Rezensiert für H-Soz-u-Kult von Frank Grelka, Ruhr-Uni-Bochum
[Es entsteht] ein Neues Europa, in dem auch die ukrainische Nation
ihren Platz finden wird, und dieses wird umso besser für uns, desto
mehr wir uns in diesem Sinne unterordnen und für diese Ordnung arbeiten.
Die deutsche Führung wird auch unsere Führung sein und daher liegt
eine Zusammenarbeit mit den deutschen Machthabern [
] auch in unserem
eigenen Interesse, so Volodymyr Kubiiovych 1942 an seine ukrainischen
Landsleute über die Notwendigkeit unserer Zusammenarbeit mit der
deutschen Regierung[1].
Die vorgelegte Dokumentensammlung aus dem Nachlass [2] des Leiters des
Ukrainischen Haupt- und Hilfsausschusses (UHA; ukrainisch: UkraWnskyi
tsentralnyi komitet) bietet der Okkupationsforschung ein hervorragendes
Fallbeispiel in der Diskussion über Kollaboration und/oder
Widerstand in den besetzten Ostgebieten 1939 - 1945. Handelt es sich
bei der Publikation des Canadian Institute of Ukrainian Studies doch um die
erste Quellensammlung, die aus der Perspektive einer nationalen Minderheit
Auskunft über die Lebensumstände im Alltag unter deutscher Besatzung
gibt - um es vorwegzunehmen: aus der Perspektive pragmatischer Kollaboration
mit dem Besatzer und strategischer Illoyalität gegen die Titularnationen
Polen und Sowjetunion für das eigene nationalukrainische Interesse.
Die Debatte über das Ausmaß der Verflechtungen der Einheimischen
in das NS-Besatzungssystem wurde bisher erst ansatzweise geführt und
beschränkte sich insbesondere hinsichtlich der Ukrainer auf die
Stigmatisierung bzw. Glorifizierung einzelner politischer Gruppen [3]. Die
vorliegende Kompilation des Bestandes MG 31, D 203 aus den National
Archives of Canada in Ottawa spiegelt die Zusammenarbeit des (vor und nach
dem Fall Barbarossa) einzigen legalisierten ukrainischen
Repräsentativorgans für das Interesse von rund 700.000 Ukrainer
- zwischen Lemberg und Krakau, dem Sitz der Verwaltung des Generalgouverneurs
Hans Frank, wider.
In der polnischen Königsstadt konzentrierte sich seit der Gründung
des GG am 12. Oktober 1939 das politische, wirtschaftliche und kulturelle
Leben der größten nationalen Minderheit der II. Republik Polen.
Hier fühlten sich die Ukrainer dem Schicksal der Sowjetukraine auch
geographisch nah und teilten die Überzeugung, dass der deutsch-sowjetische
Krieg und damit die vermeintliche Befreiung der Ukraine
durch deutsche Truppen - nur eine Frage der Zeit sei.
Gouverneur Frank gerierte sich, ganz im Gegensatz zu z.B. Reichskommissar
Koch im späteren Reichskommissariat Ukraine, nicht als Exekutor eines
rasseideologischen Vernichtungskrieges gegen seine
Bevölkerung im pazifizierten GG, sondern suchte die nationalen Interessen
der verschiedenen Volksgruppen gegeneinander auszuspielen, um für den
NS-Staat den größtmöglichen ökonomischen Kriegsgewinn
herauspressen zu können [4].
Insgesamt gesehen befand sich die ukrainische Bevölkerung des GG zweifellos
in einer besseren Lage als noch im Vorkriegspolen. Das Frank-Régime
gewährte den Ukrainern getreu seiner Maxime divide et impera
u.a eine beschränkte Hilfsverwaltung, eine ukrainische Hilfspolizei;
in der Verwaltung durfte ukrainisch gesprochen werden, das ukrainische Schulwesen
erlebte quantitativ einen rapiden Aufschwung, die autokephal- orthodoxe wie
auch die griechisch-katholische Kirche erfreuten sich neuer Glaubensfreiheit.
