Debatte um die Reform des Hochschulrahmengesetzes

Gerd Simon: Novellierung des HRG

Aus dem mir vorliegenden Entwurf des BMFT für eine 6. Novellierung des HRG geht hervor, dass sich in Sachen Juniorprofessur und Altersdiskriminierung nichts ändern wird. Bei allen auch von mir postitiv gewerteten Neuerungen möchte ich betonen, dass sich hier die Strategie zur Altersdiskriminierung eher noch verstärkt. D.h. an eine Reparatur der entsprechenden Passagen der 5. Novellierung des HRG denkt man im Bulmahn-Ministerium trotz aller Proteste immer noch nicht.

Wenn ich recht sehe, werden hier die Mängel des Grundgesetzes schamlos ausgenutzt. Dort wird zwar in § 3 (3) bestimmt.

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Es fehlt aber bezeichnenderweise "...wegen seines Alters..." Sehen wir einmal davon ab, dass die Realität diesem Paragraph ohnehin durchgehend widerspricht, so hilft in diesem Fall nicht einmal die Berufung auf das Grundgesetz. Die Diskriminierung des Alters ist in Deutschland meines Wissens auch nie gesetzlich untersagt worden.

So werden z.B. Beamte nach einem Gesetz aus Kaisers Zeiten mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres automatisch pensioniert, unabhängig von ihrem Willen und ihrer Leistungskraft. Wer älter als 55 ist und als Professor in ein anderes Bundesland berufen wird, kann dort nicht Beamter sein, selbst wenn er es vorher war.

Schon die Fiebiger-Professuren kannten eine Altersgrenze. Die Juniorprofessuren und die mit ihnen verbundene Altersgrenze ist also nur ein weiterer Schritt in dieser Salamisierung aus Anciennitätsgründen. Als nächstes steht vermutlich an:

Wer nicht mit 23 promoviert ist, darf nicht an Hochschulen tätig werden;

wer nicht mit 21 seinen Magister gemacht hat, darf nicht promovieren;

wer nicht mit 17 sein Abitur gemacht hat, darf nicht studieren, usw..

Um es noch hyperbolischer auszudrücken: Wer es wagt, älter als 80 zu werden, kriegt keine Altersrente mehr.
Bei der Altersdiskriminierung handelt es sich um eine Art von Betroffenendiskriminierung. Ein Betroffenenrecht gibt es aber bisher nicht. Das wäre an sich eine Sache der Grünen.

Aber denen geht es offenbar so, wie es der Schriftsteller Felix Huby kürzlich sinngemäß artikulierte:

sie sind wie die Tauben, sind sie unten, fressen sie einem aus der Hand, sind sie oben scheißen sie einem auf den Kopf.

Gerd Simon

Vorsitzender der Gesellschaft für interdisziplinäre Forschung Tübingen


Quelle = Email <H-Soz-u-Kult>

From: "Gerd Simon" <gerd.simon@uni-tuebingen.de>
Subject: Re: 6. HRG-ÄndG
Date: 23.01.2002