Tagungsbericht: NS-Prozesse und politische Kultur in der Bundesrepublik der 60er Jahre, Evangelische Akademie Muehlheim/Ruhr, 25. 11.-26. 11. 2000

Die Tagung reflektierte die Wechselbeziehungen zwischen NS-Prozessen und politischer Kultur in der fruehen Bundesrepublik. Sie wurde veranstaltet von der 1961 gegruendeten Humanistischen Union (HU). Als Zusammenschluss kritischer Intellektueller vertritt die HU den Anspruch, radikaldemokratische und emanzipatorische Inhalte in die gesellschaftliche n Diskurse einzubringen, so Dr. Norbert Riechling, einer der Organisatoren. Ungefaehr 20 Historikerinnen und 20 Historiker - ein Zahlenverhaeltnis, da s deutlich im Gegensatz zu sieben ausschliesslich maennlichen Referenten stand -hatten teilgenommen und genossen das grosszuegige Ambiente der Evangelischen Akademie Muehlheim/Ruhr.

Das Einleitungsreferat hielt Prof. Bernd Faulenbach aus Bochum. Sein Anliegen war es, den partiellen Wandel in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen beim Uebergang von den 50er zu den 60er Jahren vorzustellen. Im Vergleich zu den 50er Jahren interpretierte er die 60er Jahre als Zeit des Aufbruchs und der Modernisierung. Reformen und zunehmende Demokratisierung waeren Ausdruck und Ursache eines "leicht linken" Zeitgeistes gewesen, der sich von Orientierungen des kalten Krieges loesen konnte. Eine erkenntnisgeleitete Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus haette begonnen. Der generationelle Wandel habe zudem dazu gefuehrt, dass die bundesrepublikanischen Eliten der 50er Jahre, die in grosser Anzahl bereit s im oeffentlichen Leben der Weimarer Republik gestanden hatten, zunehmend von Juengeren abgeloest wurden, die, wie Faulenbach meinte, in ihrem Wirke n nicht selten ihre Kinder- und Jugendzeit im NS kritisch verarbeitet haetten. Die '68er waren dann die erste Generation, die ueber keine eigene n Erinnerungen mehr an die NS-Zeit verfuegte. Zwar waeren sie nur eine klein e Minderheit innerhalb der Wohlstandsgeneration gewesen, aber sie uebten radikale Kritik. Und sie waren die ersten, die lange Kontinuitaetslinien von der Kaiserzeit zur Weimarer Republik ueber den Nationalsozialismus bis zur Aera Adenauer zogen, von der sie sich explizit und vehement absetzten. Es waren dann auch die '68er, die die Gesellschaft verstaerkt mit den nationalsozialistischen Verbrechen konfrontierten. Einen wichtigen Anstoss zu dieser Konfrontation lieferten die NS-Prozesse. Der Wandel beeinflusste auch die Geschichtswissenschaft. Strukturen und Prozesse im NS wurden staerker erfasst, jedoch tendenziell unter Vernachlaessigung von Mentalitaeten oder Biographien - gerade in bezug auf Taeter im Rahmen des Judengenozids (Faulenbach). Charakteristisch fuer die 60er Jahre war das Nebeneinander von Progressivitaet, Konservatismus und Reaktion (Gruendung und Erfolge der NPD). Faulenbachs Ausfuehrungen muendeten in die These einer "Fundamentalpolitisierung" der bundesrepublikanischen Gesellschaft. Werteverschiebungen zu Freiheit und Demokratie wurden ermoeglicht und machten die breite Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus in den 60er Jahren unumgaenglich. Die wichtigste Ebene sei dabei die strafrechtliche gewesen, weil die Verbrechen, insbesondere der Holocaust, ins Zentrum gezogen worden seien.