Dementsprechend entwickelte das ukrainische Gemeinwesen im GG seit Gründung
des UHA am 15. April 1940 eine relative kulturelle Homogenität auf der
Grundlage einer tragbaren wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur [5].
Als Vorsitzenden des UHA akzeptierte man deutscherseits den für
wissenschaftlich neutral gehaltenen, ehemaligen Geographiedozenten
der Krakauer Jagiellonen-Universität, Dr. Kubiiovych.
Die Generallinie amtlicher deutscher Politik gegenüber den Ukrainern
im GG konzentrierte sich vor allem auf das Eindämmen des Einflusses
der organisatorisch und politisch mächtigsten ukrainischen Organisation,
der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN); in diesem Sinne intendierte
die Frank-Regierung mit der Installierung einer politisch bedeutungslosen
Selbsthilfeorganisation wie des UHA gleichsam die Schaffung eines Ventils
für nationalukrainische Belange. Dementsprechend beschnitten waren die
Rechte des UHA, dessen Statut von der Hauptabteilung der Inneren Verwaltung
des GG vorgeschrieben wurde und als dessen vorwiegende Aufgabe vorgesehen
war, die deutsche Verwaltung personell, logistisch und vor allem finanziell
u.a. in den Ressorts Jugenderziehung, Ernährungshilfe für die
Bevölkerung sowie Hilfe für Flüchtlinge, Evakuierte,
Angehörige von Kriegsgefangenen zu entlasten. [6]
Die Dokumentation verzichtet mithin auf eine Einführung in den
Problemkontext der Tätigkeit des UHA als Teil der deutschen Verwaltung
im GG. Die Herausgeber bescheiden sich mit einer schlichten Gliederung der
Quellen und halten sich dabei wortgetreu an den institutionellen Rahmen des
UHA, nämlich: 1. UHA Hauptquartier Krakau/Lemberg mit Briefen und Memoranda
vor allem auch an den Generalgouverneur; 2. UHA Distrikt Krakau mit Dokumenten
Krakauer Hilfskomitees und seinen Gesandtschaften, im u.a. Lemkengebiet,
Sanok, Przemysl, Jaroslaw; 3. UHA Distrikt Lublin u.a mit der Dokumentation
der Korrespondenz mit dem deutschen Distriktgouverneur; 4. UHA Distrikt Galizien
mit Dokumente des Galizischen Landkomitees bzw. UHA Hauptquartier Lemberg,
den dazugehörigen Hilfskomitees und deren Delegationen (der Tatsache
Rechnung tragend, dass nach der Angliederung Ostgaliziens an das GG am 1.8.
1941 der UHA seine Tätigkeit auf diese in der Mehrzahl von Ukrainern
bewohnten - Gebiete ausbreitete).
Alle Dokumente sind für die jeweiligen Abteilungen in chronologischer
Folge systematisiert. Dokumente, die nicht lesbar von den Originalen reproduziert
werden konnten, werden als Abschriften wiedergegeben.
Bei einem eklatanten Missverhältnis von knapp 7 Seiten Einleitung
gegenüber 1289 Seiten dokumentierter Primärquellen ergibt sich
die Frage, wie der historisch interessierte Leser sich zurecht finden soll.
Die Herausgeber versuchen diesen Erklärungsbedarf mit einer
chronologisch-thematischen Aneinanderreihung der Quellen zu kompensieren.
Dementsprechend soll wohl die erste Quelle eine Situationsbeschreibung des
ukrainischen Gemeinwesens in der sog Westukraine seit dem
Völkerfrühling 1848 bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges (laut
Inhaltsverzeichnis irrtümlich nur bis 1914!) anbieten. Erst die
Lektüre dieser apologetischen Quasi-Einleitung läßt
den Leser erahnen, dass der Autor doch nur der spätere UHA-Leiter selbst
sein kann, der hier die Entwicklung des ukrainischen Nationalgedankes in
der Geschichte nachzuzeichnen sucht.
