte Wissenschaftler/-innen
Paris: 1.-14.Tag/pro Tag: 119,00; 15.-31. Tag/pro Tag: 71,00
Straßburg: 91,00 / 55,00
übrige: 112,00 / 67,00
Mobilität Frankreich: 175,00
Kategorie II
Studierende, Graduierte, Doktoranden
Paris: 1.-14. T.: 89 €; 15.-20. T.: 54 €; ab d. 21.T.: 1.607 €; 2. Monat: 1.125 €
Straßburg: 68 € / 41 € / 1.228 € / 1.125 €
übrige: 84 € / 50 € / 1.515 € / 1.125 €
Mobilität Frankreich: 125 €
Es gelten die Förderpauschalen zum Zeitpunkt der Ausschreibung für die gesamte Projektlaufzeit.
Was gilt für erneute bzw. Mehrfachbewerbungen?
Erneute Bewerbungen im Rahmen von PROCOPE sind nach einer Unterbre-chung von einem Jahr vor einem neuen evtl. Förderbeginn möglich. Eine Mehrfachbewerbung für eine geplante gleichzeitige Förderung in verschiedenen PPPs mit unterschiedlichen Ländern ist ebenfalls möglich.
Wann ist Antragsschluss?
Antragsschluss für Neu- und Folgeanträge für das 3. Projektjahr ist der 15. Mai 2012
Wann beginnt die Förderung?
Förderungsbeginn ist der 1. Januar 2013.
Wo wird der Antrag eingereicht ?
Bitte nutzen Sie den Link zum DAAD-Portal
portal.daad.de
Siehe hierzu auch die Anlage „Leitfaden zur Antragstellung 2013“
Wer ist Ihre Ansprechpartnerin im DAAD?
Manuela Schenk
Ref. 312 – Iberische Halbinsel, Frankreich, Benelux-Länder
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Tel.: 0228 / 882-251
Fax: 0228 / 882-9251
E-mail : schenk
www.daad.de
Wer sind die Ansprechpartner in Frankreich?
Informationen zur Programmdurchführung und Online-Bewerbung auf französischer Seite erteilt :
EGIDE
28, rue de la Grange-aux-Belles
F-75010 Paris
Tél: 01 40 40 58 58
Fax : 01 40 40 59 24
Mél : etude.recherche
www.egide.asso.fr
oder :
Dr. Stéphane Roy
Attaché pour la science et la technologie
Botschaftsattaché für Wissenschaft und Technologie
Ambassade de France en République Fédérale d'Allemagne
Französische Botschaft
Pariser Platz 5
D-10117 Berlin
Tél. : +49 30 590 03 9255
Fax: +49 30 590 03 9265
Mél : stephane.roy
Hinweis:
Der französische Partner muss seine Bewerbung ebenfalls online einreichen.
Es können nur parallel eingereichte und vollständige Bewerbungen berücksichtigt werden.
| Kontakt: | Manuela Schenk DAAD, Ref. 312, Kennedyallee 50, 53175 Bonn
schenk |
| URL: | http:/ |
Copyright (c) 2013 by H-Net and Clio-online, all rights reserved. This work may be copied and redistributed for non-commercial, educational use if proper credit is given to the author and to the list. For other permission, please contact H-SOZ-U-KULT
