Reiner Tosstorff schrieb: "Mein Hinweis auf das IAO-Übereinkommen ist durch die Einwände von Herrn Beauclair nicht hinfällig. Abgesehen davon, dass bei der IAO ganz allgemein von "Zwangs- und Pflichtarbeit" die Rede ist."
Da Reiner Tosstorff auf seinem Vergleich der Privatdozententätigkeit mit Zwangsarbeit insistiert und sich dabei weiter auf die IAO beruft, muß wohl eines klargestellt werden: Die IAO ist gegen sklavereiähnliche Verhältnisse gerichtet.
Der Artikel 2 IAO Nr. 29 verbietet daher Zwangs- oder Pflichtarbeit und definiert sie als "jegliche Arbeit oder Dienstleistung, zu der eine Person unter Androhung von Strafe gezwungen wird und zu der sich diese Person nicht freiwillig bereit erklärt hat." Eine freiwillig eingegangene Verpflichtung rechtsfähiger Personen, die überdies von diesen Personen jederzeit gekündigt werden kann, fällt nicht unter diese Definition.
Reiner Tosstorf sollte daher erklären, wer ihn dazu gezwungen hat, Privatdozent zu werden oder welche Strafe er zu erwarten hätte, wenn er diese je Stellung verläßt.
Dr. phil. Stefan Scheil