Wodurch zeichnete sich also die Beziehung der Vertreter der Ukrainer zum
deutschen Verwaltungsapparat im Generalgouvernement aus? Die vorgelegte
Korrespondenz mit den deutschen Behörden dokumentiert eine
Art strategisch-propagandistischer Gesinnungskollaboration im Sinne einer
organischen (so paradox auf den besetzten polnischen Gebiets
auch klingen mag) Arbeit zugunsten des Ukrainer im GG. Wie ein roter Faden
zieht sich diese Strategie durch die immerhin 425 Quellen. Dabei entwickeln
die UHA-Vertreter u.a. folgende Sekundärtugenden, die gewiß nicht
mit Kollaboration im klassischen Sinne zu verwechseln sind:
- Loyalität, die man gegenüber den deutschen Behörden in der
Tradition der westukrainischen Gebiete der k.u.k.-Monarchie bekundet, womit
man sich gegen die polnischen Meuterer und deren Polnischen
Hauptausschuss abzugrenzen versuchte und den eigenen Einfluss in der
dörflichen Selbstverwaltung zu stärken suchte;
- Konjuktureller Antisemitismus wiederum in einer Konkurrenzsituation
zu einer anderen Minderheit im GG den Juden und deren
Jüdische Soziale Selbsthilfe im GG;
eine demonstrative deutschfreundliche Haltung in beinahe jedem Brief
versucht die UHA den Eindruck zu erwecken, dass es den Ukrainern unter der
deutschen Regierung besser ginge als unter der polnischen: schmeichlerisch
werden deutsche Kultur, deutsche Ideale, deutscher Sinn für Disziplin,
Ordnung und Systematik gerühmt, die Wirtschaft Warschaus als
sprichwörtlich polnische diskreditiert;
- die perfekte Adaption der Lingua Tertii Imperii in der Korrespondenz mit den deutschen Verwaltungsstellen, z.B.: [ ] wichtigste Grundlage der völkischen Aufbauarbeit ist die Schaffung einer Volkstumsorganisation. In dieser Organisation sollen alle Volkseigenarten gepflegt werden, damit jedes Mitglied ein würdiger Ukrainer und musterhafter Bürger des Deutsche Staates wird (Part I, S. 31);
- Lobbyismus und der Versuch, durch ständige Kontaktpflege mit
einflussreichen Personen der GG-Verwaltung (u.a. Wächter, Losacker,
Arlt, nicht zuletzt mit Hans Frank selbst) sich und die Belange der eigenen
Volksgruppe ins Gespräch zu bringen.
Schließlich galten für Kubiiovych und seine rund 800 Mitarbeiter
im UHA eigene, ukrainische Selbständigkeitsbestrebungen als Tabu, man
mied demonstrativ den Kontakt mit dem radikalen Flügel der Organisation
Ukrainischer Nationalisten (sog. OUN-B) und ging jeder Zusammenarbeit mit
sog. Lemberger Regierung vom 30. Juni 1941 aus dem Weg.
Die vorliegende Quellenedition belegt deutlich, dass die Frage nach der
Kollaboration der ukrainischen Nationalisten mit dem deutschen
Besatzungsrégime komplizierter ist, als das die neuere ukrainische
Historiographie zum Thema suggeriert [7]; sie bietet eine Vielzahl von Belegen,
dass selbst in den besetzten sog. ethnisch westukrainischen Gebieten
nicht nur die eine Form (OUN) und das eine (kompromisslose) Konzept ukrainischer
Selbständigkeits-bestrebungen geprobt wurde.
Als Konsequenz aus dem Kubiiovych-Nachlass wird also die Frage nach den
Überlebensstrategien nationaler Minderheiten in den besetzten
Gebieten neu gestellt werden müssen: Wie vertraten deren politische
Führer die Interessen ihrer Landsleute haben sie politischen
Realismus beweisen können oder haben sie den nötigen Pragmatismus
dem blutigen Heldenkampf für Freiheit und Selbstbestimmung
geopfert?
