Rezensiert für den Server für die Frühe Neuzeit (sfn) und H-Soz-u-Kult von Ralf-Peter Fuchs
Die vielfältigen Ausprägungen und Formen des Begriffes der Ehre,
wie auch seine lebensweltliche Relevanz in vormodernen Gesellschaften, haben
mittlerweile eine Reihe von Historikern dazu angeregt, seine Bedeutungen
zu entschlüsseln und ihn im Rahmen typischer Anwendungskontexte zu
analysieren. Das Institut für Europäische Kulturgeschichte der
Universität Augsburg veranstaltete vor diesem Hintergrund im Juli 1995
eine Tagung, in der unterschiedliche Ehrkonzepte der Epoche der Frühen
Neuzeit im Blickpunkt standen. Der vorliegende Sammelband enthält die
dort vorgestellten und diskutierten Beiträge. Insgesamt 16 Autoren und
Autorinnen zeichnen sehr unterschiedliche Facetten des frühneuzeitlichen
Ehrbegriffs. Einmal mehr zeigt sich dessen Schlüsselstellung im Hinblick
auf die soziale Konstruktion von Identitäten, die sich über integrative
wie differenzierende, auf Abstufung und Ausgrenzung abzielende Verhaltensmodelle
vollzog.
Den Ausgangspunkt bildet ein sprachwissenschaftlicher Beitrag von Hans Wellmann,
in dem einige wichtige Unterscheidungen getroffen werden: Die Wortgeschichte
analysiert die Bedeutungsvielfalt eines einzelnen Wortes; die Begriffsgeschichte
geht dagegen von Bedeutungsfächern aus, um einen Begriff zu
erschließen. Im konkreten Fall bedeutet dies, daß die
wortgeschichtliche Methode der Bedeutung des Wortes Ehre und
dessen Vorformen nachgeht, wobei zu berücksichtigen ist, daß feste
Verbindungen wie etwa das Ehrenwort ihre eigene Geschichte haben.
Eine eigentliche Begriffsgeschichte setzt dagegen bei einem Wortfeld an,
das verwandte Termini wie Würde, Rang usw.
einschließt.
Erste konkretere Ansätze zur begrifflichen Auseinandersetzung mit dem
frühneuzeitlichen Wortfeld Ehre bietet der Beitrag von Peter
Schuster, in dem der Begriff Recht als komplementärer Wert
gegenübergestellt wird. Die Beziehung von Ehre und Recht werden im Rahmen
der Wandlungen von der mittelalterlichen zur frühneuzeitlichen Gesellschaft
untersucht. Dabei werden bedeutende Veränderungen in zwei Kontexten
festgemacht. Erstens: Die Grundlagen der ständischen Gesellschaft gerieten
in der Frühen Neuzeit zunehmend unter Druck, so daß der Ehrdiskurs
immer mehr von jenen sozialen Gruppen ins Spiel gebracht wurde, die sich
in ihrer Stellung bedroht fühlten. Vor allem der Adel nutzte den Begriff
als Defensivwaffe (S. 53). Zweitens: Auf der Ebene der
Alltagskonflikte fand eine Überformung der Ehre durch Recht statt, indem
z. B. durch Ehrgefühl begründetes Gewaltverhalten kriminalisiert
und sanktioniert wurde. Der frühmoderne Staat versuchte in seinen
Normsetzungsbestrebungen, konkurrierende Wertsysteme und Verhaltenskodizes
zurückzudrängen, so daß Ehre durch Recht überformt wurde.
Daß die Obrigkeiten ihrerseits auf eine eigene Ehrbegrifflichkeit
rekurrierten, zeigt der Aufsatz von Wolfgang Weber. Im politikwissenschaftlichen
Schrifttum, das seit dem späten 16. Jahrhundert Leitlinien für
die Regierungs- und Herrschaftspraxis entwarf, wurden, auf der
zeitgenössischen Affektenlehre aufbauend, Habitusformen gezeichnet,
die für Monarchen und Fürsten angemessen erschienen: Staatstheoretiker
wie Justus Lipsius, Bartholomäus Keckermann und Eberhard von Weyhe wiesen
der Fürstenehre den Rang der zentrale(n) Komponente der
fürstlichen und staatlichen Autorität (S. 86) zu. Die
fürstliche Ehre bildete wiederum die Grundlage für den gesamten
Ehrhaushalt im Staat. Die an die Herrschaftseliten gerichtete Forderung,
Ehre in eine praktische Ehrepolitik zu überführen, stellte einen
zentralen Bestandteil der frühneuzeitlichen politischen Kultur dar.
