Zertifikatskurs "Deutsche Rechtsgeschichte" (Univ. Münster)

Zertifikatskurs "Deutsche Rechtsgeschichte" (Univ. Münster)

Einrichtung
Universität Münster, Institut für Rechtsgeschichte, Germanistische und Kanonistische Abteilung
Ort
Münster
Land
Deutschland
Von
Wiggerich, Sandro

Das Institut für Rechtsgeschichte, Germanistische und Kanonistische Abteilung, der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) bietet ein Zertifikat in deutscher Rechtsgeschichte an, das allen Studierenden der Rechtswissenschaft und historischer Fächer an der WWU offensteht und jederzeit begonnen werden kann. Damit besteht für Studierende aller Semester und Doktoranden die Möglichkeit, vertiefte Kenntnisse in der Rechtsgeschichte zu erwerben. Dies schafft wichtige Grundlagen für eine spätere wissenschaftliche Arbeit in der Rechtsgeschichte, etwa im Rahmen einer Abschlussarbeit, einer Dissertation oder eines Aufbaustudienganges.

Aufbau:
Der Zertifikatskurs besteht aus einer Pflichtvorlesung, drei Wahlpflichtveranstaltungen und einem Seminar:
- Vorlesung „Deutsche Rechtsgeschichte“ mit Abschlussklausur (Pflichtveranstaltung)
- zwei Vorlesungen mit Abschlussklausur aus dem rechtshistorischen Angebot der Fakultät zu Mittelalter und Neuzeit (Wahlpflichtveranstaltungen),
z.B. „Privatrechtsgeschichte der Neuzeit“, „Strafrechtsgeschichte“, „Verfassungsgeschichte“, „Geschichte der Rechtsdurchsetzung“ („Prozessrechtsgeschichte“)
- eine Vorlesung, ein Kurs oder eine Übung mit Teilnahmenachweis (Wahlpflichtveranstaltung) aus dem Lehrangebot anderer Fachbereiche zur Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit, zu geschichtswissenschaftlichen Methoden oder zur Geschichtstheorie,
z.B. Übungen/Kurse des Historischen Seminars zu den Themen „Historische Grundbegriffe“, „Einführung in die Paläographie“, „Visual History“ oder die „Rechtshistorische Methodenübung“ des Instituts für Rechtsgeschichte
- ein rechtshistorisches Seminar mit Leistungsnachweis

Zertifikat:
Jeder Absolvent, der die drei Abschlussklausuren und das Seminar bestanden und den Teilnahmenachweis erworben hat, erhält ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an dem Kurs. Die Gesamtnote errechnet sich aus der durchschnittlichen Punktzahl der Veranstaltungen, dabei wird die Note des Seminars dreifach gewertet. Ein akademischer Grad wird nicht verliehen.

Anrechnungsmöglichkeiten:
Es besteht die Möglichkeit, die Veranstaltungen ganz oder teilweise im Rahmen von Studiengängen im Bereich der Rechtswissenschaft oder der Geschichte anrechnen zu lassen.