Die Strategie des UHA war zumindest teilweise erfolgreich. Zwar konnte man
sich nicht gegen den bestimmenden polnischen Einfluss in der Hilfs- und
Selbstverwaltung und Hilfspolizei in den Provinzen des GG die deutschen
Behörden bevorzugten die Polen ganz einfach wegen ihrer besserer Ausbildung
und Berufserfahrung in der Verwaltung der Polnischen Republik durchsetzen
[8]. Es bleiben dennoch die Errungenschaften auf sozialen und kulturellen
Sektor - rein apolitische Erste Hilfe-Maßnahmen im Rahmen
des von Frank dem UHA konzedierten Mandats.
Auf der Suche nach historischen Vorbilder liegt der Gedanke an die
organische Arbeit der Polen nach dem gescheiterten Januaraufstand
gegen die zaristische Besatzungsmacht nahe. Vor allem deshalb, da Kubiiovych,
Pankivskyi und andere ihre Ziele - für die Ukrainer im GG
und nicht notwendig gegen die deutsche Übermacht - stets im Blick hatten.
Währenddessen die radikalen ukrainischen OUN-Nationalisten (vor allem
die nach ihrem Führer Stepan Bandera benannte
OUN-B-Fraktion) mit dem fait daccompli einer ukrainischen
Regierungsbildung in Lemberg am 30. Juni 1941 weit übers Ziel hinausschossen
und sich ins Visier deutscher Polizeieinheiten manövrierten.
In seinem Versuch, Bedingungen für eine friedliche Koexistenz und in
deren Folge gesellschaftliche Partizipation im Generalgouvernement durch
Lobbyismus auf dem Wawel zu erreichen, erinnern die Bestrebungen des UHA
überdies an die Strategie der karpatho-ukrainischen Regierung, ihren
Autonomiestatus in der tschechoslovakischen Föderation seit dem Wiener
Schiedsspruch vom 2. November 1938 zu konsolidieren [9].
Pauschalurteile über die Art, Grad und Motivation für Kollaboration ganzer Volksgruppen mit dem NS-Régime sollten mit dieser Dokumentation zumindest in Bezug auf das Generalgouvernements der Vergangenheit angehören. Selbst der Aufbau der berüchtigten Freiwilligendivision SS-Galizien seit April 1943 wie aus dem Quellenband hervorgeht, wirkte der UHA bei der Rekrutierung von Ukrainern maßgeblich mit wurde von der ukrainischen Bevölkerung im GG weniger als eine Einheit im deutscherseits beschworenen gemeinsamen Kampf gegen den Bolschewismus, sondern als ein weiterer Schritt hin zu nationalen Leben mit nationaler Symbolik begrüßt.
Der Herausgeber nennt seine Edition Occasional Research Report, wobei er dies allzu wörtlich zu nehmen scheint. Vergeblich sucht der Leser auf immerhin 1289 Seiten nach einem wissenschaftlichen Apparat; die Kontextklärung des Dokumentierten fällt bis auf ein Mindestmaß an Information aus der ukrainischen Sicht eines Zeitzeugen im Vorwort so auf den Leser zurück. Schmälern kann das ihren Wert für eine Okkupationsforschung, die noch in den Kinderschuhen steckt, allein nicht. Die exilukrainische Historiographie bietet mit dieser Quellensammlung eine neue Perspektive für ein Desiderat ersten Ranges, nämlich für eine Analyse des Besatzungsalltags im Handlungsspielraum deutscher Zivil- und Militärverwaltung. Dort, wo Besetzte nicht nur Besiegte waren, sondern Interessenvertreter und manchmal eben auch Täter...nötigenfalls im schlechtesten Sinne der herrschenden, der deutschen Okkupationsideologie.
