Auch an den österreichischen Universitäten hat sich einiges geändert, was mit großer Sicherheit für den wissenschaftlichen Nachwuchs nicht von Vorteil ist. Sicherlich, die Auswirkungen werden wir erst im Laufe der Jahre zu spüren bekommen.
Die österreichische Regierung versucht durch Radikalreformen, wo kein Stein auf dem anderen mehr bleibt, das Budget zu sanieren. Ein Teil der Radikalreform betrifft auch die Universitäten. Diese sollen, dies gilt jedenfalls für Graz, ab Oktober 2002 in die Vollrechtsfähigkeit entlassen werden. Im Zuge dieser großen Reform wurde im Laufe des vergangenen Jahres das Dienstrecht reformiert. Jedenfalls gelang es der Unterrichtsministerin Gehrer und der Beamten-Beauftragten, Vizekanzlerin Riess-Passer nicht, klammheimlich, wie in Deutschland, ein Gesetz zu verabschieden. Allerdings stellte Gehrer ein unvollständiges Exposé als Verhandlungsgrundlage zur Verfügung. Anhand dessen entfachten die Diskussionen und vor allem der Kampf gegen die von Ulrich Herbert zitierte drohende Verschrottung.
Es zeigte sich, dass man in Österreich, der Insel der Seligen, diesem Ruf gerecht wurde, und wenigstens versuchte, Härtefälle zu berücksichtigen. Demnach gelang es den Vertretern des "Mittelbaues" nach langen und zähen Verhandlungen, jene WissenschafterInnen, die in einem provisorischen Dienstverhältnis stehen und an ihrer Habilitation arbeiten, mittels Übergangsbestimmungen dem neuen Dienstrecht einzugliedern. Für diese gilt nach wie vor das alte Dienstrecht. Anders hingegen verhält es sich mit jenen KollegInnen, die in einem zeitlich begrenzten Dienstverhältnis stehen. Sie scheiden entweder aus dem Universitätsdienst aus oder werden in das nun mehr rein privatrechtliche Dienstverhältnis übergeleitet, sofern Bedarf besteht.
Das neue Dienstrecht sieht ein sogenanntes Drei-Stufen-Modell vor: vier Jahre wissenschaftliche/r MitarbeiterIn, vier bis sechs Jahre UniversitätsassistentIn, dann als letzte Stufe befristete/r VertragsprofessorIn "Juniorprofessor" bzw. auf Antrag der Universität und bei Bedarf unbefristete/r UniversitätsprofessorIn. Auch bei uns besteht nun die Gefahr, nach acht bis zehn Jahren "verschrottet" zu werden. Dies deshalb, weil sich der/die wissenschaftliche MitarbeiterIn für die nächste Stufe neu bewerben muß. Wird er/sie nicht genommen, so hat er wenigstens nur vier Jahre "vergeudet", wird er/sie jedoch genommen, so kann es ihm blühen, dass er nach den vier bis sechs Jahren auf der Straße sitzt. Übrigens, in die zweite Stufe können auch "Quereinsteiger" einsteigen, da hiefür das abgeschlossene Doktoratsstudium erforderlich ist.
Dieses Gesetz ist unter großem Murren von den Mittelbau-Vertretern angenommen worden, man erkannte die Gefahr der Vergeudung von geistigen Kapazitäten und jene, den Existenzkampf dramatisch zu erhärten. Eine nicht zu unterschätzende Tatsache ist jene, dass Frauen sich nun wieder wärmer anziehen müssen, wenn es darum geht, sich gemeinsam mit Männern um eine Stelle zu bewerben.
Andererseits könnte es dahingehend zu einer Wandlung kommen, dass Männer sich für derart unattraktive Stellen, wie es jene der ersten und zweiten Stufe darstellen, nicht mehr bewerben. Somit würde das Feld den Frauen überlassen werden, die dann neben Kochen, Waschen und Babysitten zu perfekten Kopiererinnen, Lektorinnen etc. ausgebildet werden - um dann wieder in der Versenkung zu versinken. Wenn es dann um die Rosinen geht, werden die Frauen wohl wieder einmal, einige Ausnahmen werden auch hier die Regel bestätigen, ins Hintertreffen gelangen.
In diesem Sinne wünsche ich allen meinen deutschen KollegInnen die besten Wünsche für den bevorstehenden Kampf und sende vor allem mitfühlende Grüße aus Österreich
Eine, die es vorerst noch geschafft hat.
Univ.-Ass. Mag. Dr. Anita Ziegerhofer-Prettenthaler
Institut für österreichische Rechtsgeschichte und europäische
Rechtsentwicklung an der Karl-Franzens-Universität Graz