Im Anschluss resuemierte Prof. Wolfgang Scheffler, (Berlin), ueber seine Taetigkeit als Gutachter bei NS-Prozessen. Ausgehend vom Wegdraengen und Verschweigen der nationalsozialistischen Zeit in den 40er und 50er Jahren, betonte auch Scheffler die grosse Bedeutung der NS-Prozesse fuer die Selbstaufklaerung der Gesellschaft, nicht zuletzt durch eigens fuer die Prozesse erstellte wissenschaftlichen Gutachten. Die Gutachtertaetigkeit, die an den Universitaeten immer wieder erschwert wurde, nicht zuletzt an der Freien Universitaet Berlin. So habe selbst Ernst Fraenkel beispielsweise aus buerokratischen Gruenden verhindert, dass Scheffler am Auschwitz-Prozess mitwirken konnte. Viele Gerichte verzichteten auf Gutachten, Rechtsanwaelte versuchten gelegentlich Schefflers Person zu diskreditieren oder seine Glaubhaftigkeit anzuzweifeln, indem sie nach juedischen Angehoerigen suchten. Hinzu kamen komplizierte Quellenprobleme:
Die Aktenbestaende waren weltweit in den Archiven verstreut, in den damaligen Ostblockstaaten, ausser in Polen, nur in kleinen "vorsortierten" Bestaenden zugaenglich. Wichtige Themen betrafen juristische Fragen wie z.B. den "Befehlsnotstand" oder Opferzahlen, aber auch historische Problemstellungen, so z.B. die komplexen Personalstrukturen im SS- und Polizeiapparat. Nach Schefflers Auffassung waere aus den zahlreichen Prozessen gegen NS-Straftaeter viel zu wenig Information an eine breitere Oeffentlichkeit gelangt. Dies gaelte gerade auch fuer die HistorikerInnen, denn nicht selten wurden einmalige Gelegenheiten fuer wissenschaftliche Arbeit versaeumt. Charakteristisch waren die Ghettoverfahren Ende der 60er und in den 70er Jahren, die vor leeren Baenken stattfanden und von den Medien kaum beachtet wurden. Nicht selten waren alle Ueberlebenden angereist, die der Forschung als Zeuginnen und Zeugen zur Verfuegung haetten stehen koennen. Gleiches gilt auch fuer eine grosse Anzahl potentieller Verdaechtiger. Zwar zeigte sich Scheffler aufgrund dieser Versaeumnisse nicht resigniert, jedoch beendete er seine Ausfuehrungen mit einem vielsagenden Fazit: "Das Eis auf dem die Gesellschaft wandelt, kann sehr duenn sein."