Anmerkungen:
[1] Volodymyr Kubiiovych: Konechnist' nashoW spivpratsi z nimeckoiu
vladoiu, (Hrsg.) Ukrainischer Hauptausschuß, Krakau 1942, S. 22.
[2] Auf Anfrage des Autors befindet sich im Gegensatz zur
diesbezüglichen Angabe im Vorwort ein weiterer Teil des UHA-Archivs
weder im Archiv des Instituts für Slavistik, noch in einem anderem Archiv
der Universität Graz (!).
[3] Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle die bislang
unübertroffene Pionierarbeit des polnischen Historikers Ryszard Torzecki
im Bemühen um eine Versachlichung des polnisch-ukrainischen Konfliktes
im Zweiten Weltkrieg: Ryszard Torecki: Kwestia ukraiDska w polityce III Rzeszy
1933-1945, Warszawa 1972 sowie Ders.: Polacy i UkraiDcy. Sprawa ukraiDska
w czasie II wojny [wiatowej na terenie II Rzeczypospolitej, Warszawa 1993
[4] Wenn wir den Krieg einmal gewonnen haben, dann kann meinetwegen
aus den Polen und aus den Ukrainern und dem, was sich hier herumtreibt,
Hackfleisch gemacht werden, es kann gemacht werden, was will. Aber in diesem
Augenblick kommt es nur darauf an, ob es gelingt, fast 15 Millionen eines
gegen uns sich organisierenden Volkstums in Ruhe, Ordnung, Arbeit und Disziplin
zu halten., Immanuel Geiss und Wolfgang Jacobmeyer: Deutsche Politik
in Polen 1939-1945. Aus dem Diensttagebuch von Hans Frank, Generalgouverneur
in Polen, Opladen 1980. S. 181f.
[5] Vgl. Part 2, S. 1274-1279: Abteilung für Schulangelegenheiten des
UHA vom 2. Dezember 1943: Zu diesem Zeitpunkt wähnte der UHA in seiner
Obhut u.a.: 428 Kindergärten, 4214 Volksschulen mit 8408 Lehrern und
610.218 Schülern, 12 Gymnasien, 513 Schülerheime, betreute die
Herausgabe von 12 ukrainischsprachigen Schulbüchern, 9 Säuglingsheime,
64 Waisenhäuser sowie 9 sog . Greisenhäuser.
[6] Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde, R 52 III/6, Bl. 294-295; vgl. Volodymyr
Kubiiovych, Ukraine. A consise Encyclopedia, Bd. 1, Toronto 1963, S.875,
der an dieser Stelle die vermeintliche Konzessionsmacht des UHA mit den Worten
relativiert: The occupation administration did not permit the formation of
other Ukrainian organizations, but they made an exception for purely [sic!]
economic institutions.
[7] Vgl. vor allem die dem ukrainischen OUN-Nationalismus gegenüber
apolegetischen und dementsprechend selektierten Quellen bei: Volodymyr
Serhiichuk, OUN-UPA v roky viiny. Novi Dokumenty i materialy, KyWv 1996;
Volodymyr Kosyk: UkraWna i Nimechchyna u drugii svitovii viini, Lviv
1993.
[8] Vgl. Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde, R 52 III/6, Bl. 233: Statut
des Haupthilfsausschusses für das Generalgouvernement, in diesem
Ausschuss zur Freie[n] Wohlfahrt der Polen, Ukrainer, Minderheiten
und Juden besetzten Polen fünf der sieben Präsidiumsposten
und führten zudem die Geschäfte).
[9] Vgl. besonders Vincent Shandor: Carpatho-Ukraine in the Twentieth Century.
A Political and Legal History, Cambridge, Massachusetts 1997, S. 127-187.
Rezensiert für
H-Soz-u-Kult
von:
Frank Grelka, abgemeldet am: 24.05.2000 Ruhr-Uni-Bochum
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nein
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Vera Ziegeldorf <ZiegeldorfV@geschichte.hu-berlin.de>
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