Mit dem Beitrag von Helmut Puff über die Ehre in der Ehe, der den in
Johann Fischarts Ehezuchtbuch konzipierten Verhaltensnormen nachgeht, beginnt
ein größerer Komplex von Studien zur Konstituierung von
Geschlechterrollen. Martin Dinges benennt mit der männlichen Fähigkeit
zur Gewaltausübung und weiblicher Sexualdisziplin zwei wesentliche
Gender-Konzepte der Frühen Neuzeit. Beide Konzepte werden
jedoch als in sich differenzierte Muster verstanden: Auch Frauen waren zuweilen
aktiv an körperlichen Auseinandersetzungen beteiligt; für Männer
lassen sich wiederum sozial bedingte Unterschiede im Hinblick auf die
Bereitschaft, Gewalt auszuüben, feststellen. Ein offensiver
Ehre-Gewalt-Habitus kennzeichnete vor allem junge, unverheiratete Männer,
die noch um ihren Platz innerhalb der Gesellschaft rangen. Innerhalb der
Ehe und Familie bestand wiederum eine enge Verbindung von männlicher
und weiblicher Ehre, die Männer in die Defensive brachte und unter Zugzwang
setzte, auf Verletzungen des weiblichen Parts energisch zu reagieren.
Der sozialen Differenzierung von Geschlechtskonstruktionen tragen zwei weitere
Aufsätze Rechnung: Mark Häberlein geht Ehre-Gewalt-Konflikten innerhalb
der Augsburger Führungsschicht im 16./frühen 17. Jahrhundert nach
und sieht in der Notwendigkeit, Ehre und Status ständig neu in der
Gesellschaft auszubalancieren, einen wesentlichen Hintergrund der
männlichen Ehrkampfbereitschaft (S. 162f.). Renate Dürr untersucht
das Zusammenwirken ständischer und geschlechtsspezifischer Ehrkonzepte
am Beispiel der Dienstmägde. Der Status der Mägde war demnach,
bedingt u.a. durch das Züchtigungsrecht der jeweiligen Herrschaften,
gering. Der Autorin zufolge spiegelte sich diese Sichtweise weitgehend bei
den Obrigkeiten, so daß wenig Chancen bestanden, gerichtlich gegen
Beleidigungen vorzugehen. In territorialen und städtischen Kleiderordnungen
des 16. und 17. Jahrhunderts wurden die Mägde als eigener, niederer
Stand begriffen und zum Tragen schlichter Kleidung ermahnt. Diese
Vorschriften kollidierten nicht unerheblich mit den geburtsständischen
Vorstellungen der Mägde, denn viele von ihnen stammten durchaus aus
besseren Familien. Der daraus begründete Protest und Widerstand
gegen die Kleiderordnungen zwang die Obrigkeiten, allzu rigide Bestimmungen
zurückzunehmen.
Die Grenzen zwischen den Geschlechtern werden von B. Ann Tlusty in ihrer
Studie zum weiblichen Alkoholgenuß in Augsburg aufgezeigt. Soziales
Trinken innerhalb korporativer Gemeinschaften und innerhalb der
Nachbarschaft gehörte für Männer zur sozialen Identität.
