Sehr geehrte Frau Dr. Rauh-Kühne,
Ihre mail und den Artikel von Herrn Ulrich Herbert habe ich erhalten.
Es ist nicht zutreffend, dass die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes zu Massenentlassungen bzw. zur Entlassung einer ganzen Generation hochqualifizierter Wissenschaftler führt. Vielmehr werden in Zukunft für die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler klare und verlässliche Regelungen schaffen. Auch die Aussage, nach Inkrafttreten des neuen HRG könnten wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur noch maximal zwölf Jahre befristet beschäftigt werden, ist falsch. Selbstverständlich können Nachwuchswissenschaftler auch in Zukunft und auch nach Ablauf der zwölf Jahre Qualifikationszeit befristet angestellt werden. Künftig gilt für sie nach der Qualifikationsphase von zwölf Jahren (Promotion, Postdocphase, Juniorprofessur oder Habilitation), wie für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland auch, das allgemeine Arbeitsrecht, insbesondere das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), soweit Tarifverträge nicht sogar noch günstigere Regelungen vorsehen. Darüber hinaus können wissenschaftliche Mitarbeiter selbstverständlich auch unbefristet beschäftigt werden. Eine genaue Gegenüberstellung der alten und neuen Regelung finden sie auch in dem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Preis unter www.uni-koeln.de/jur-fak/instsozr/aktuell/hrg.htm, das die Novellierung sachlich und anschaulich darstellt. Daraus können Sie entnehmen, dass auch sie nicht, wie Sie weiter unten in Ihrer Mail anführen, zu einer "Schrottgeneration" gehören.
Viele Grüße,
Ute Vogt
Sehr geehrte Frau Vogt,
es ist erfreulich, dass die SPD, dort wo sie sich in der Opposition befindet, noch mehr Bürgernähe zeigt als wo sie an der Macht ist. Insofern also: vielen Dank, dass sie sich als Vermittlerin zum entlassungsbedrohten Wissenschaftsvolk verstehen und mir - wörtlich - die vorgestanzte Formel des Bulmahn-Ministeriums mitteilen.
Gerne hätte ich Frau Bulmahns Stellungnahme gelesen, doch e-mails, die an die auf ihrer Homepage angegebene Adresse versandt werden, kommen als unzustellbar zurück Angesichts des von Ulrich Herbert mitgeteilten Falles Goschler, eines mir persönlich wie durch seine Forschungsarbeiten bekannten, hochqualifizierten Kollegen, dessen persönliche Situation sich von der meinen nur dadurch negativ abhebt, dass er im Anschluss an seine Habilitation in einem von der SPD regierten Bundesland (Berlin) ein Drittmittelprojekt beantragt hatte, werden Sie verstehen, dass mich und andere vom HRG Betroffene Ihre Mitteilung kaum beruhigen oder gar zufriedenstellen kann.
Die Berliner Regierungskoalition hat in den Universitäten eine große Wählerschaft zu verlieren, und mit ihrer Inkompetenz in der Hochschulpolitik ist sie auf dem besten Wege. Ich sende Ihnen als separate Datei den anonymisierten Kommentar eines Kollegen aus Nordrhein-Westfalen, den ich heute als Reaktion auf einen in H-Soz-u-Kult publizierten offenen Brief an den Bundespräsidenten erhielt.
Sie können daraus ersehen, wie sich das Bulmahn-Ministerium um die Imagepflege an den Universitäten verdient gemacht hat. Weitere Beispiele finden sie unter und unter http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/ bzw. http://www.wissenschaftlichernachwuchs.de
Mit besten Grüßen
Cornelia Rauh-Kühne