Marc von Miquel (Bochum) referierte ueber die Verjaehrung von NS- Straftaten. In den DDR-Kampagnen gegen die "Blutrichter" ab 1957 sah er eine wesentliche Grundlage fuer den Wandel im Umgang mit nationalsozialistischen Verbrechen. Zu den mittelbaren Folgen dieser Kampagnen rechnete er auch die Gruendung der "Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zu Verfolgung von Nationalsozialistischen Gewaltverbrechen" in Ludwigsburg. Im Zuge der drohenden Verjaehrungen fue r bestimmte Toetungsdelikte am 8. Mai 1960, wurde auf einer Justizministerkonferenz in Bad Harzburg die Gruendung der Zentralstelle beschlossen. Miquel, der die Protokolle der Justizministerkonferenz durchgearbeitet hat, sah darin den Versuch einer Selbstlegitimation der Bundesrepublik. So blieb der Aufgabenbereich der Zentralstelle stark eingeschraenkt. In Ludwigsburg durften ausschliesslich Vorermittlungen durchgefuehrt werden, die Zustaendigkeit beschraenkte sich auf Verbrechen, die ausserhalb des Gebietes der Bundesrepublik begangen worden waren und nahm Wehrmachtsverbrechen aus. Der Deutsche Bundestag hatte im Maerz 1965 ueber die Verjaehrungsfristen von Toetungsverbrechen zu beschliessen. Trot z starker Kraefte, die sich gegen eine Verlaengerung aussprachen, wurde die Frist bis zum 8. Mai 1969 verlaengert. Entscheidend, so von Miquel, waere dabei ein US-Veto gewesen. In welcher Form dieses Veto allerdings formuliert war und wie es vorgetragen wurde, liess er offen. Die Anlehnung an amerikanische Normen sah von Miquel als Schritt zur "Verwestlichung" de r bundesrepublikanischen Gesellschaft, die die Entfernung von der "Volksgemeinschaft" sukzessiv ermoeglicht haette. Insbesondere diese These bot im Anschluss Anlass zur Diskussion, denn es stellte sich die Frage, inwieweit die Westorientierung der Bundesrepublik erzwungen wurde. Trotz merklicher Rueckschlaege, so z.B. die Nichtdurchfuehrung des geplanten Verfahrens gegen ehemalige Angehoerige des Reichssicherheitshauptamtes durch die Novellierung von =A7 50 Abs. 2 des Strafgesetzbuches, beurteilte von Miquel die 60er Jahre als Phase des neuen Umgangs mit dem Nationalsozialismus und dessen Verbrechen. Die alte "Vergangenheitspolitik " (Frei) sei abgeloest, ueber Auschwitz sei von da an gesprochen und geschrieben worden. Ebenso wie Faulenbach sah von Miquel die 60er Jahre al s Zeitraum, in dem sich verstaerkt politische Lager gebildet haetten. Die NS - Vergangenheit waere in der Auseinandersetzung zwischen den Lagern mittels eines konfrontativen Prozesses thematisiert worden. Miquels These des "konfrontativen Prozesses" wurde auch von Dr. phil. habil. Dieter Gosewinkel (Berlin) gestuetzt. Gosewinkel beschrieb die Entwicklung des sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten und Juristen Adolf Arndt vom Gegner zum Befuerworter der Verlaengerung von Verjaehrungsfristen fuer nationalsozialistische Toetungsverbrechen. Ausgangspunkt war Arndts Kritik an einer Ausstellung mit dem Titel "Ungesuehnte Nazi-Justiz", die der SDS 1959 in Karlsruhe organisiert hatte . Sie beschaeftigte sich mit Richtern und Staatsanwaelten, die in der NS-Zei t an Todesurteilen mitgewirkt hatten und in der Bundesrepublik noch im Diens t waren. Obwohl Arndt im Nationalsozialismus verfolgt worden war, waeren seine Schuldvorwuerfe gegen NS-Richter insgesamt relativ milde gewesen. So haette er beispielsweise im Jahre 1950 die Kontinuitaet im Justizwesen lediglich fuer ein Randproblem gehalten und 1954 sein Unbehagen ueber laufende NS-Prozesse geaeussert. Noch 1960 bezog er Stellung gegen einen Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, der die Verjaehrung von Totschlag verhindern sollte Die Karlsruher Ausstellung "Ungesuehnte Nazi-Justiz" wurde im Kontext einer DDR-Kampagne zur Delegitimierung der Bundesrepublik zum Skandal. Da sie nur wenige Tage nach der Verabschiedung des Godesberge r Programms eroeffnet wurde, und ihre direkte, appellative Aussage den moderaten sozialdemokratischen Kurs stoerte, nahm Adolf Arndt sich der Sache an und leitete das Material an den Rechtsausschuss des Bundestages mit dem Ziel, die Diskussion in parlamentarische Bahnen zu lenken.