Frauen überschritten dagegen durch Trinken in der Öffentlichkeit
die gender-boundaries und wurden in der Regel mit obrigkeitlichen
Strafen und sozialer Ausgrenzung konfrontiert. Die Konstruktion von Geschlecht
über Normdifferenz nimmt ebenso der Beitrag von Merry E. Wiesner in
den Blick. Nachvollzogen wird die Diskriminierung weiblicher Arbeit seitens
der Handwerkerkorporationen, insbesondere der Gesellenverbände, die
sich im 16. Jahrhundert verstärkte und sich auch auf religiösem
Gebiet manifestierte. Die im Zuge der Reformation zunächst aufgelösten
religiösen Brüderschaften der Handwerker wurden demnach zum Teil
als rein maskuline Organisationen wiederbelebt, so daß sich ein Gegensatz
zwischen korporativer männlicher und individueller weiblicher
Religiösität auftat. Frühneuzeitlichen Versuchen, religiöse
Differenz aufzubrechen, geht Gerhild Scholz Williams auf der Basis des
literarischen Diskurses der anabaptischen Martyrologie nach. Für Frauen
wie Männer gleichermaßen, so die Autorin, sei hier ein neuer
Ehrbegriff entwickelt worden, der die Verpflichtung gegenüber Glauben
und Gott zum höchsten Verhaltensmaßstab erklärt habe. Das
hier entwickelte, gegen die Obrigkeiten gerichtete Leitbild habe jedoch
spätestens nach der Niederschlagung des münsterischen
Täuferreiches an Bedeutung verloren.
Insgesamt spiegelt der Gender-Block des Sammelbandes ein
reichhaltiges, differenziertes Spektrum der Normen- und Lebenswelten, wobei
sich allerdings stellenweise auch die Paradoxien des Normendiskurses auftun:
Eine interessante Ergänzung bietet der Beitrag von Ulinka Rublack, in
dem die weibliche Metaphorik im Kontext kriegerischer Stadtbelagerungen
thematisiert wird. In Drucken und Flugschriften wurden Städte mit weiblichen
Körpern gleichgesetzt, die der Gefahr der Schändung ausgesetzt
waren. Für die Illustration städtischer Wehrhaftigkeit wurde
häufig auf die Vorstellung der wehrhaften Jungfrau zurückgegriffen.
Daß hierbei auch das Bild der Magd für die Unschuld und
Wehrhaftigkeit der Stadt (S. 209) in Anspruch genommen wurde, verdeutlicht,
daß unterschiedliche, mehrschichtige Vorstellungen über den Status
sozialer Gruppen innerhalb der Gesellschaft existierten, und daß negative
in positive Rollenstereotypen umschlagen konnten.
Der zweite größere Block des Bandes läßt sich wohl
am besten mit dem Begriffspaar Ehre-Unehre umschreiben: Es geht um fundamentale
Ausgrenzungen bis hin zur Kriminalisierung. Gudrun Gersmann greift die in
letzter Zeit intensivierte Diskussion um die Bedeutung der Ehre in Hexenprozessen
auf und setzt sich mit Verteidigungsstrategien gegen Zaubereivorwürfen
auseinander. Für das Fürstbistum Münster lassen sich neben
Purgationsversuchen über Wasserproben zwei Möglichkeiten der
gerichtlichen Wiederherstellung der Ehre feststellen: das
Brüchtenverfahren, in dem Ordnungsstrafen gegen Diffamanten verhängt
wurden, und der mit Hilfe von Anwälten durchgeführte
römisch-kanonische Injurienprozeß. Bereits die erstaunlich hohe
Zahl von 27 Prozeßunterlagen mit Klagen gegen Zaubereivorwürfe,
die sich im Archiv Nordkirchen befinden, macht deutlich, daß dem
Injurienverfahren im Versuch, sich vom Zaubereiverdacht zu befreien, durchaus
ein nicht unerheblicher Stellenwert zukam. Die Autorin weist jedoch auch
auf die relative Exklusivität (S. 262) der Injurienklage
hin und analysiert, welche Voraussetzungen einem gerichtlichen Erfolg
zugrundelagen.
Mit Hexereivorstellungen beschäftigt sich auch David Lederer in seinem
Aufsatz über den Selbstmord als eines unehrlichen Todes.
