Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchte ich mich bei Ihnen für die zahlreichen Schreiben und Stellungnahmen zur 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes bedanken, die im Laufe der letzten Wochen bei mir und anderen Kollegen der bündnisgrünen Bundestagsfraktion eingegangen sind. Die Vielzahl Ihrer kritischen und gerade deswegen hilfreichen Anregungen insbesondere zur Befristungsregelung hat mich darin bestärkt, dieses Thema in der laufenden Diskussion um die 6. Novelle aufzugreifen und neu zu verhandeln.
Mit diesem Schreiben möchte ich Sie über den Verlauf der Verhandlungen zur Befristungsregelung informieren. Da diese allerdings noch nicht abgeschlossen sind, bitte ich um Nachsicht, dass ich hier nicht auf sämtliche Details eingehen kann. Einige Anfragen liegen jedoch bereits länger zurück, so dass ich Sie nicht länger auf eine Antwort warten lassen möchte. Wie einigen von Ihnen bereits zuvor mitgeteilt, haben wir uns seit Bekanntwerden der Problematik gegenüber unserem Koalitionspartner für eine Klarstellung bzw. notfalls Nachsteuerung des 5. HRG ausgesprochen. Dieses haben wir die übliche Koalitionsdisziplin berücksichtigend intern auch gegenüber der Bundesministerin Frau Bulmahn immer wieder thematisiert. Unsere Position, dass es sich hierbei um ein Problem handelt, war jedoch kein Konsens.
Nach mehreren Runden hat sich die Diskussion in den vergangenen Wochen zugespitzt. Wir haben noch keine abschließende Lösung gefunden. Inzwischen haben wir aber von unserem Koalitionspartner die Zusage erhalten, eine Übergangsregelung für die Qualifikationsphase im Gesetz vorzusehen: Bis 2005 dürfen Hochschulangestellte mit laufendem Promotions- oder Habilitationsverfahren zusätzliche drei Jahre ohne gesonderte Begründung befristet beschäftigt werden. In dieser Zeit können sie ihre begonnenen Arbeiten abschließen.
Dies ist ein wichtiger Teilerfolg. Wir wollen weiterhin die projektorientierte Forschung ermöglichen. Eine explizite Festschreibung aus Dritttmitteln finanzierter befristeter Arbeitsverhältnisse im Hochschulrahmengesetz war gegenüber unserem Koalitionspartner bisher nicht durchzusetzen. In intensiven Gesprächen mit Arbeitsrechtlern wurde uns aber versichert, dass solche Stellen gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz weiterhin möglich sind sogar über den bisherigen zeitlichen Rahmen von fünf Jahren hinaus. Es kommt nun darauf an, den Universitäten und Wissenschaftsverbänden klarzumachen, welche Möglichkeiten sich für die projektorientierte Forschung aus dem Teilzeit- und Befristungsrecht ableiten lassen. Das BMBF hat zugesagt, schnellstmöglich eine autorisierte Gesetzesinterpretation vorzulegen und diese den Forschungseinrichtungen und Hochschulen als Handreichung zur Verfügung zu stellen.
Laut Aussage des BMBF können auch Übergangsverträge für bereits Habilitierte auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgsesetzes abgeschlossen werden. Die Hochschulen können die notwendigen Mittel hierzu aus den wegfallenden C2-Stellen aufbringen.
Um diese Änderungen endgültig im HRG festzuschreiben, haben wir darauf gedrängt, dass die Experten in der heutigen Anhörung zur 6. HRG-Novelle auch auf Fragen zur Befristungsregelung der 5. HRG-Novelle eingehen. Wir erhoffen uns davon die notwendige Klarheit.
Ergänzende Informationen und Stellungnahmen zum HRG finden Sie auf der Website der bündnisgrünen Bundestagsfraktion (www.gruene-fraktion.de) unter den Links Themen > Forschung und Bildung.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loske
i.A. Eva Kiesele
Büro Dr. Reinhard Loske
Umwelt- und Bildungspolitischer Sprecher
der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen
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