Die ueberwaeltigenden Einsichten, die das Material ueber die deutsche Justiz zwischen 1933 und 1945 ermoeglichte sowie auch Appelle Fritz Bauers vor de r SPD-Fraktion, haetten Arndt letztendlich dazu bewegt, seine Position in de r Verjaehrungsfrage zu revidieren. Kurzfristig zeichnete sich im Rechtsausschuss sogar eine Mehrheit fuer die Zwangspensionierung belastete r Richter und Staatsanwaelte ab. Insbesondere der anfaengliche "Zauderer" Adolf Arndt waere zu einem entschiedenen Vorstreiter fuer die Zwangspensionierung geworden. Das Ansinnen fand aber keine Mehrheit. Im folgenden standen nicht laenger die Richter im Zentrum der Debatte, sonder n die NS-Taeter - die "einfachen Moerder". Die Stimmen in der SPD-Fraktion, die eine Grundgesetzaenderung bzgl. der Verjaehrung von Mord und Voelkermord forderten, waren im Bundestag aber nicht konsensfaehig. So erfolgte zunaechst nur die Verlaengerung der Verjaehrungsfristen um vier Jahre wegen des Verfolgungsstillstandes von 1945 bis 1949. Nach Gosewinkel zeige das Beispiel Adolf Arndt, wie ein externalisiertes Feindbild, die DDR, allmaehlich durch ein internes Feindbild, die Naziverbrecher, abgeloest wurde, was wiederum als Ausdruck einer anderen politischen Kultu r als noch in den 50er Jahren gewertet werden kann. Thomas Henne relativiert e in der Diskussion Gosewinkels klare Unterscheidung. Schon in den 50er Jahren seien Ansaetze zu einer neuen Form der justiziellen Aufarbeitung de s Nationalsozialismus erkennbar gewesen, so z.B. die Verfahren gegen den NS- Regisseur Veit Harlan und gegen dessen Kritiker Lueth. Paul Ciupke (Essen) bezog sich in einem Kurzreferat auf den Beitrag der Erwachsenenbildung und von Ausstellungen zur Bewaeltigung des Nationalsozialismus durch Selbstaufklaerung der Gesellschaft. Trotz interessanter Quellen, wie z.B. Seminarankuendigungen, waere der Themenkomplex Erwachsenenbildung ein Forschungsdesiderat. Auch hier vollzogen sich in den spaeten 50er und fruehen 60er Jahren umfassende Veraenderungen, sicherlich auch ausgeloest durch die Hakenkreuzschmierereien in Koeln und Duesseldorf um die Jahreswende 1959/60. Doch schon fuer die Jahre davor koennten merkliche Veraenderungen festgestellt werden. Das Beduerfnis nach sachlicher Aufklaerung stieg und neue Methoden etablierten sich. Es wurde moeglich, auf neu erstellte Quelleneditionen und auf eine verbesserte staatliche Finanzierung der Bildungseinrichtungen zurueck zu greifen. Seit Ende der 50er Jahre fanden vermehrt Ausstellungen zum Thema Nationalsozialismus statt. Ueberaus wichtig war die Fotoausstellung zum Thema "Auschwitz" in der Frankfurter Paulskirche mit ca. 61.000 Besucherinnen und Besuchern, die parallel zum ebenfalls in Frankfurt stattfindenden Auschwitz-Prozess gezeigt wurde. Bernhard Brunner, in Freiburg Mitarbeiter von Ulrich Herbert, berichtete ueber seine derzeitige Arbeit zum juristischen Umgang in der Bundesrepubli k mit den Angehoerigen der Sicherheitspolizei (Sipo) in Frankreich. Die ehemaligen Sipo-Leute hatten die Judendeportationen (ungefaehr 74.000) un d die Erschiessung von ca. 29.000 Geiseln zu verantworten. Im Jahre 1979 wurde in der Bundesrepublik das Gerichtsverfahren gegen Lischka, Hagen und Heinrichsohn, ehemalige Angehoerige der Sipo in Frankreich, durchgefuehrt. In den Medien wurden die Prozesse und die Verurteilungen ueberwiegend wohlwollend besprochen. Brunner hingegen relativierte diese Bewertungen, indem er die drei Faelle auf die insgesamt 199 Angehoerigen von Sipo und Sicherheitsdienst (SD) im Besatzungsregime in Frankreich bezog. Die Sipo- und SD-Leute, die in Frankreich gewirkt hatten, haetten nach 1945 gebrochene Karrieren erlebt. Meistens waeren sie bis Anfang/Mitte der 60er Jahre im Oeffentlichen Dienst taetig gewesen, in der Regel als Juristen. Danach wechselten viele, als doch einige Fakten aus der NS-Zeit ans Tageslicht gelangten, in die Privatwirtschaft. Das zeige, dass sich die Einstellung der Oeffentlichkeit offenbar dahingehend veraenderte, dass Belastete oder Verdaechtige in oeffentlichen Aemtern als nicht mehr tragba r galten. Brunner stellte im folgenden das Beispiel Kurt Lischka vor: Kurt Lischka, Kommandeur der Sicherheitspolizei (KdS) in Paris, wurde unter falschem Namen in Frankreich verhaftet und zunaechst an die Tschechoslowakei ausgeliefert. In einem Spruchkammerverfahren der Staatsanwaltschaft Bielefeld kam es zu einem Freispruch. In Frankreich wurde er kurz darauf in Abwesenheit zum Tode und zu lebenslanger Haft verurteilt. Die franzoesischen Behoerden haetten zwar von Lischkas Aussage in Bielefeld gewusst, seinen Aufenthaltsort aber nicht gekannt; Lischka arbeitete als Prokurist in Koeln. Flugblaetter aus Ostberlin griffen ihn aber ebenso an wie Opferverbaende aus Israel, franzoesische Behoerden und Intellektuelle. Auch einige deutsche Juristen bewerteten den Fall mittlerweile anders. Viele der juristisch ausgebildeten Taeter aus dem Bereich Sipo und SD hatten, so Brunner, die Moeglichkeit an Karrieren aus der Weimarer Zeit anzuknuepfen. Der typische Werdegang dieser Gruppe von Taetern haette zunaechst in den 50er und z.T. auch noch in den 60er Jahren eine erfolgreiche Integration zugelassen. Erst ab Mitte der 60er Jahre waere die direkte Unterstuetzung aufgegeben worden. Insgesamt haette die "Rueckkehr zur Buergerlichkeit" (Herbert) keine Ausgrenzung und Aechtung der Taeter nach sich gezogen, sondern deren Integration in die Nachkriegsgesellschaft ermoeglicht.

