Städtische Geschichtsschreibung im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit, hrsg. von Peter Johanek.  Staedteforschung, Reihe A, Band 47) Köln, Weimar, Wien: Boehlau Verlag, 2000. XXIV + 356 S., Abb., ISBN 3-412-11496-0. Preis: DM 88,- (gebunden)

Rezensiert für H-Soz-u-Kult von Heiko Droste

Die staedtische Geschichtsschreibung gehoert seit ueber 100 Jahren zu den immer wieder neu entdeckten Themen der Mediaevistik. Der im europaeischen Vergleich nahezu einmalige Reichtum an historiographischen Texten aus den Staedten des Heiligen Roemischen Reichs ist in sich wiederum von einer ungewoehnlichen Vielfalt. Geschichtsschreibung befriedigte antiquarische wie aktuell politische, offizielle wie private, literarische wie pragmatische Interessen. Die Vielfalt ist daher ebenso Anlass zu immer neuen Fragestellungen und methodischen Herangehensweisen wie Ursache einer bisher nicht befriedigend geloesten Debatte ueber Wesen, Gattungen, Herkunft, Grenzen und Benennungen.

Der hier zu besprechende Tagungsband behandelt beides, die Vielfalt wie die mangelnde Uebereinkunft ueber das Wesen der staedtischen Geschichtsschreibung. Er gibt im wesentlichen die Vortraege einer im Jahr 1988 in Muenster stattgehabten Tagung wieder. Einige der Vortragenden haben ihre Beitraege zurueck gezogen, andere sind hinzugekommen. Die meisten Autoren haben ihre Beitraege stillschweigend ueber das Jahr 1988 hinaus aktuell gehalten, zumeist bis zum Jahr 1995 oder darueber hinaus. Ein einheitlicher Diskussionsstand kann so zwar nicht erreicht werden. Die Beitraege gehen allerdings ohnehin eher auf verschiedene Fragen zur Stadtgeschichtsschreibung ein.

Der Herausgeber Peter Johanek betont in seiner Einleitung dabei, dass trotz der intensiven Beschaeftigung mit dem Thema der Stadtchronistik und trotz einer umfangreichen Editionstaetigkeit insbesondere im 19. Jahrhundert noch sehr viele Texte unediert, unerschlossen oder unbekannt seien. Das gilt vor allem fuer die Texte aus der Fruehen Neuzeit. Der institutionellen Aufteilung der Geschichtswissenschaft folgend, ist die Geschichtsschreibung des 16. und vollends des 17. Jahrhunderts bisher ungleich schwaecher untersucht worden. Staedtische Geschichtsschreibung ist als Thema weitgehend der Mediaevistik zugeordnet.[1] Der Band ueberschreitet diese Grenze muehelos und verdeutlicht sowohl Fortentwicklung als auch Kontinuitaet. Dabei wird der Anspruch, einen systematischen Zugriff auf die staedtische Geschichtsschreibung zu bieten, von vornherein aufgegeben (S. XVII). Die Mehrzahl der Beitraege beschraenkt sich vielmehr auf die Geschichtsschreibung einer Stadt oder gar auf einzelne Texte. Schon der Vergleich der Geschichtsschreibung zweier Staedte, seien sie auch benachbart, bringt erhebliche Probleme mit sich, zumal bis heute nicht befriedigend geklaert werden konnte, ob die staedtische Geschichtsschreibung aus weitgehend gemeinsamen Wurzeln entstand oder ob die Staedte zumindest in begrenztem Umfang neuschoepferisch taetig waren. Es faellt jedenfalls auf, dass einige der bedeutendsten Staedte vor dem 16. Jahrhundert ueberhaupt keine Geschichtsschreibung entwickelt haben. Die in Herbert Grundmanns Uebersicht zur Geschichtsschreibung im Mittelalter [2] aufgestellte These von der Kontinuitaet moenchisch-klerikaler zur buergerlich-staedtischen Geschichtschreibung vermag nicht mehr zu ueberzeugen (S. IX-X).

Dieser Problematik wendet sich - aus einer nunmehr persoenlichen historiographischen Perspektive - Heinrich Schmidt in seinem Beitrag zu. Schmidts 1958 erschienene Dissertation zur staedtischen Geschichtsschreibung als Spiegel buergerlichen Selbstverstaendnisses [3] praegt zwar einerseits bis heute die Erforschung der Stadtchroniken. Der von ihm vorgenommene Vergleich zwischen Chroniken verschiedener Staedte wird andererseits auch von ihm selbst mittlerweile als problematisch eingeschaetzt. Schmidt zeichnet zunaechst seine eigene Fragestellung nach, der er aus dem Abstand von vier Jahrzehnten "Naivitaet" (S. 4) bescheinigt. Seine Darstellung der auf seine Dissertation folgenden Forschungen zur staedtischen Geschichtsschreibung betont in einer Art Historiographie der Historiographie die vielen neuen Einfallswinkel und Herangehensweisen.

