Rezensiert für den Server für die Frühe Neuzeit (sfn) und H-Soz-u-Kult von Stefan Brakensiek
Seit vor mehr als 150 Jahren Jacob Grimm seine mehrbändige Sammlung von Weistümern herausbrachte, hat sich die historische Forschung mit ländlichen Rechtsquellen des Mittelalters und der frühen Neuzeit befaßt. Grimm nahm unter dem weiten Begriff Weistum unterschiedslos Quellen auf, die altes Herkommen kodifizierten, und solche, die neues Recht setzten. Er ging davon aus, daß in diesen Quellen das alte, volkstümliche Rechtsbrauchtum seinen Niederschlag gefunden habe. Lange Zeit war umstritten, ob sich in Weistümern und Dorfordnungen in erster Linie genossenschaftliche Rechtswahrung oder herrschaftliche Rechtssetzung manifestierten. Karl Siegfried Bader hat darauf hingewiesen, daß die ländlichen Rechtsquellen innerhalb eines weiten Spektrums zwischen gemeindlicher Autonomie und herrschaftlichem Oktroi angesiedelt waren. Inzwischen hat sich in der Forschung die terminologische Unterscheidung durchgesetzt, daß Weistümer vor allem Herrenrecht und -gerechtigkeiten behandeln, während Dorfordnungen in erster Linie Fragen der Gemeindewirtschaft und der innergemeindlichen Organisation regeln. Die alternativ formulierte Frage nach dem herrschaftlichen oder dem genossenschaftlichen Ursprung der ländlichen Rechtsquellen hat sich als unfruchtbar erwiesen, denn fast immer spielten unterschiedliche Interessen und Rechtstraditionen zusammen, wenn es zur Abfassung eines Weistums oder einer Dorfordnung kam. Um einen Eindruck zu erhalten, welche unterschiedlichen Faktoren zusammenwirken konnten, sei die Lektüre des angezeigten Werkes empfohlen.
Martin Rheinheimer hat zwei Bände vorgelegt, in denen die Dorfordnungen
im Herzogtum Schleswig behandelt werden. Mit Schleswig hat er eine
nördliche Region gewählt, die in der deutsch-sprachigen Forschung
bislang stiefmütterlich behandelt wurde. Der erste Band bietet eine
historische Abhandlung zum Thema; der zweite Band enthält eine Edition
der 349 erhaltenen Dorfordnungen im Herzogtum Schleswig aus dem Zeitraum
zwischen 1520 und 1918. Um es vorwegzunehmen: Dem Leser wird historische
Grundlagenforschung auf hohem Niveau dargeboten. Zunächst gilt es
festzuhalten, daß es im deutschsprachigen Gebiet keine vergleichbare
Regionalstudie über Dorfordnungen gibt, weder was die Vollständigkeit
des Quellenkorpus, noch was die Genauigkeit der Auswertung betrifft. Mit
seiner Kieler Habilitationsschrift hat Martin Rheinheimer im besten Sinne
des Wortes Pionierarbeit geleistet: Die Edition ist mustergültig und
bietet hervorragende Möglichkeiten für die regional und international
vergleichende Forschung und für die universitäre Lehre. Die
Dorfordnungen sind teils in niederdeutscher, teils in hochdeutscher, teils
in dänischer Sprache verfaßt. Diese sprachliche Mischlage
ermöglicht Erkenntnisse über kulturelle und herrschaftliche
Diffusionsvorgänge, aber auch über die pragmatische Zweisprachigkeit
von bäuerlichen Bevölkerungen.
Der darstellende Teil bietet eine Definition von Dorfordnung (in Abgrenzung
zu dem allzu weiten Weistums-Begriff), die Einordnung in den
Forschungszusammenhang und eine detaillierte Analyse des Quellenkorpus nach
seiner räumlichen und zeitlichen Herkunft, seinen Inhalten, den mittelbar
zu erschließenden sozio-ökonomischen Hintergründen sowie
nach den formalen und sprachlichen Merkmalen. Die Studie geht zunächst
der Frage nach, in welchen Teilregionen des Herzogtums Schleswig und in welcher
zeitlichen Folge und Erstreckung Dorfordnungen errichtet wurden. Als
maßgebliche Faktoren für das Vorliegen oder das Fehlen dieses
Quellentyps werden ökologische und wirtschaftliche Faktoren sowie die
Qualität der Herrschaftsverhältnisse identifiziert. So fehlten
Dorfordnungen praktisch völlig in den Marschengebieten Schleswigs, weil
die dortige individualisierte Wirtschaftsweise keinen ausgeprägten
Regelungsbedarf aufwarf. Auch aus den Gegenden, die von Gutswirtschaften
dominiert wurden, sind kaum Dorfordnungen überliefert, offenbar deshalb,
weil hier die Gutsherrschaft die Regeln des Wirtschaftens kraft eigener
Autorität zu setzen vermochte, ohne mit den Bauern schriftliche
Übereinkünfte zu treffen.
Was die zeitliche Entwicklung betrifft, unterscheidet der Vf. fünf Phasen, einen Auftakt im 16. Jahrhundert, die Ausbreitung der Dorfordnungen und ihre inhaltliche sowie formale Konsolidierung zwischen 1600 und 1675, die weiteste Verbreitung und Dichte der Quellengattung in den einhundert Jahren zwischen 1675 und 1775, den allmählichen Niedergang zwischen 1775 und der Mitte des 19. Jahrhunderts, schließlich das völlige Verschwinden. Erklären läßt sich diese Abfolge aus den spezifischen Funktionen der Dorfordnungen für das Zusammenleben und das Wirtschaften der dörflichen Bevölkerung im Mit- und Gegeneinander mit den verschiedenen Herrschaftsinstanzen. Rheinheimer macht deutlich, wie in der Entstehung und dem Verschwinden der Dorfordnungen sowohl der sozio-ökonomische Wandel als auch die politisch-mentalitären Veränderungen der beginnenden Neuzeit und des 19. Jahrhunderts ihren Niederschlag fanden. Die vergleichende Untersuchung des recht spröden Quellenmaterials über einen langen Zeitraum und in einem größeren regionalen Kontext ermöglicht dem Vf. Rückschlüsse auf Motivationslagen der beteiligten Dorfbewohner und Herrschaftsvertreter, auf die Wege der Diffusion -und auf die rechtlichen Traditionen, die durch die Analyse einzelner Dorfordnungen niemals zu erzielen gewesen wären. Es liegt auf der Hand, daß bei der Art der untersuchten Quellen und angesichts der Vorgehensweise des Vf. die einzelnen historischen Akteure nur ausnahmsweise erkennbar werden. Trotzdem ist die Lektüre des Werkes von Martin Rheinheimer nicht langweilig, zumal die Ergebnisse in einer klaren, unprätentiösen Sprache präsentiert werden.
Rezensiert für den Server für die Frühe Neuzeit (sfn) und H-Soz-u-Kult von:
Stefan Brakensiek, Universität Bielefeld
Quelle = Email <H-Soz-u-Kult>
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