Informationen zu diesem Beitrag
| Institution: | Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Berlin |
Die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur weist darauf hin, dass für die Beantragung von Zuwendungen zur Projektförderung künftig neue Antragsfristen gelten. Die Stiftung Aufarbeitung reagiert damit auf die ständig steigende Zahl an Förderanträgen, die in der Stiftung eingehen. Die Fristverkürzung ermöglicht es der Stiftung auch weiterhin, inhaltliche und konzeptionelle Fragen, die sich aus den zur Förderung eingereichten Konzeptionen ergeben, mit den Antragstellern zu klären.
Förderanträge für Projekte mit einer bei der Stiftung beantragten Fördersumme von 50.000 Euro und mehr sind jeweils bis zum 30. Juni des Vorjahres, die übrigen Anträge (einschließlich Anträge auf ein Promotions- bzw. Habilstipendium) sind bis zum 31. August des Vorjahres zu stellen. Über die fristgerecht und vollständig eingereichten Anträge wird auch weiterhin im jeweils darauf folgenden Dezember vom Vorstand der Stiftung Aufarbeitung entschieden.
Antragsinformationen bzw. –formulare können auf der Homepage www.stiftung-aufarbeitung.de abgerufen oder postalisch bei der Stiftung Aufarbeitung, Otto-Braun-Str. 70-72, 10178 Berlin angefordert werden.
| Kontakt: | Dr. Sabine Ross Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
01888 - 665 7200
|
| URL: | http:/ |
Copyright (c) 2012 by H-Net and Clio-online, all rights reserved. This work may be copied and redistributed for non-commercial, educational use if proper credit is given to the author and to the list. For other permission, please contact H-SOZ-U-KULT