Die auf der Tagung eroerterten Themen setzten den aktuellen Trend der Zeitgeschichtsforschung fort, der Mitte der 90er Jahre, nach der Beendigun g der deutschen Zweistaatlichkeit, begonnen hatte. Norbert Frei und Ulrich Herbert waren es, die sich als erste mit der Frage der Integration von NS- Straftaetern in die bundesrepublikanische Gesellschaft beschaeftigt hatten . Deren Mitarbeiter von Miquel und Brunner, aber auch Gosewinkel, machten deutlich, dass gerade im Bereich des bundesdeutschen Justizwesens noch eklatante Wissensdefizite aufgearbeitet werden muessen. Micheal Okroy ging in einer zusammenfassenden Bemerkung noch weiter und stellte die Frage nach den Ursachen dieser Defizite; welche Akteure haetten ein Interesse, Zusammenhaenge zu verschleiern? Auch der Themenkomplex DDR-Geschichte muesste wohl in Zukunft staerker beruecksichtigt werden, denn moeglicherweise gaebe es in Bezug auf die Frage nach der Aufarbeitung des Nationalsozialismus mehr Wechselbeziehungen als bisher ersichtlich. Ebenso muesse nach Parallelen und Unterschieden der strafrechtlichen Aufarbeitung des Nationalsozialismus in den beiden deutschen Staaten gesucht werden. Ei n weiterer unbearbeiteter Themenkomplex duerfte auch die vereitelte Strafverfolgung in anderen westeuropaeischen Laendern sein, die sicherlich zum groessten Teil auf Buendnisinteressen zurueckzufuehren ist. So verurteilte beispielsweise vor wenigen Tagen ein Gericht in Verona den 76- jaehrigen ehemaligen SS-Mann Michael Seiffert in Abwesenheit zu lebenslanger Haft, nachdem das belastende Material mehr als 40 Jahre lang unterdrueckt worden war.

Karsten Wilke


Quelle Email <H-Soz-u-Kult>

From: pgoedeck@geschichte.uni-bielefeld.de
Subject: Tagungsbericht
Date: 09.03.2001


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