Einen eher systematischen Zugriff bieten die beiden folgenden Beitraege von Klaus Wriedt und Wilfried Ehbrecht. Wriedt versucht ausgehend von buergerlicher Geschichtsschreibung im 15. und 16. Jahrhundert - in sich bereits eine erhebliche chronologische Verengung - eine Gattungsdiskussion zu fuehren. Diese wird durch verschiedene Beobachtungen erschwert. Es gab offenbar nur ein geringes Gattungsbewusstsein der Autoren; die meisten Chroniken sind anonym und ohne Titel ueberliefert worden. Die eigene Stadt ist oft nicht der zentrale thematische Bezugspunkt der Darstellung, die sich vielmehr am Fuerstentum oder der Genealogie der Kaiser orientierte. Inhaltliche Kriterien bei der Gattungsbeschreibung greifen daher zu kurz, da das Bewusstsein fuer die spezifischen Eigenheiten und die Rolle der Stadt im Reich bzw. Fuerstenterritorium noch nicht entwickelt war. Unklar sind ferner Gebrauch und Publikum, die Grenzen zum Verwaltungsschriftgut, zur politischen Legitimationsschrift oder zur kirchlichen bzw. fuerstlichen Geschichtsschreibung sowie die Bedeutung der oftmals geringen literarischen Qualitaet.

Wriedt und andere sprechen daher - oftmals ununterscheidbar - von Chronistik, Historiographie und Geschichtsschreibung. Dabei wird die - 'eigentliche' -  Geschichtsschreibung, naemlich die Vergangenheitsgeschichtsschreibung, von der Gegenwartschronistik abgehoben, die demnach nicht eigentlich Geschichtsschreibung sein kann.[4] Unklar bleibt dabei jedoch nicht nur die Einordnung der Gegenwartschronistik, sondern auch die Grenzen zur Annalistik sowie zu der von Menke definierten Relation [5], die offenkundig eine grosse Rolle in der staedtischen Geschichtsschreibung gespielt hat. Sie beschreibt eine aktuelle, politisch orientierte Verteidigungsschrift offiziellen Charakters und spielte fuer die Ausbildung der staedtischen Geschichtsschreibung in vielen Staedten eine zentrale Rolle.

Einen anderen Zugriff versucht Wilfried Ehbrecht, der die staedtische Geschichtsschreibung nach ihrem vermutlich wichtigsten Entstehungshintergrund beschreibt, der Frage von Konsens und Konflikt. Innerstaedtische Auseinandersetzungen wie Konflikte mit den Territorialfuersten, beide hingen in aller Regel miteinander zusammen, waren oftmals Anlass zur Abfassung staedtischer Geschichtsschreibung. Sie sollten einerseits die fuer die Stadt bedrohliche Situation in einer historischen Darstellung urkundenaehnlicher Glaubwuerdigkeit und Funktion (Relation) beschreiben. Ehbrecht konzentriert sich seinen Ausfuehrungen dabei auf die engen Verbindungen zwischen Rechtsschriftgut, Akten und Amtsbuechern sowie der Geschichtsschreibung. So finden sich oft lange Wiedergaben entscheidender Urkunden in den Chroniktext eingebunden. Sie sollten andererseits die verunsicherte Stadtgemeinde, in aller Regel meint dies zunaechst die regierende Elite, mit einem historisch begruendeten Selbstbild versehen, das der inneren Stabilisierung dienen konnte. Dazu gehoerte seit dem 15. Jahrhundert vermehrt die Darstellung der mehr oder weniger legendenhaften Gruendungszeit der Staedte. Ehbrecht betont, dass die Wirkung dieser Chroniken "mit grosser Zurueckhaltung" beurteilt werden muss (S. 62), und das obwohl die Anwendung der Chronik durch zukuenftige Leser zu den topischen Aeusserungen der Chronisten gehoert.