Die theologische Dämonisierung des Freitodes als Teufelswerk und Beleidigung
Gottes und die obrigkeitliche Strafpraxis waren gemeinsam auf eine
gesellschaftliche Ächtung hin ausgerichtet. Eine Diskrepanz läßt
sich allerdings zwischen der obrigkeitlichen Betrachtung und volkstümlichen
Vorstellungen bemerken. Die Obrigkeiten wandten sich zunehmend, mit Blick
auf den geistigen Zustand des Täters und seine Reputation, den
Hintergründen zu, und beurteilten die Ehre von Selbstmördern
differenziert. In breiten Volksschichten wurde hingegen davon ausgegangen,
daß Selbstmörder, ähnlich wie die vermeintlichen Hexen, Gottes
Zorn herausgefordert hatten und für Mißernten und Hungersnöte
verantwortlich waren.
Mit Ambivalenzen und Brüchen des Ehre-Unehre-Schemas setzen sich zwei
weitere Beiträge auseinander: Kathy Stuart stellt die gesellschaftliche,
vor allem durch die Handwerkszünfte forcierte Tabuisierung von
Scharfrichterberührungen dem unproblematischen Kontakt im Falle
medizinischer Inanspruchnahme - immerhin war die Heilkunst des Scharfrichters
schichtenübergreifend anerkannt - gegenüber. Im Nebeneinander von
Achtung und Verachtung offenbaren sich der Autorin zufolge die ambivalente
Einschätzung zum einen der Person des Nachrichters als Vernichter
und Bewahrer von Leben (S. 343) und zum anderen des Hinrichtungsrituals,
in dem sich eine Spannung von Infamie und Erlösung (S. 345)
entfaltet habe. - Auch im Hinblick auf die gesellschaftliche Stellung der
Landjuden in Schwaben im 17. und frühen 18. Jahrhundert betont Sabine
Ullmann die Koexistenz von integrierenden und infamierenden Verhaltensmustern.
Aus bestimmten gesellschaftlichen Kreisen, Studenten, Gesellen, Soldaten
rekrutierten sich diejenigen, die über Ehrverletzungsaktionen wie
Grabschändungen, Würfelforderungen und Steinwürfe versuchten,
die Außenseiterrolle der Juden stets zu aktualisieren. Deren Alltag
war dagegen insgesamt eher geprägt von intensiven wirtschaftlichen und
sozialen Kontakten mit der Bevölkerung. Auf dörflicher Ebene dominierte
die Kommunikation, so daß der Begriff Randgruppe allenfalls
begrenzt tauglich ist.
Schließlich werden im Beitrag von Herman Roodenburg noch einmal verschiedene Ansätze der Ehreforschung skizziert, nun im Hinblick auf die niederländische Gesellschaft, die als eine pluralistische Gesellschaft und damit als Ausnahmeerscheinung im damaligen Europa (S. 387) begriffen wird. Dargestellt werden die Erträge und die Perpektiven der niederländischen Forschung auf den Gebieten der geschlechtsspezifischen und der ständischen Ehre, ebenso auf dem Gebiet der Marginalisierung von ethnischen und beruflichen Gruppen. Dabei kommt auch die Differenz von Fremd- und Selbsteinschätzung, etwa bei den Amsterdamer Prostituierten, zur Sprache, was einmal mehr die vielfältigen Chancen der historischen Auseinandersetzung mit Ehrkonzepten verdeutlicht. Der Untertitel des Sammelbandes benennt mit dem Begriff Identitäten einen wesentlichen Punkt, wobei der Vorschlag von Hans Wellmann, Ehre mit Identität zu übersetzen (S. 38), noch intensiv zu diskutieren wäre. Jedenfalls erweist sich, wie der Sammelband zeigt, der Zugang zur fremden Epoche der Frühen Neuzeit über Ehranalysen als fruchtbar, geht es doch schlichtweg darum, mehr über das Selbstverständnis sozialer Gruppen, Schichten und Individuen, das immer in historisch und gesellschaftlich bedingte Erwartungen und Vorurteile eingebunden ist, zu erfahren.
Rezensiert für den Server für die Frühe Neuzeit (sfn) und H-Soz-u-Kult von:
Ralf-Peter Fuchs, Historisches Seminar der Universität München
Quelle = Email <H-Soz-u-Kult>
|