Praktika (DHI Warschau)

Praktika (DHI Warschau)

Arbeitgeber
Deutsches Historisches Institut Warschau
Ort
Warschau
Land
Poland
Vom - Bis
01.03.2015 -
Bewerbungsschluss
30.09.2014
Url (PDF/Website)
Von
PD Dr. Ruth Leiserowitz

Das Deutsche Historische Institut in Warschau bietet Interessenten die Möglichkeit, in seinen Arbeitsbereichen Praktika zu absolvieren. Diese Möglichkeit besteht sowohl im wissenschaftlichen Bereich als auch in der Bibliothek des Instituts. Die Praktika im wissenschaftlichen Bereich richten sich an Studierende höherer Semester, deren Studien auf das Gebiet der deutsch-polnischen Beziehungen und der polnischen bzw. ostmitteleuropäischen Geschichte und Kultur ausgerichtet sind. Für ein Praktikum in der Bibliothek können sich Studierende des Bibliothekswesens und der Bibliothekswissenschaften mit Schwerpunkt Wissenschaftliche Bibliotheken bewerben. Die Dauer der Praktika kann individuell festgelegt werden, sollte aber mindestens sechs Wochen betragen.

Praktikantinnen und Praktikanten im wissenschaftlichen Bereich werden fachlich einem der vier Forschungsbereiche des Instituts zugeordnet, in dem sie innerhalb der Öffnungszeiten des Instituts 4-5 Stunden verschiedene Tätigkeiten ausführen (z. B. Erstellen von Bibliographien, Internetrecherchen, Lektorat und Übersetzung von wissenschaftlichen Fachtexten, Kopien, Scans, Arbeiten am Mikrofilmlesegerät). Dazu steht ein eigener Computerarbeitsplatz zur Verfügung. Zudem werden Einblicke in weitere Arbeitsbereiche des Instituts (Bibliothek, Verwaltung, Sekretariat, Empfang, Veranstaltungswesen) eröffnet und Möglichkeiten geboten, einen Teil der Praktikumszeit der eigenen fachlichen Fortbildung bzw. der Arbeit an einem eigenen Forschungsthema zu widmen. Voraussetzung für letzteres ist, dass die im Rahmen des Praktikums anfallenden Arbeiten ordnungs- und termingerecht erledigt werden. Die Praktikanten sind eingeladen, mit Mitarbeitern im Hause über ihre Forschungsinteressen und evtl. geplanten Abschlussarbeiten zu diskutieren und an institutseigenen Veranstaltungen (Kolloquien, Vorträgen etc.) teilzunehmen. Etwaige Abwesenheiten vom Institut während der Öffnungszeiten sind vorher mit dem Praktikumsbetreuer abzusprechen und im Sekretariat bekannt zu geben.

Im Rahmen der Bibliothekspraktika sollen Praktikantinnen und Praktikanten möglichst alle bibliothekarischen Arbeitsbereiche kennen lernen: Bestellung, Zugangsbearbeitung (Inventarisierung Bücher und Zeitschriften), technische Buchbearbeitung, Katalogisierung, Katalogpflege, sachliche Erschließung, Benutzung, Fachreferat, EDV-Einsatz einschließlich Online-Informationsvermittlung und CD-ROM-Technik, Pflege des Inhalts der Web-Seiten. Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich mit anderen wichtigen Bibliotheken am Standort Warschau vertraut zu machen. Die Praktikanten im Bibliotheksbereich erhalten einen eigenen Computerarbeitsplatz. Etwaige Abwesenheiten vom Institut während der Öffnungszeiten sind vorher mit dem Praktikumsbetreuer abzusprechen und im Sekretariat bekannt zu geben.

Alle Praktikantinnen und Praktikanten sollten über Grundkenntnisse des Polnischen (bei deutschen Bewerbern) bzw. des Deutschen (bei polnischen Bewerbern) und über EDV-Kenntnisse verfügen. Für Bibliotheks-Praktika sind Kenntnisse der deutschen Regeln für die Alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken (RAK-WB) sowie von allegro-C von Vorteil. Während des Praktikums muss eine Immatrikulation an einer deutschen oder polnischen Hochschule vorliegen. Das Institut geht davon aus, dass eine ordnungsgemäße Krankenversicherung besteht. Die Praktikantentätigkeit begründet keine Versicherungspflicht durch das Institut.

Ein Entgelt kann nicht gewährt werden; jedoch verfügt das Institut über zwei Gästezimmer mit gemeinsamer Küche, die in der Regel auswärtigen Praktikanten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Für beide Praktikumstypen kann bei einer Dauer von wenigstens sechs Wochen beim Deutschen Akademischen Austauschdienst ein Kurzstipendium beantragt werden. Nähere Informationen dazu stehen in Gestalt der einschlägigen Richtlinien des DAAD, des zu verwendenden Antragsformulars und eines Bescheinigungsvordruckes zur Verfügung. Weitere Auskünfte finden Sie auch auf der Homepage der Max Weber Stiftung.

Anträge auf Gewährung eines Praktikums durch das Deutsche Historische Institut werden zweimal jährlich (zum 15. März und 30. September) entgegen genommen. Sie sollen neben dem Bewerbungsschreiben einen tabellarischen Lebenslauf, Zeugniskopien (Abitur, Zwischenprüfung), Angaben über Fremdsprachenkenntnisse, eine Immatrikulationsbescheinigung (wenn möglich bereits für den beantragten Praktikumszeitraum), ein Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers sowie (nur bei Praktika im wissenschaftlichen Bereich) Angaben zu einem eigenen, während des Aufenthalts am Institut zu verfolgenden Arbeitsthemas enthalten. Sie sind zu richten an die Vizedirektorin des Deutschen Historischen Instituts:

PD Dr. Ruth Leiserowitz
Deutsches Historisches Institut
Pałac Karnickich
Aleje Uzjazdowskie 39
PL 00-540 Warszawa
Tel.: +48-22-5258300
Fax: +48-22-5258337
dhi(at)dhi.waw.pl

Mit Annahme des Praktikums verpflichten sich die Praktikantinnen und Praktikanten, ihren Aufenthalt am Institut für den vorgesehenen Zweck zu nutzen und sich voll darauf zu konzentrieren, der Institutsverwaltung alle Umstände mitzuteilen, die für die Durchführung des Praktikums von Bedeutung sein können, sich zu Beginn und am Ende des Praktikumszeitraums persönlich beim Direktor, dem Leiter der Bibliothek und der Verwaltungsleitung vorzustellen, die allgemeinen Institutsregeln anzuerkennen und zu befolgen sowie an den Versammlungen der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen und den wissenschaftlichen Veranstaltungen des Instituts teilzunehmen (gilt nur für Praktikantinnen und Praktikanten im wissenschaftlichen Bereich).

Die Auswahl der Praktikantinnen und Praktikanten obliegt der Institutsleitung in Absprache mit den Forschungsbereichen bzw. der Bibliothek. Ein Anspruch des Bewerbers/der Bewerberin auf Gewährung eines Praktikums besteht nicht. Die Praktikumsbewilligung kann jederzeit widerrufen werden, wenn triftige Gründe vorliegen.

Am Ende des Praktikums wird den Praktikantinnen und Praktikanten eine Praktikumsbescheinigung ausgestellt. Die Praktikantinnen und Praktikanten sind Ihrerseits verpflichtet, einen knappen Abschlußbericht zu erstellen.