Es folgen eine Reihe von Detailstudien zu Einzelfragen bzw. einzelnen Staedten, die hier nicht in der selben Ausfuehrlichkeit beschrieben werden koennen. Der Germanist Volker Honemann bietet einen literaturwissenschaftlichen Vergleich mehrerer volkssprachlicher mit einer lateinischen, humanistisch gepraegten Darstellung der Braunschweiger Stadtfehde von 1492-1494. Letztere wurde von Tilman Rasche von Zierenberg verfasst; sie ist im Anhang als Faksimile abgedruckt. Sie unterscheidet sich in Anspruch, literarischer Qualitaet und historischer Reflektion stark von den eher stereotypen volkssprachlichen Darstellungen. Honemann betont daher den qualitativen Unterschied zwischen volkssprachlicher und humanistischer Geschichtsschreibung. Der humanistischen Geschichtsschreibung gilt auch der Beitrag der Germanistin Uta Goerlitz, die den Briefwechsel zwischen den Humanisten Hermannus Piscator und Petrus Sorbillo ueber die Geschichte der Stadt Mainz in den zeitgenoessischen Diskurs ueber Geschichtsschreibung zu Beginn des 16. Jahrhunderts einordnet. Dabei ging es in Mainz wie in anderen Staedten auch um die Urspruenge der Stadt, die bis weit vor die Gruendung Roms zurueck verfolgt wurden.

Klaus Arnolds Studie ueber Stadtlob und Stadtbeschreibung in Spaetmittelalter und Frueher Neuzeit gilt einer Gattung, die aus der klassischen Antike bis in die Fruehe Neuzeit fortgefuehrt wurde, fuer das spaete Mittelalter und die fruehe Neuzeit von der Forschung bisher jedoch vernachlaessigt wurde. Die relativ verbindlichen Gattungsmerkmale, etwa Lage der Stadt, Ursprung, Verhalten der Buerger u.ae., gehoeren nur teilweise zum Bereich der Geschichtsschreibung, zumal die Gattung des Stadtlobs in aller Regel auf die gegenwaertige Stadt abzielt. Arnold betont daher, dass die Gemeinsamkeiten zur Geschichtsschreibung gering seien, Stadtlob und Stadtbeschreibung "selten, fast nie" (S. 252) Teil staedtischer Geschichtsschreibung waren.

Joachim Schneider versucht eine Typologie der Nuernberger Stadtchronistik um 1500 - zeitlich und geographisch deutlich beschraenkt gegenueber der umfassenden Typologie von Wriedt. Auch dieses Modell geringer Reichweite ist allerdings von fliessenden Uebergaengen und einem Mangel an Kontinuitaet gekennzeichnet (S. 187). Helmut Braeuer fragt nach den Beschreibungen von Handwerkern und Zuenften in obersaechsisch-lausitzischen Stadtchroniken vom 15. bis 17. Jahrhundert, waehrend Wilfried Reininghaus Chroniken und autobiographische Texte als Quellen zur Industrialisierung der Grafschaft Mark untersucht und damit bis in das 19. Jahrhundert vorstoesst. Die beiden letzten Beitraege verdeutlichen dabei eine Problematik, die auch an anderer Stelle zu beobachten ist. Ein vorwiegend inhaltliches Interesse am Text der Chronik fuehrt - angesichts ungeklaerter Gattungsfragen und unklarer Gebrauchssituation der Texte - zu eindeutigen, oft negativen Beurteilungen von der Beschraenktheit, Wahrhaftigkeit oder Qualitaet der Chroniken. Diese werden nach ihrem Quellenwert zensuriert; ein Verhalten, das Frantisek Graus zurecht als unangemessen kritisiert hatte.[6]

Nur erwaehnt seien folgende Beitraege: Gudrun Gleba untersucht die "Aufzeichnungen" des Muenchner Buergermeister Joerg Kazmair zur innerstaedtischen Unruhe von 1397-1403 als Mittel der Meinungsbildung, Irene Stahl beschreibt Nuernberger Handwerkerchroniken, Maria Bláhová die boehmischen Stadtchroniken in Mittelalter und Frueher Neuzeit, Rainer Postel die Gruppe der Buergermeister als Historiographen, Karl Czok die Goerlitzer Ratsannalen von Johannes Hass und Ulman Weiss das Selbstverstaendnis der Buerger Erfurts in der Reformationszeit.

Die vielen Einfallswinkel sind kaum zu vergleichen und stehen fuer den enormen Reichtum an verfuegbaren Quellen. Geschichtsschreibung wird dabei als Gattung diskutiert, als Literatur oder (Auto-)Biographie gelesen, als empirische Quelle benutzt. Auch wenn eine systematische Uebersicht zur Stadtgeschichtsschreibung in naher Zukunft nicht zu erwarten ist [7], zumal viele Texte bisher kaum bearbeitet sind, waere eine einheitliche Begriffsverwendung wuenschenswert. Warum Gleba etwa von "Aufzeichnungen" des Buergermeister Kazmair spricht, obwohl diese "Aufzeichnungen" alle Merkmale der von Menke definierten Relation tragen, bleibt unklar. Auch befriedigen die von mehreren Autoren in wechselndem Gebrauch verwendeten Charakterisierungen von offiziellen, offizioesen, privaten und autonomen Chroniken keineswegs. Die meisten Historiker wollen trotz einer anonymen Ueberlierung, der vom Verfasser kein Titel mitgegeben wurde, nicht auf die Fiktion eines autonomen Werks verzichten, wobei sie implizit moderne Autorenkonzeptionen unterstellen. Zudem existieren nur wenige eindeutige Aussagen zum Auftraggeber, Publikum und zum Gebrauch der Texte. Klare Zuweisungen von Autor und Publikum verbieten sich; das gilt insbesondere fuer die noch immer viel zu wenig beachtete Ueberlieferung und Rezeption der Texte. Staedtische Geschichtsschreibung war zumeist offen konzipiert, wobei die ausserordentlich seltene verfasserunabhaengige Kontinuitaet ein starkes Indiz dafuer ist, dass eine erheblicher Teil der sogenannten offziellen und offizioesen Geschichtsschreibung letztlich doch der Initiative Einzelner mit Zugang zum Rathaus verdankt wird. Nicht jeder Buergermeister und Stadtschreiber, der Ratsinteressen verteidigte, tat dies notwendig im expliziten Auftrag oder auch nur mit Wissen des Rats. Oppositionen wie privat und oeffentlich verlieren hier ihre Aussagekraft. Die staedtische Geschichtsschreibung des spaeten Mittelalters und der Fruehen Neuzeit bietet - das sollte klar geworden sein - viel Platz fuer weitere Studien, die unter Anwendung neuer methodischer Zugaenge reiches Material fuer die Stadtgeschichte bietet. Sie ist nicht zuletzt deswegen seit langem bevorzugter Gegenstand von Dissertationen. Der vorliegende Band enthaelt viele Anknuepfungspunkte und Anregungen hierzu.

[1] Ausnahme hiervon ist etwa der Teilbereich B6 des Giessener Sonderforschungsbereiches 434: Erinnerungskulturen. Er beschaeftigt sich mit der "Erinnerungskultur der Stadt vom 14. bis zum 18. Jahrhundert".

[2] Herbert Grundmann, Geschichtsschreibung im Mittelalter. 3. Aufl. Goettingen 1978. 1. Aufl. 1965. S. 42f.

[3] Heinrich Schmidt, Die deutschen Staedtechroniken als Spiegel des buergerlichen Selbstverstaendnisses im Spaetmittelalter. Goettingen 1958.

[4] Wriedt, S. 25, unter Verweis auf Fritz Ernst, Zeitgeschehen und Geschichtsschreibung. In: Welt als Geschichte 17 (1957), S. 137-189, hier S. 138f, sowie Franz-Josef Schmale, Mentalitaet und Berichtshorizont, Absicht und Situation hochmittelalterlicher Geschichtsschreiber. In: Historische Zeitschrift 226 (1978), S. 1-16, hier S. 5ff. Vgl. auch Ders., Funktionen und Formen mittelalterlicher Geschichtsschreibung. Eine Einfuehrung. Darmstadt 1985; S. 17.

[5] Johannes Bernhard Menke, Geschichtsschreibung und Politik in deutschen Staedten des Spaetmittelalters. In: Jahrbuecher des Koelnischen Geschichtsvereins 33 (1958), S. 1-84, und 34-35 (1959-60), S. 85-194.

[6] Frantisek Graus: Funktionen der spaetmittelalterlichen Geschichtsschreibung. In: Geschichtsschreibung und Geschichtsbewusstsein im spaeten Mittelalter. Hrsg. von Hans Patze. Sigmaringen 1987, S. 11-55, hier S. 14.

[7] Sowohl der Versuch von Wriedt in diesem Band, der zwischen Chroniken, dokumentierenden Aufzeichnungen sowie persoenlichen und familienbezogenen Aufzeichnungen unterscheidet, als auch der von Rolf Sprandel gemachte Vorschlag einer neuen Aufteilung der gesamten Geschichtsschreibung des spaeten Mittelalters scheinen hierzu wenig taugliche Vorschlaege: Rolf Sprandel, Geschichtsschreiber in Deutschland. 1347-1517. In: Mentalitaeten im Mittelalter. Hrsg. von Frantisek Graus, Sigmaringen 1987, S. 289-314. In veraenderter Form erneut aufgenommen in Ders., Chronisten als Zeitzeugen. Forschungen zur spaetmittelalterlichen Geschichtsschreibung in Deutschland. Koeln [u.a.] 1994. Vgl. dazu auch Rezension von Birgit Studt in: Historische Zeitschrift 262 (1996), S. 580-582.

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Subject: Rez.: Johanek (Hg.), Staedtische Geschichtsschreibung
Date: 04.05.2001


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